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 kein Umgang trotz Beschluss von hörnchen
Hallo,



ratlose hat geschrieben:
habe ja jetzt auch eine klage wegen kindesunterhalt am bein, obwohl ich meine tochter in knapp 2 jahren nur 4 mal sehen konnte!

wäre dankbar für eine aufklärung!





Umgang hat nix mit Unterhalt zu tun das mußt Du trennen! Es ist mir völlig wurscht ob ein Vater oder eine Mutter: Der KU steht dem Kind zu und ist zu zahlen. Das ist die eine Baustelle.



Umgang ist eine völlig andere Baustelle.



hörnchen


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Hallo Ratlose



Ich kann immer noch nicht verstehen, warum das so schwer zu begreifen ist.



Wie Hörnchen schon schreibt:

Baustelle 1: Unterhalt

Baustelle 2: Umgang



Was hilft es dem Kind, wenn kein Geld da ist um es satt zu machen. Glaubst du wirklich, dass es einen problemlosen Umgang wirklich fördern könnte, wenn dein Kind seinen im zustehenden Unterhalt nicht bekommt.

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von ratlose
da ich aufgrund längerer krankheit selbst kein geld zum leben habe, kann ich auch keinen unterhalt zahlen! ausserdem verdient der kv das 3fache von mir und sie bewohnen auch noch mietfrei ein haus, das zur hälfte mir gehört! wenn er mir meinen, mir zustehenden unterhalt zahlen würde, könnte man den kindesunterhalt davon abziehen, aber da dies der tolle richter nicht fördert (er macht mal wieder keinen termin), wird das ding wohl nie ein ende nehmen!



nix für ungut ;-) habs schon kapiert!


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Hallo Ratlose,



das ist ein einziger Rattenschwanz, ich hoffe bloß, dass sich das bald mal klärt, da kann man ja durchdrehen bei so viel ungereimtheiten.

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von ratlose
hallo,

habe jetzt eine vorladung zur kripo bekommen, wegen eines ermittlungsverfahrens wegen kindesentzug. ich habe jedenfalls keine anzeige erstattet. nehme mal an, dass dies vom hess. landtag, der unseren fall in einer sitzung besprochen hat, angeregt wurde. oder vom olg, bei dem die beschwerde gegen den beschluss (entzug vom umgangsrecht) vorliegt und verhandelt wird. drückt mir mal ganz fest die daumen, dass ich bald wieder kontakt zu meiner tochter bekomme und sich die sache etwas beruhigt.

ich bin im mom psychisch völlig am ende! eben eine typische pas-folge.

habe kontakt zu einer pas-eltern-gruppe, durch die ich auch wichtige infos bekomme!

lg

ratlose


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
ratlose hat geschrieben:
ich bin im mom psychisch völlig am ende! eben eine typische pas-folge.




das wird sich sicher alles bald legen, wenn die Sache erfolg hat. Danach wirds dir bald besser gehen, glaub mir ich spreche da aus Erfahrung.

Wir haben jetzt seit April Ruhe vor dem Erzeuger und uns gehts allen bestens. Die Kinder sind ruhiger und ausgeglichener den je, na ja, wenn man von den pubertären Wahnsinnsphasen meines 13 Jährigen mal absieht, aber das ist normal.



ratlose hat geschrieben:
habe kontakt zu einer pas-eltern-gruppe, durch die ich auch wichtige infos bekomme!




Gut so, das wird dir sicher helfen die ganze Geschichte leichter zu verarbeiten.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück..........und lass hören, wie es weitergeht.

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von Trixy
[quote="ratlose"]da ich aufgrund längerer krankheit selbst kein geld zum leben habe, kann ich auch keinen unterhalt zahlen! ausserdem verdient der kv das 3fache von mir und sie bewohnen auch noch mietfrei ein haus, das zur hälfte mir gehört!



Hallo,



normal muß er aber an dich miete zahlen ????!!!. Euch gehört das Haus, also muß Miete angesetzt werden und geteilt durch 2, er muß dir deinen ANteil auszahlen.... oder liege ich da jetzt falsch???? Ich meine das mal gelsen zu haben... und irgendwie fande ich das auch logisch....



LG


 kein Umgang trotz Beschluss von ratlose
hallo,

habe jetzt nutzungsentgeld eingeklagt. aber er hat (von bekannten) ein sachverständigen-gutachten erstellen lassen, nach welchem unser haus keinen wert hat!!!!!! 86% wertminderung wegen wohnrecht seiner eltern, die im haus eine abgeschlossene wohnung haben. auch soll das haus, bzw unsere wohnung in renovierungsbedürftigem zustand sein, was vor 2 jahren bei meinem rausschmiss nicht der fall war. er bewohnt eine wohnung mit einer wohnfläche von ca.130 qm, sowie ein großes doppelcarport 6x7m(in2002 gebaut, mit satteldach,ziegel,brandschutzmauer,oben alles abstellfläche..) und ein grundstück mit knapp 400qm. das haus ist unterkellert und es gibt auch noch ein nebengebäude, in dem er seine werkstatt hat und in einem abgeteilten raum (feuerfest lt. f-norm) in dem der gastank steht, und beides obendrüber eine stellfläche zum abstellen hat.

mietpreis /qm unter 3 €!!!!! Ich bezahle 5€ und das ist schon günstig!

ausserdem liegt das bei dem richter der bisher auch unser familienrichter war!

da kann ich mir schon ausmalen, wie das ausgeht!

lg


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