Moehrenmolch hat geschrieben:
Sachen gibt's.....
Unglaublich.
Selbstverständlich kann der Elternteil, der die Kinder aufzieht, auch
ohne Erlaubnis des anderen Elternteils oder des Gerichts umziehen. -
Mit den Kindern.

Wär' ja noch schöner!
Weiß aus kampfreicher und guter Erfahrung:

Fred
Ich hol den Fred jetzt einfach mal Beispielhaft hervor:
Leider kenn ich das aus eigener Erfahrung anders:
Meiner Lebensgefaehrtin ist es momentan untersagt den lange geplanten Umzug in unser gemeinsames Haus zu vollstrecken.
Der f** EX hat einen Eilantrag gestellt auf ABR und das auch prompt temporaer bekommen. Beide haben GSR.
Die Kinder sind bei der Mutter aufgewachsen.
Jetzt werde ich (Verdienst, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kindergarten Anmeldung etc) geprueft. Bis dahin muss meine Freundin, trotz gekuendigter Wohnung, in der gemeinsamen Stadt verbringen.
Bedeutet: Sie wohnt bei einer Freundin weil der Auszug bereits vollzogen wurde.
Die Rechtslage ermoeglicht ihm das, obwohl KEIN GRUND besteht am Wohl der Kinder bei uns beiden zu zweifeln.
Koennt Ihr das nachvollziehen??

edit: Die Richterin hat meiner Freudin vorgeworfen, Sie duerfe nicht ohne die Einwilligung des Vaters umziehen! Natuerlich stimmt der MUSTERVATER dagegen, da er seit der Scheidung nur durch Querstellen und Probleme verursachen Befriedung erlangt. Er hat das ASR beantragt und meine Freundin uebelst difamiert.