Emm3 hat geschrieben:
Hallo,Väter haben (selbst bei gemeinsamem Sorgerecht!) keine wirklichen Rechte an ihren Kindern .
Mir hat das Jugendamt was anderes gesagt...
Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, muß man sowas gemeinsam absprechen.
1.) Mir schmeckt die Formulierung "Rechte an Kindern" überhaupt nicht. - Sie setzt den falschen Akzent. Es geht hier IMMER ausschließlich um die Kinder. So ist der Begriff "Kindeswohl" definiert. Es geht nicht um Dich primär, sondern um die Kinder.
Es gibt kein Recht der Eltern "an" ihren Kindern, es gibt allenfalls ein Recht, die Erziehung zu gestalten, deren Inhalte zu bestimmen, das Recht auf Umgang (ein gegenseitiges übrigens, die Kinder können das einklagen gegenüber den Eltern).
Und dann gibt es vor allem Pflichten (für die Eltern vor allem), viel mehr als Rechte.
Die Pflicht zur Fürsorge, zur Ausbildung, zur Deckung von mehr als nur dem "Mindestbedarf".
Soviel zu Deinem ersten Satz, der inhaltlich falsch ist; selbstverständlich haben Väter auch ohne gemeinsames SR sehr viele (meiner Meinung nach gelegentlich zu viele) Rechte.
2.) Beim Jugendamt sitzen gelegentlich ziemlich rechtsunkundige Sozialarbeiter oder hochgediente Kindergärtner.
Die Auskunft ist schlicht falsch.
Frag doch mal nach, aus welchem Rechtsgrund (§§) sich das ergeben soll. Welches Gesetz? BGB? SGB? FGG?
3.) Deine Behauptung
"Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, muß man sowas gemeinsam absprechen"
in Bezug auf den Umzug der Kindesmutter ist ebenfalls falsch.
Die Mutter kann ihr ABR selbstverständlich zu einem Umzug nutzen, selbst ins Ausland. Es kann aus ihrer Sicht gute Gründe geben, das nicht zu besprechen vorher (da sie unangemessene Reaktionen befürchtet z.B.) Sie kann das rein privat oder beruflich begründen. Es ist ihr Recht auf ihre freie Lebensgestaltung. Sie darf nur eines nicht: dem andern Elternteil das Recht auf Umgang entziehen. - Ein Umzug über 400 km
Man kann sein gemeinsames Sorgerecht auch gut ausüben über ein paar hundert km hinweg.
Im Umzug allein kann man also keine Verhinderung des Umgangsrechts sehen, bei VERSTÄNDIGER Betrachtung
Ich wiederhole mich: Du mischst hier einige Themen.
Deine Wut und Deine Enttäuschung kommen als pseudo-sachliche Argumente verpackt zum Vorschein.
Es wird einfacher, wenn Du Deine Gefühle (die ich respektiere) und die juristischen Fakten trennst.
Empfiehlt weiterhin: Fred
