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 Ich möchte endlich nach Hause... !!! von JennyH
Hallo zusammen,

Ich bin wohnhaft seit 6 Jahren in Spanien und habe zwei Töchter (1 Jahr & 5 Jahre) jedes der Kinder hat einen Vater (Spanische Staatsangehörigkeit)

Bei beiden habe ich das Sorgerecht und die Väter Ihre Besuchsrechte. (jedes 2 Wochenende, Ferien halb/halb, usw.)

Jeder der Väter bezahlt für die Kinder Unterhalt (je 200€)

Meine Kinder sind im moment spanische Staatsangehörigkeit. Da ich Schweizerin bin, bin ich dran, meine Töchter die doppelte Nationalität zu machen.

Und eigentlich habe ich vor, wieder zurück in die Schweiz zu gehen. Warum? Weil ich hier nichts habe... Und mein Leben ist die Schweiz und nicht Spanien. Meine ganze Familie und Verwandten und Freunde sind da... Ich hätte schon eine Wohnung und eine Arbeit.

Doch die Angst, dass ich vor Gericht verlieren könnte, und die "Nein" sagen würden (wegen väter, u.s.w.), hält mich davon zurück, vor Gericht zu gehen. Wenn die einmal nein sagen, kann ich nachher nicht mehr kämpfen..

Was soll ich bloss tun? Wie kann ich das Gericht überzeugen, dass meine Kinder und ich eine bessere Zukunft in der Schweiz haben? (Finanziell, Schulen, usw) Ich weiss nicht mehr weiter...
Gruss Jenny :nein:


 Ich möchte endlich nach Hause... !!! von hörnchen
Hallo,

da brauchst du einen Fachanwalt für binationale Geschichten.

JennyH hat geschrieben:
Bei beiden habe ich das Sorgerecht :


Wenn du das alleinige Sorgerecht hast ist aus dt. rechtlicher Sicht auch das ABR bei dir. Somit dürftest du mit den Kindern hinziehen wohin du willst.

Erkundige dich mal bei der schweizer Botschaft?

hörnchen


 Ich möchte endlich nach Hause... !!! von JennyH
Wie ist das eigentlich in Deutschland? Ich habe das Sorgerecht, doch die elterliche Gewalt haben beide... Gibts das auch in Deutschland?


 Ich möchte endlich nach Hause... !!! von hörnchen
Hallo,

was ist bitte elterliche Gewalt?

Hier gibt es bei nicht ehelichen Kinder alleiniges Sorgerecht, ausser man stimmt geteiltem zu. Bei Ehe automatisch gemeinsames Sorgerecht.

Bei alleinigem Sorgerecht hat der andere Elternteil ein Umgagsrecht, der betreuende ET aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit kann man umziehen ohne Wenn und Aber.

Aber, wie das in deinem Fall ist weiß ich nicht.

hörnchen


 Ich möchte endlich nach Hause... !!! von JennyH
Hier in Spanien gibts das Sorgerecht (cuardia y custodia) und die elterliche Gewalt (patria potestad)...

Und wenn ich in den spanischen Seiten im Internet durchstöbere, sehe ich vielfach, dass diese elterliche Gewalt fast wichtiger ist wie das Sorgerecht. Dies ist für mich ein Problem.

In der Schweiz haben sie mir gesagt, dass sie mir nur helfen können, wenn meine Kinder Schweizerbürger sind. Dies bin ich jetzt am machen, und muss aber abwarten...


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