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 Idee zur Gestaltung des Umgangs von DasKarlchen
Hallo Ihr Lieben, ich hab hier schon viel gelesen und ne Menge gelernt.

Kurz zu meiner Situation: Ich bin 34, mutter von zwei Kindern, 5 und fast 8, und lebe seit 3 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt, vergangene Woche habe ich den Scheidungsantrag gestellt.
Wir wohnen zwei Häuser voneinander entfernt, und bisher lief es so, daß die Kinder entscheiden durften, wann sie bei wem sind. Wirklich wohl hab ich mich damit nie gefühlt, und es gab auch oft Streß. Und besonders für meine Tochter war es oft sehr schwer, diese Entscheidung zu treffen, aber mein Mann hält das für das Maß aller Dinge. Bei solchen Gelegenheiten wurde mir dann immer gern vorgeworfen, daß ich das Kind psychisch fertig machen würde. Ausgemachter Unsinn.
In meiner Ehe gab mein Mann den Ton an und hat auch nach der Trennung versucht, weiterhin mein Leben zu kontrollieren und mich "unter der Fuchtel zu halten". (klingt blöd, sind aber seine eigenen Worte).

Das Beratungsgespräch mit meiner Anwältin hat mich sehr viel weiter gebracht, sie hat dringend dazu geraten, den Umgang fest zu regeln und hat mich auch in puncto Unterhalt gut beraten. (Kaum zu glauben, welche Rechte ich eigentlich habe, hätte ich das früher in Angriff genommen, hätte ich den Kindern und mir viel ersparen können) Sie empfahl mir, mit meinem Mann einen Gesprächstermin zu machen und alles zu besprechen.

Nun, das klingt einfach. Isses aber nicht. Zuerst wand der Gute sich wie ein Regenwurm um die Festlegung eines Termines und dann meinte er, ich solle ihm doch meine Wünsche schriftlich mitteilen. Verunsichert wie ich war, hab ich erstmal abgelehnt, heute jedoch mit meiner Anwältin abgesprochen, daß das in Ordnung geht. Also sitze ich jetzt hier und grübele. Meine Vorstellung ist eine 14- Tage-Regelung mit einem Papatag in der Woche zusätzlich.

Wäre alle zwei Wochen von Freitag Nachmittag bis Montag früh zu lang für die Kinder? Sie haben ihren Papa lieb und sind gern dort, auch wenn der Kleine ihn nicht sonderlich interessiert und er den gern abwimmelt. Und sie mögen auch seine neue Partnerin, worüber ich froh bin.

Mein Mann ist seit einiger Zeit auf der Schiene, daß er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter haben will, und nur für sie. Dem kann und will ich nicht zustimmen, da der Alltag weiterhin bei mir stattfinden würde und er sich in der Rolle als Bestimmer gefallen und ansonsten keinen Finger krummmachen würde. Ich vermute, er will Unterhalt sparen.

Dazu kommt, daß mein Sohn meist nach einer Übernachtung genug hat und zu mir zurückwill. Wie ist das denn dann, wenn ich am Papawochenende wegfahren will? Ich kann mich doch nicht ständig verfügbar halten, falls die Kinder vorzeitig zu mir wollen oder dem Papa die Nerven ausgehen? (bisher lief es so, und es kamen jedesmal arge Vorwürfe, ich würde mich nicht um meine Kinder kümmern, wenn ich mich denn tatsächlich mal getraut habe, zwei Tage ohne Kinder wegzufahren).

Jetzt bin ich doch arg ins Jammern gekommen, und ich wollte doch nur die eine Frage stellen...

Wie dem auch sein, ich könnte hier ganze Seiten vollschreiben, aber es hat ja hoffentlich bald ein Ende, hoffentlich im Sinne der Kinder.

Wäre schön, wenn Ihr meine Frage zum Thema Länge des Papawochenendes beantworten könntet.

LG Das Karlchen


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von hörnchen
Guten Morgen Karlchen, (vom Dach?)

eine verbindliche Umgangsvereinbarung ist für alle Beteiligten nicht die schlechtste Lösung. Ich würde dir raten dich nach einer Familienberatungsstelle umzuschauen. Frag dort an ob sie dich bei der Erstellung einer solchen Vereinbarung im Sinne der Kinder unterstützen würden. Vielleicht gelingt es den Fachleuten auch dann deinen Exmann mit an den Tisch zu bekommen.

Zitat:
In meiner Ehe gab mein Mann den Ton an und hat auch nach der Trennung versucht, weiterhin mein Leben zu kontrollieren und mich "unter der Fuchtel zu halten". (klingt blöd, sind aber seine eigenen Worte).


Klingt nicht blöd. Was du aber richtig erkannst hast ist dass du nicht mehr unter seiner Fuchtel stehst.

Zitat:
Nun, das klingt einfach. Isses aber nicht. Zuerst wand der Gute sich wie ein Regenwurm um die Festlegung eines Termines und dann meinte er, ich solle ihm doch meine Wünsche schriftlich mitteilen. Verunsichert wie ich war, hab ich erstmal abgelehnt, heute jedoch mit meiner Anwältin abgesprochen, daß das in Ordnung geht. Also sitze ich jetzt hier und grübele. Meine Vorstellung ist eine 14- Tage-Regelung mit einem Papatag in der Woche zusätzlich.


Gut. Freitag Nachmittag 17h bis Sonntag 17h wäre schon mal gut. Montag früh ist Mist. Die Kinder sollten sich bei dir ins WE verabschieden und auch wieder bei dir in den Alltag kommen. Wenn sie Montags zurück kommen hast du den Sprengstoff Schulsachen usw. drin.
Dann solltest du auch an die Feiertage und Ferien denken.

Zitat:
Mein Mann ist seit einiger Zeit auf der Schiene, daß er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter haben will, und nur für sie. Dem kann und will ich nicht zustimmen, da der Alltag weiterhin bei mir stattfinden würde und er sich in der Rolle als Bestimmer gefallen und ansonsten keinen Finger krummmachen würde. Ich vermute, er will Unterhalt sparen.


Wie nett, er würde die Gewschwister trennen? :(
Ich bleibe dabei: Beratungsstelle. Letztendlich kommt dann vor der Scheidung noch das Jugendamt ins Spiel, das vor Gericht eine Empfehlung abgibt. Es wäre also nicht verkehrt auch beim Jugendamt frühzeitig nachzufragen was dort empfohlen wird.

Zitat:
Dazu kommt, daß mein Sohn meist nach einer Übernachtung genug hat und zu mir zurückwill. Wie ist das denn dann, wenn ich am Papawochenende wegfahren will? Ich kann mich doch nicht ständig verfügbar halten, falls die Kinder vorzeitig zu mir wollen oder dem Papa die Nerven ausgehen? (bisher lief es so, und es kamen jedesmal arge Vorwürfe, ich würde mich nicht um meine Kinder kümmern, wenn ich mich denn tatsächlich mal getraut habe, zwei Tage ohne Kinder wegzufahren).


Gäbe es da eine Oma oder dergleichen wo Junior hinkönnte/wollte? Ansonsten wirst du wohl noch eine Weile nur Tage wegfahren können wenn beide Kinder bei dir sind - sollte aber auch nicht das Drama sein. Oder andersrum: Wie will der Vater die Kinder in den Ferien betreuen wenns nicht mal ein Wochenende geht?

hörnchen


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von DasKarlchen
Hallo Hörnchen, danke für Deine schnelle Antwort!

Der Vorschlag eines Gespräches bei der Familienberatungsstelle ist Teil meines Schreibens an ihn, das inzwischen fertig getippt ist und Montag per Einschreiben mit Rückschein an ihn geht.
Darin hab ich jetzt eine 14-Tage-Regelung (Freitag 18.00 uhr bis Sonntag 18.00 Uhr) festgelegt sowie einen Papatag. Den gabs schon vorher, das beschränkte sich aber eher aufs Abholen der Kinder aus den Betreuungsstellen. Die Große hat dann meist auch bei ihm übernachtet, der Kleine kam zu mir, sobald ich von der Arbeit kam.
Ich möchte einfach Ruhe und Struktur für die Kinder. Es kommt nämlich zunehmend auch dazu, daß sie sich normalen und notwendigen Auseinandersetzungen entziehen, indem sie einfach zum anderen Elternteil gehen wollen. Wenn ich sie in solchen Situationen zum Beispiel nicht zu ihm gehen lasse, wirft er mir anderntags vor, ich würde ihm die Kinder entziehen und die Kinder nötigen. Lasse ich sie gehen, höre ich von ihm, ich würde die Kinder abwimmeln. Egal was ich tu, es ist falsch.

Für Feiertage und Ferien habe ich eine individuelle Absprache festgelegt.

In dem Schreiben hab ich auch den Unterhalt festgelegt, nach der Rostocker Tabelle, gemäß dem Alter der Kinder und Einkommensklasse 1. Mit dem Zusatz, daß ich gesprächsbereit wäre. Bisher hat er auf ein extra angelegtes Konto 35 € pro Kind und Monat gezahlt, von mir das gleiche verlangt und die Kontoauszüge sehen wollen. Die hab ich ihm irgendwann verweigert, (weil er das als Druckmittel verwendete und in diesem Zusammenhang den Kindern erzählte, ich würde ihre Sparkonten abräumen), woraufhin er die Zahlung einstellte.

Ja, er würde die Geschwister trennen, wenn es nach ihm ginge. So in Richtung: Eigentum wird aufgeteilt. Laß ich natürlich nicht zu. Und er wird auch nicht viel Glück haben, nach den Aussagen meiner Anwältin.
Ich könnte mir aber vorstellen, daß er es zumindest versucht und dabei natürlich versuchen wird, mich zu mißkreditieren und mir zu unterstellen, ich sei eine schlechte Mutter. Die Kinder beeinflußt er jedenfalls in diese Richtung.

Ja, wir haben eine ganz tolle Oma. Und der Kleine ist sehr gern bei ihr. und auch zu meinen Schwiegereltern habe ich jetzt ein besseres Verhältnis als vor der Trennung, sie holen sich die Kinder gern regelmäßig in den Ferien. Allerdings wohnen sie 250 km weit weg.

Wie mein Mann sich das Ganze vorstellt, ist mir ehrlichgesagt nicht ganz klar. Das wichtigste für ihn ist, daß alles nach seinen Wünschen läuft, egal ob das gesetzeskonform ist oder was andere dazu sagen. Aufgrund seiner cholerischen Art und beeindruckenden Erscheinung hat er damit auch erschreckend oft Erfolg. Ich hab nicht umsonst so lange gebraucht, mich da rauszuarbeiten und erst jetzt meine Rechte wahrzunehmen.
Aber da ich weiß, wie es hinter seiner Fassade aussieht, und alles mit etwas Abstand auch anders beurteilen kann, habe ich nicht mehr so wirklich viel Angst. Ein Unsicherheitsfaktor bleibt aber doch, immer noch, weil er unberechenbar ist.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

LG

Das Karlchen


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von hörnchen
Hallo Karlchen,

die Umgangsvereinbarung/Vorschlag hört sich vernünftig an. Da du eine Anwältin hast solltest du das aber vorab von dieser gegenlesen lassen mit der Bitte um kurzes o.k..

Zitat:
In dem Schreiben hab ich auch den Unterhalt festgelegt, nach der Rostocker Tabelle, gemäß dem Alter der Kinder und Einkommensklasse 1. Mit dem Zusatz, daß ich gesprächsbereit wäre. Bisher hat er auf ein extra angelegtes Konto 35 € pro Kind und Monat gezahlt, von mir das gleiche verlangt und die Kontoauszüge sehen wollen. Die hab ich ihm irgendwann verweigert, (weil er das als Druckmittel verwendete und in diesem Zusammenhang den Kindern erzählte, ich würde ihre Sparkonten abräumen), woraufhin er die Zahlung einstellte.


DAS wird bitte ein extra Schreiben, vor allem ist mir unklar auf welcher Grundlage du das berechnest? Hast du ausreichende Auskünfte zu seinem Einkommen? Hier gilt ebenfalls: Anwältin gegenlesen lassen. Oder aber beim Jugendamt (kostet nix) um Berechnung und Titulierung bitten. Lass das andere Erledigen!

Dir auch ein schönes Wochenende!

hörnchen


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von DasKarlchen
Die Rostocker Tabelle nennt sich auch "Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichtes Rostock". Das deckt sich seit Januar auch mit der Düsseldorfer Tabelle. Hier gibt es Einteilungen nach Alter des Kindes und Einkommen. Ich hab den Mindestsatz verwendet (Einkommen bis 1500 €), auf Empfehlung der Anwältin, die hat mir diese Zahlen genannt und auch empfohlen, das so zu machen. Gegenlesen lassen ist kein Problem, mach ich noch vor dem Abschicken. Die Berechnung und Titulierung ist der nächste Schritt, falls er sich weigert, darauf einzugehen. Über der Einkommensgrenze von 1500 € liegt er mit Sicherheit nicht.


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von DasKarlchen
Jetzt hab ich hallo und Tschüß vergessen ;( Sorry

Liebe Grüße

Das Karlchen


 Idee zur Gestaltung des Umgangs von DasKarlchen
So, seit heute wirds interessant. Mein Nochmann hat wahrscheinlich heute mein Schreiben gekriegt (die Anwältin hat vor dem Abschicken gegengelesen und es für sehr gut befunden).

Seine Reaktion: Er informierte meine Mutter, die heute die Kinder abholen wollte, darüber, daß er heute Zeit hätte und sie holen würde. Sie sind auch jetzt bei ihm, da ich unbedingt jedes Zerren an den Kindern vermeiden will.

Allerdings scheint er darauf gewartet zu haben, daß ich mich vor seine Tür stelle und die Kinder verlange, (nach dem von mir ausgearbeiteten Plan sollten die Kinder heute bei mir sein) denn als ich anrief, um ihm mitzuteilen, was morgen anliegt und daß der Kleine noch diverse Dinge für den Kindergarten braucht, die ich ihm vor die Tür legen würde, begrüßte er mich mit den Worten: "Na, zerrst Du schon wieder an den Kindern rum?" HALLO? Na egal. Ruhig bleiben.

Er sagte dann weiter, daß meine Festlegung für ihn nicht gültig sei und daß er jetzt immer für die Kinder da sei, denn er wäre jetzt faktisch als arbeitslos anzusehen. (Er hat eine Firma im Dienstleistungsbereich, mit der er seinen Lebensunterhalt gut bestreiten kann, beschäftigt zwei Mitarbeiter auf geringfügiger Basis und verfügt über drei Autos, die in dieser Firma eingesetzt werden. Ach ja, und er hat ein Haus mit Mieteinnahmen.)

Ich würde in den nächsten Tagen Post kriegen und könne mich bei Fragen an seinen Anwalt wenden. Werde nicht ich tun, sondern meine Anwältin.

Ich bleib jetzt erstmal ganz ruhig und warte seine Post ab. Gar nicht so einfach, das alles.

Vielleicht sollte ich einfach mal mit nem Buch und ner Tüte Gummibärchen ins Bett gehen, jetzt, gleich.


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