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 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Christin
[font=Comic Sans MS] [/font] :boese: Liebe Fories, ich bin heute zum ersten Mal auf dieser Page und habe auch gleich eine brennende Frage: Wer hat Erfahrungen mit Vätern die freiwillig zu Gunsten der Kinder auf sein Umgangsrecht verzichten wollen????



Zu unserer Situation:



Ich bin seit 2003 offiziell vom Vater meiner Kinder (w, 10, m, 7) geschieden. Ich bin neu verheiratet und auch mein Ex hat eine Lebensgefährtin (verlobt). Als mein Ex mit seiner Neuen Frau zusammengekommen ist ( vor etwa 3 Jahren), fanden meine Kinder sie sehr lieb. Ich freute mich sehr, denn jetzt, so dachte ich, kommt mein Ex wieder auf die Beine. (Trennung war für ihn auch sehr schwer...) Alles lief super. Es wurden Kindergeburtstage zusammen gefeiert, zusammen gegrillt, usw.



Eines Tages änderte sich alles: Mein Ex zog zu der Frau in die Wohnung. Es fing damit an, dass die Neue Frau sich gar nicht begeistert über die Ferienregelung (14 Tage in den Sommerf.) äußerte. ( "Anscheinend sind wir hier nur Babysitter...") Dabei war das mit meinem Ex so abgesprochen. Ich schüttelte den Kopf und überhörte das ganze genöle. Ich habe dem wirklich nicht viel beigemessen damals ( vor 2 Jahren ).



Zwischenzeitlich ist so viel vorgefallen zwischen der Neuen und den Kindern, dass beide nicht mehr dorthin wollen. Ins Detail will ich nicht gehen, sonst müßte ich ein Buch schreiben. (Ehrlich sehr viel!!!) Angefangen von Meckerei wegen Nichtigkeiten bis hin zu übler Nachrede über mich und das vor den Kindern. Meine Tochter meinte zwischendurch nur: " Die B. beobachtet uns ganz genau und wenn sie etwas doof findet, verpetzt sie uns an Papa, und der meckert dann, oder wir kriegen nen Po voll, obwohl wir nix getan haben. Wir dürfen ja nix machen, sollen nur artig rumsitzen." Ich wollte es erst nicht glauben, wie gesagt: Ich fand sie anfangs ja nett, aber mittlerweile weiß ich aus eigener Erfahrung dass sie eifersüchtig auf mich ist. Das läßt sie an den Kindern aus. Sie will meinen Ex für sich alleine. Und die Kinder sind ja immernoch eine Verbindung zu mir.



Beide Kinder wollen nun nach den gravierenden Problemen nicht mehr zu ihrem Vater hin. Meine Tochter möchte ihren "alten" Papa zurück, bevor die Neue da war. Oder gar keinen Papa. Beide haben dort große Angst vor Ärger und auch, dass der Papa sie nicht wieder nach hause läßt. Trotz gutem Zureden ist da nichts zu machen. Sie wollen einfach nicht hin.



Nun, zwischenzeitlich war ich schon mit dem KV bei der Erziehungsberatungsstelle (gleich nach dem JA), und sogar eine Familientherapie habe ich angestrebt, um die Kinder wieder mit dem Vater zusammen zu bringen. Leider hat der KV nicht daran teilgenommen. (Oder durfte nicht??) Meines Erachtens nach manipuliert die neue Frau meinen Ex so sehr, dass er "sich keinen Streß mehr wegen der Kinder" machen will.



Nachdem alles fruchtlos verlaufen ist, habe ich das JA Anfang 2006 in Kenntnis gesetzt, dass ich nun nach 5 Jahren nicht mehr die Kraft habe, hinter dem KV her zu laufen, damit er seine Kinder holt. Das artet dann nämlich in Terror von der Neuen aus und auch die Kinder bekommen das zu spüren. Unsere jetzige Familie ( incl. Stiefvater) kommt so einfach nicht mehr zur Ruhe. Übrigens hat der KV die Kinder dann noch zweimal abgeholt seit dem. Mehr nicht, und das ist auch schon wieder 4 Monate her. (Weil ich nicht mehr hinterher telefoniere....)



Nun habe ich gehört, dass der Vater zugunsten der Kinder auf sein Umgangsrecht verzichten will!!!! Geht sowas? Was bezweckt er damit? Ich habe von einem Zwangsgeld gelesen, kann mir sowas auferlegt werden? Ich meine, ich habe doch nun wirklich alles versucht. Bitte Euch um Antwort, habe ein wenig Angst...


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Moehrenmolch
Christin hat geschrieben:
[font=Comic Sans MS] ... Nun habe ich gehört, dass der Vater zugunsten der Kinder auf sein Umgangsrecht verzichten will!!!!

Geht sowas? [/font]


Ja, natürlich "geht" das.

Jedenfalls so lange, bis die Kinder ihren Vater vermissen und ihn gerichtlich zwingen, IHREN Anspruch auf Umgang mit ihm wahrzunehmen.



Denn dieser Anspruch besteht GEGENSEITIG.



Aber wenn die Kinder das hinnehmen, wird ihn kein Gericht zwingen, etwas zu tun, was er nicht will.

Wo kein Kläger, da kein Richter.



Christin hat geschrieben:
[font=Comic Sans MS] Was bezweckt er damit? [/font]


Na, das hattest Du doch geschrieben: er will seine Ruhe. Er hat "Streß"...



Christin hat geschrieben:
[font=Comic Sans MS] Ich habe von einem Zwangsgeld gelesen, kann mir sowas auferlegt werden? [/font]


Nur, wenn DU den Umgang verhindern würdest.



Christin hat geschrieben:
[font=Comic Sans MS] Ich meine, ich habe doch nun wirklich alles versucht.

Bitte Euch um Antwort, habe ein wenig Angst... [/font]


:nein: Es gibt sachlich keinen Grund, warum Du Dir Angst machen müßtest.



Gruß von: Fred :biggthumpup:





P.S. Du wirst aber damit rechnen müssen, daß die emotionalen Bedürfnisse Deiner Kinder damit nicht "beseitigt" sind. - Wie geht Dein neuer Partner mit der Situation um?

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Christin
Hallo Moehrenmolch,



vielen lieben Dank für diese superschnelle Antwort. Jetzt ist mir wenigstens schonmal bei der rechtlichen Sache leichter ums Herz.



Was die emotionalen Bedürfnisse der Kinder angeht: Meine "Große" (und doch noch Kleine) macht mir da schon ziemliche Gedanken. Zum Beispiel schreibt sie mit Straßenmalkreide bei einer Freundin auf die Straße, dass sie "ihren alten Vater" zurück haben möchte.(Bezieht sich auf die Zeit vor der Neuen Frau, nicht auf die Ehezeit, wir haben ja oft genug darüber gesprochen, auch in der Therapie...) Wie gesagt ist zwischen ihr und den Kindern sehr viel vorgefallen, dass wir in einer "Familientherapie" eigentlich aufarbeiten wollten. Hat ja nicht geklappt, weder der Vater noch die Neue Frau haben mit kooperiert.



Derzeit haben wir wieder eine schwierige Phase. Durch den Geschichtsunterricht in der Schule sind die Kinder auf ihre eigenen Wurzeln zurückgestoßen. Das bringt so ein Kind schon zum Nachdenken. Sie liebt ihren Vater eigentlich schon, hat aber ein riesiges Problem damit, dass er sie und ihre ureigenen Bedürfnisse nicht wahr nimmt. (oder nicht wahrnehmen will, oder darf...) stattdessen wird sie zurückgestoßen, auch wenn sie bei denen ist. Das tut dem Kind so weh, dass mir bei manchen Situationen glatt die Luft vor Schmerz wegbleibt. ;(



Sie möchte aber in der derzeitigen Situation auch nicht zum Vater und seiner Verlobten hin. Nicht mal zu Besuch. Wenn ich sie frage, ob sie mal Papa anrufen möchte, verweigert sie. Sie sagt sie hat Angst. Manchmal frage ich mich, ob da nicht noch mehr vorgefallen ist, als ich weiß. Kinder verraten ja auch nicht immer alles.... Leider! Selbst am Telefon mag sie nicht mehr mit ihm reden. (seufz)



Um auf den Stiefvater zurückzukommen: Ich denke mit ihm haben wir einen riesen Glücksgriff getan. Die Kinder kannten ihn schon vorher ein wenig, deshalb fiel die Annäherung nicht sehr schwer. Er versucht wo es geht sich einzubringen, und zwar nicht so sehr erzieherisch ( das ist mein Ding und eigentlich auch das des Vaters...), sondern eher wie ein guter Freund. Ich finde es bemerkenswert, in wieweit er sich in diese Situation reingelebt hat. Er hat keine eigenen Kinder und in seiner Familie sind auch keine kleineren Kinder mehr vorhanden, das heißt er ist nicht gerade geübt in dieser Situation. Meine Große nimmt ihn als Familienmitglied ernst und merkt auch, dass ihm etwas an ihr liegt. Nichts desto Trotz ist er nicht der Vater ( und sie weiß das auch genau ), und sie kennt ihren Papa ja noch aus "guten Zeiten". Sie war ja "schon" 5 Jahre alt, als wir uns getrennt haben.



Bei meinem Sohn sieht das noch anders aus. Er war 1 1/2 Jahre alt und kann sich nicht mehr daran erinnern. Für ihn ist mein jetziger Mann der Papa (auf emotionaler Basis ), auch wenn er genau weiß dass er noch einen leiblichen Vater hat. Bei ihm (jetzt 7 J.) ist die Beziehung zum Vater komplett ruiniert. Leider hat der KV sein Bestes dazu gegeben. ( Eben wegen dieser Vorfälle..) Da kann ich reden wie ein Buch, mein Lütter geht einfach nicht mit. Damals ( vor ca. 2 Jahren ) gab es jedesmal Schreikrämpfe, wenn er mit zu seinem Vater sollte. ( Herzzerreißend für beide Elternteile...) Das merkwürdige ist, er trauert nicht wirklich um den Papa. Er ist nur, naja, sagen wir, fast gleichgültig. Das war er auch schon immer.



Also um nochmal auf meinen jetzigen Mann zurückzukommen: Er versucht den Kindern der bestmöglichste Freund zu sein. Dadurch ist bei uns so etwas wie eine eigene Familie entstanden. Wir treten füreinander ein, sind bei Sorgen für den anderen da, kümmern uns umeinander. So versuchen wir die Trauer meiner Tochter aufzufangen und die Gleichgültigkeit meines Sohnes in die richtige Richtung zu lenken. ( Das bedeutet aber nicht, dass wir den Vater jetzt schlecht reden oder ähnliches!!!)



Ich hoffe, dass sich diese verzwickte Situation im Laufe der Zeit etwas entspannt. Vielleicht wollen die Kinder ja irgendwann einmal doch den Kontakt wieder herstellen. Ich hoffe es.Für uns alle.



Mit geduldigem Gruß



Christin


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Moehrenmolch
Super. Hört sich gut an.

Die Gefühle Deiner Tochter kannst Du, könnt Ihr aushalten.

Ihr das geben, was sie in der Situation braucht.

Und immer wieder den Vater ruhig daran erinnern, daß seine Tochter ihn braucht.

Unaufgeregte Beharrlichkeit. Ein (leider) veraltetes Wort wäre auch: Güte.



Eine systemische Familientherapie wäre in der Tat das beste.



Theoretisch.

Klappt in der Praxis selten, weil meist mindestens einer der Beteiligten querschießt.



Alles Gute, wünscht Euch: Fred :hallo:

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 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Christin
Danke für die aufmunternden Worte. Wir werden diese Situation best möglichst versuchen zu meistern....



Ich bin ja schonmal beruhigt, dass rein rechtlich gesehen ich nichts zu befürchten habe. Wobei ich mich noch im Netz schlau gemacht habe: Dort war zu lesen, dass es den Verzicht auf Umgangsrecht nicht gibt, da es ein RECHT der Kinder sei, beide Elternteile zu sehen. Mit dem Verzicht würde man ihnen das Recht aber aberkennen. Hört sich logisch an. Naja, bin gespannt, inwieweit mein Ex damit dann beim JA durchkommt.... Er wollte das wohl dort schriftlich festlegen lassen.... (kopfschüttel)



viele Grüße

Christin


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Moehrenmolch
Christin hat geschrieben:
...ich mich noch im Netz schlau gemacht habe:

Dort war zu lesen, dass es den Verzicht auf Umgangsrecht nicht gibt, da es ein RECHT der Kinder sei, beide Elternteile zu sehen.

Mit dem Verzicht würde man ihnen das Recht aber aberkennen.

Hört sich logisch an.




Natürlich, das war aber nicht Deine Frage eingangs.

Das BGB sagt recht klar:
Zitat:
§ 1684



(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.



(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.



(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.



(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. (...)




Du hattest aber erwähnt, daß der Vater dieses Recht, das für ihn auch Pflicht ist, nicht ausübt.

Und Deine Frage war, ob DU daraus Zwangsgelder zu befürchten hast.



Christin hat geschrieben:
Nun habe ich gehört, dass der Vater zugunsten der Kinder auf sein Umgangsrecht verzichten will!!!!



Geht sowas?

Was bezweckt er damit?



Ich habe von einem Zwangsgeld gelesen, kann mir sowas auferlegt werden?




Die Antwort darauf lautete. NEIN



:cool: Fred

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Martina
Hallo christin,



Ich denke auch, das die Situation wie sie jetzt ist, für die Kinder leichter zu ertragen ist, als wenn sie sich mit der Verlobten des Vaters weiter auseinander setzen müssen.

Du sagst ja selbst, da ist wahrscheinlich mehr vorgefallen, als die Kinder sagen wollen.

Meine Kinder wären froh, wenn ihr Vater endlich einsehen würde, das sie ihn nicht mehr sehen wollen. Dafür kämpfe ich seit über einem Jahr.

Mir wurde bereits 2 mal von der Gegenseite eine Zwangsgeld angedroht, aber bei Gericht wurde ihm bis jetzt lediglich ein betreuter Umgang zugesprochen, der bis jetzt aber wegen der Weigerung der Kinder nicht vollzogen werden konnte.



Und Fred hat Recht, wenn du den Umgang nicht verhinderst, sondern immer wieder versuchst den Vater mit den Kindern zusammenzubringen, kann dir keiner was.



Du solltest speziell deiner Tochter sagen, das es in Ordnung ist, wenn sie jetzt nicht zum Papa will, das es aber auch vollkommen in Ordnung ist, wenn sie es sich irgendwann anders überlegt und wenigstens mal mit ihm telefonieren möchte.

Ich kann dich gut verstehen, denn auch ich habe mit meinem neuen Partner den gleichzeitig besten Freund meiner Kinder gefunden.

Sie verstehen sich sehr gut mit ihm, aber er ist nicht der Vater, aber um so mehr der soziale Papa. Auch er hat keine eigenen Kinder, auch nicht in seiner Verwandtschaft. Er sprang vor 1 1/2 Jahren buchstäblich ins kalte Wasser. Aber ich muss schon sagen, dafür kann er sich sehr gut in die Kinder einfühlen. Vor allem in meinen fast 13 Jährigen Sohn, für den er ein echte Kumpel ist. Sie haben gemeinsame Hobbys und ergänzen sich wunderbar. Auch meine Tochter (5) liebt ihn sehr.



Also du siehst, es gibt noch mehr solche Familien, mache im Moment einfach gar nichts, vor allem dränge die Kinder zu nichts, was sie nicht wollen. Irgendwann suchen sie den Kontakt zum Vater ganz alleine, aber dann sind sie älter und werden ihrem Vater einige Fragen stellen, die er dann zu beantworten hat. Das wird aber nur für ihn unangenehm und nicht für dich.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Christin
Hallöche,ihr Lieben,



@Fred: Danke für Deine Antworten, ich weiß jetzt,dass ich nichts zu befürchten habe. :ja: Wie schon gesagt: Sollen sie mich mal anschreiben oder so, habe ich ja nachweislich den Umgang ermöglicht ( ja, wollte ihn sogar unbedingt ). Hab keine Bange mehr.



@ Martina: Es ist schön zu hören, dass es auch in anderen Familien auch Stiefväter gibt, die die Situation nicht ausnutzen, sondern sich sozial gesehen als Papa geben. Ich denke es hat auch eine gewisse Vorbildfunktion für die Kinder. Ich bin überglücklich das mein Mann diese Funktion so gut erfüllt. ( Gibt ja auch andere Fälle, wie ich gelesen habe...)

Ich hoffe, dass wir auch weiterhin bei uns so der Fall sein, denn Schwierigkeiten kann es ja auch geben, wenn die "Kleinen" ordentlich pubertieren. So nach dem Motto : Du bist nicht mein Vater, du hast mir gar nichts zu sagen. Hoffentlich bleibt uns das erspart. Denn auch wenn mein Mann "nur" der Stiefvater ist, sollten sie doch was annehmen können, wenn er z. B. auf die beiden aufpasst. ( Muß ja manchmal bis abends um 21 Uhr arbeiten !) Da es doch aber im Moment so gut klappt, sehe ich dieser Zukunft gelassen entgegen. ;)



Mit lieben Gruß

Christin


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Martina
Hallo christin,



Zitat:
Da es doch aber im Moment so gut klappt, sehe ich dieser Zukunft gelassen entgegen.




Das kannst du auch, auch wenn der leibliche Vater da Schwierigkeiten machen will, wahrscheinlich passt es ihm nur ebensowenig wie meinem EX, das sich die Kinder so gut mit dem Stiefvater verstehen.



Um die Pubertät der Kinder würde ich mir nicht all zu große Sorgen machen, mein Sohn fängt mit seinen 12 Jahren schon gewaltig damit an, trotzdem gibt es nicht mehr Schwierigkeiten, außer dass er sich manchmal selber nicht mag. Aber das beeinträchtigt den Familienfrieden nicht, wir lassen ihn dann einfach mal ne Stunde in Ruhe und er beruhigt sich dann auch wieder. In der Regel, kommt er nach so ner Aktion auch mehr zu seinem Stiefvater als zu mir, wahrscheinlich gehts dann um Männergespräche und da funke ich den beiden auch nicht dazwischen.

Sie gehen dann oft auf den Rennplatz und toben sich mit ihren ferngesteuerten Benzinautos aus oder schrauben stundenlang dran herum.



Mach dir keine Gedanken, du hast alles gemacht, was du machen kannst. Du bist nicht dafür verantwortlich, wenn das Verhältnis zum leiblichen Vater nicht funktioniert. Wenn er mit den Schwierigkeiten nicht aufhört, wird er den Kids mal Rede und Antwort stehen müssen, wenn sie anfangen zu pubertieren. Das ist dann aber schließlich sein Problem.

;)

_________________
liebe Grüße

Martina



 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Christin
Hallo,

sorry, konnte erst jetzt antworten.... (immer diese Zeitnot...).



Ich wollte mich hier nochmals bedanken auch für deine lieben Worte Martina. Es hat mir schon viel geholfen, dass es "Leidensgenossen" gibt, die mir Mut machen.



Letztendlich ist bis jetzt auch noch nichts rumgekommen, was mein Ex da so geprahlt hat. Also sollte tatsächlich etwas beim JA angekommen sein, scheint es nicht relevant zu sein. Bei mir jedenfalls ist von Amtswegen noch nichts eingetroffen.... Vielleicht wieder mal nur leere Luft, wie schon so oft....



Nochmals vielen Dank und lieben Gruß an alle

Christin


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Martina
Hallo christin,



Na siehst du, es wird meist nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Is wohl doch viel heiße Luft dabei gewesen. Aber für manche Manner oder auch Frauen sind leere Drohungen oft das einzige Druckmittel das ihnen zur Verfügung steht.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von juge1620
[Hallo,

ich bin erst jetz neu hier in diesem Forum gelandet.

Ich habe jetzt bei Gericht den Umgang mit meinen Kindern versagt bekommen.

Der Verlauf ist immer, daß die Kinder erst gehört werden.

Sollten diese nicht mehr dort hinwollen, dann entscheidet der Richter immer nach dem Willen der Kinder. Erst wenn der Vater weitere Schritte, also nächste Instanz einleitet, werden Gutachten hinzugezogen oder auch Zeugen und der Sachverhalt wird geklärt.

Nun ist es aber so: Wenn die Kinder nicht beinflusst bzw manipuliert werden wie meine Kinder, kannst du alles ruhig angehen lassen. Fakt ist aber auch, daß beide Elternteile nebst Partner/in sich gegenseitig respektieren. Sie sollten sich nicht gegenseitig provozieren.

Es ist nicht gut, wenn Kleinigkeiten aufgebauscht werden. Die Kinder sollten merken, daß von den Erwachsenen eine Linie gefahren wird.

Wenn alle einen Partenr haben, würde ich doch einmal ein Gespräch mit allen ohne Vorwürfe führen. Diese Gespräche nur unter euch sollten Sachbezogen geführt werde. Jeder (in erster Linie die Elteren) sollten ihre Wünsche äußern, wie man mit der Situation für die Kinder umgeht. Allerdings ist es nie gut, wenn einer hetzt oder ähnliche.


 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Martina
Hallo Junge,



Zitat:
Fakt ist aber auch, daß beide Elternteile nebst Partner/in sich gegenseitig respektieren. Sie sollten sich nicht gegenseitig provozieren.

Es ist nicht gut, wenn Kleinigkeiten aufgebauscht werden. Die Kinder sollten merken, daß von den Erwachsenen eine Linie gefahren wird.




Ganz meine Meinung, aber in manchen Fällen wie z.B. in meinem ist es leider so, das der Vater nur vor den Kindern über mich hergezogen ist, bzw. den Kindern sogar gedroht hat, sie nicht mehr zu ihrer unfähigen Mutter nach Hause zu fahren, wenn sie nicht bereit sind sich zu fügen und das zu tun was er sagt. Er hat die Kinder psychisch derart unter Druck gesetzt, das mein Sohn mit seinen damals 11 Jahren wieder nachts eingenässt hat, wenn das Vater WE bevorstand. Meine damals 4 Jährige Tochter wollte er mit Gewalt mitnehmen, obwohl sie geweint und geschrieen hat. Sie hat heute noch Albträume, in denen der Vater sie irgendwo an der Schule abpasst und mitnehmen will.



Ich bin deshalb grundsätzlich dafür, das Kinder selbst entscheiden sollten, ob sie Kontakt mit dem anderen Elternteil wollen oder nicht.

Auch finde ich es richtig, das Kinder selbst befragt werden. Ein Richter am FG ist durchaus in der Lage zu beurteilen, wann ein Kind beeinflusst wurde und wann nicht.

Es ist sicherlich für jeden eine Ohrfeige, wenn ihm vom Gericht das Umgangsrecht abgesprochen wird. aber jeder sollte sich mal überlegen, warum das geschehen ist. Sicher nicht ohne Grund.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Freiwilliger Verzicht des Vaters auf Umgangsrecht von Pierre_Paul
Hallo vorwiegend an umgangsmüde Väter,

für meinen Fall habe ich die Lösung jetzt selbst gefunden,denke ich , um mit minimalen juristischen Riskiken :-) aus der Umgangspflicht rauszukommen.
Ich werde den Kinderlaptop verkaufen, und notfalls auch meinen Fernseher paar Monate zu Verwandten bringen. Stattdessen werde ich ein "schönes" :-) Kulturprogramm für meine beiden biologischen Söhne an den Papa-Wochenenden zusammenstellen. Ich besorge Ihnen, statt Laptop&Fernseher, dann richtig schöne Klassiker ( Schiller, Kant, Bartoszewski,...) und Sekundär-Literatur zu Ihrer Schul-Lektüre, die ICH WIRKLICH sehr schätze.
Dafür kann mich im "Bildungsland Deutschland" :-) nun wirklich niemand belangen. :-)
Und die Streitereien mit Ihnen über einmalig Kaba-Entsorgung in den Blumentopf, kurzfristige Terminabsagen, dauernd Fernsehen und PC-Spiele, Verpackungsabfall fast IMMER in Sofa-Ritzen, angeblich zuwenig Unterhalt und ihre "Balgereien" bzw. Prügeleien sind für mich bald erledigt. :-)


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