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 Großelternkontakte.. etc von zuckerwatte
hallo

ich bin seit 2004 geschieden ..habe das alleinige Sorgerecht, der kindsvater hat seit 5 jahren keinerlei kontakt, da die besuchskontakte wegen der nicht wirkung an gutachten und drogentest ausgesetzt wurden. den kontakt zu den großeltern väterlicherseits habe ich aufrecht erhalten, was nicht immer leicht war, da ich wenig möglichkeit habe mal was alleine zu unternehmen .. habe ich die kinder 2x dort übernachten lassen.. nicht unbedingt mit gutem gefühl,,weil immer die angst da war der kindsvater könnte dort auftauchen, und ich die kinder nicht unvorbereitet einer solchen situation aussetzen möchte.. dann habe ich diese art der betreuung sein lassen weil sich die kinder auch nicht unbedingt so wohl dort fühlen..vor etw 2 monaten habe ich die möglichkeit dennoch nochmal in betracht gezogen , und sie gefragt gleichzeitig sie aber auch gebetebn falls der vater dort hinkommt , es nicht zu einem kontakt kommen zu lassenda sie mir das nicht bejahen konnte , habe ich dann von dieser art der betreung abstand genommen, danach war der kontskt getrübt, da die kinder aber nicht den wunsch verspüren dort regelmäßig hinzugehen, und ich nur mittel zum zweck bin und der gespr#chsstoff mittlerweile auch ausbleibt..fanden wir das nicht unbedingt schlimm nach dem sommerurlaub habe ich nochmals versucht es zu einem treffen kommen zu lassen , wobei die ex schwiegermutter so frech wurde das ich sie rausgeschmissen habe.jetzt habe ich sorge, das ich dich post vom jugendamt bekommen habe, gegen mich da intrigiert, ich habe eine einladung zum einzelögespräch bekommen, und meine nerven liegen blank. können sie mir verbitten umziehen, ich habe vor von hier wegzugehn, oder kann das jugendamt mir das sorgerecht strittig machen?ich weis nicht ob ihr das geschriebene versteht, 10 jahre streit sind schwierig in ein paar sätze zu packen. vielen dank zuckerwatte


 Großelternkontakte.. etc von hörnchen
Hallo,

ziemlich durcheinander was du schreibst aber:

Mit alleinigem Sorgerecht darfst du umziehen und: Die Großeltern haben nur ein "Recht" auf Umgang wenn das dem Wohl des Kindes dient, also eine enge Bindung besteht.

Du solltest konsewuenter sein, das tut dir und den Kindern gut und ja: 10 Jahre streit hinterlassen spuren :-(

hörnchen


 Großelternkontakte.. etc von Guzzirita
Hallo Zuckerwatte,

haben Sie keine Angst, wenn Sie mit den Kindern gut umgehen sie mit allem was für Kinder wichtig ist versorgen wir Ihnen kein Jugendamt die Kinder wegnehmen. Das Jugendamt hat Sie ja eingeladen um Sie kennen zulernen und die machen sich ihr eigenes Bild.
Die müssen halt prüfen ob hier eine Kinderwohlgefährdung vorliegt.

Viele Grüße


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