Biggi Liz hat geschrieben:
Ich kann nicht einfach zum Ex rennen und mein Kind verlangen, weil er einen Beschluß hat, das die Kleine jetzt bei ihm wohen soll/will.
Kommt dieser Beschluß vom Gericht ?
Biggi Liz hat geschrieben:
Ich kann auch nur schreiben, weil ich keine Telefonnr. habe. Also habe ich ihn angeschrieben und noch nicht einmal eine Antwort bekommen.
Hallo........... Ihr habt doch das GSR oder ? Somit hast du auch ein Recht auf eine Telefonnummer, damit du wenigstens mit deinem Kind telefonieren kannst.
Biggi Liz hat geschrieben:
Mein Anwalt meint, wir sollten jetzt erstmal die Klage wegen Unterhalt für die Kurze durchstehen. Er meint halt wir sollten abwarten, bis die Kleine von sich aus den Wunsch hat zu mir zurück zu kehren.
Deinem Anwalt ist aber schon klar, dass du, für den Fall, dass die Kleine wirklich beim Vater bleibt dann für sie Unterhaltsverpflichtet bist.
Biggi Liz hat geschrieben:
Ich fühle mich hingehalten, so als wollte keiner richtig was tun- könnte ja Arbeit bedeuten! Ich will aber nicht schon wieder den Anwalt wechseln. Ich bekomme nur bedingt PKH, weil ich arbeite und zusätzlich ALGII habe.
Kann ich verstehen, aber mir wäre es wichtiger mein Kind so schnell wie möglich wieder bei mir zu haben. Vor allem denke ich, je länger sich das ganze hinzieht, um so mehr wird sie dort gegen dich aufgehetzt und irgendwann bist du dann die böse Mama, die erst gar nicht versucht hat sie wieder zurück zu holen.