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 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Hallo,

ich habe ein Problem und weiß nicht weiter. Also, ich bin seit 3,5Jahren mit den Kindern allein, da mein -nun-Ex Man - lieber mit unserer Schwägerin zusammen sein wollte. Die zwei gemeinsamen Kinder wohnten bei mir. Sie sind alle 14Tage übers WE bei ihm gewesen. Nach fast 2Jahren wollten sie beide nicht mehr zu ihm.Aus Gesprächen wußte ich nun, das er jedesmal schlecht über mich geredet hat und auch die ältest ziemlich angegriffen hat (verbal).Also haben beide ihm gesagt sie wollten nicht mehr zu ihm. Er hat mich dann aufs übelste beschimpft im Beisein der Mädchen. Nach einem Gerichtstermin ging dann die Kleine wieder alle 14Tage zu ihm. Dann bekam ich plötzlich Post vom Gericht, wo man mir mitteilte, ich wäre eine Gefahr für die Kinder(ich hätte immer mit Selbstmord gedroht!) Jetzt ist die Kleine beim Vater und ich bekomme sie nicht mehr zu sehen. Was kann ich machen?Besuchsrecht hab ich laut letztem Beschluss.


 kein Umgang trotz Beschluss von Moehrenmolch
Biggi Liz hat geschrieben:
...Nach einem Gerichtstermin ging dann die Kleine wieder alle 14Tage zu ihm. Dann bekam ich plötzlich Post vom Gericht, wo man mir mitteilte, ich wäre eine Gefahr für die Kinder(ich hätte immer mit Selbstmord gedroht!) Jetzt ist die Kleine beim Vater und ich bekomme sie nicht mehr zu sehen.



Was kann ich machen?

Besuchsrecht hab ich laut letztem Beschluss.


So geht das natürlich nicht.



Hast Du ABR und wie ist das Sorgerecht geregelt?

Hast Du einen Anwalt?

Stimmt das mit den Suizid-Ankündigungen?

Wie alt sind die Kinder?

Wieso ist nur die Jüngere beim KV?



Wichtig das rein Formale:

Soll das eine einstweilige Anordnung sein vom Gericht?

Da müßtest Du aber irgendwie mal angehört worden sein....



:/ Gruß von Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
ngst vor mir und wollte nicht mehr bei mir wohnen. Angeblich wäre ich ganz böse und würde immer sagen:Wenn du nicht das machst,was ich will, bringe ich mich um. oder : wir haben kein Geld-ich bringe mich um. Diese ganzen anschuldigungen wurden nie vor Gericht angesprochen. Das Jugendamt stand am selben Tag vor meiner Tür, wo ich den Brief vom Gericht bekommen habe mit den ganzen Anschuldigungen.Die Kleine wollte dann angeblich am WE zu ihrem Vater, was ich natürlich nicht abgelehnt habe. Seitdem habe ich sie erst wieder am Gerichtstermin 3Wochen später gesehen. Seitdem bekomme ich keinen Kontakt mehr zu ihr . Auf Anfragen zwegs WE Besuch wird nicht reagiert.

Was ist ABR?


 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Tschuldigung sehe gerade, das die Hälfte fehlt. Ich war nachdem ich das mit der Schwägerin rausgefunden habe 2Monate in der Psychatrie. Ich habe versucht mir den Puls aufzuschneiden. Nachdem mein Ex ausgezogen war sind wir erst mal alle zur Ruhe gekommen und haben von da an ein ganz normales Leben geführt. Meine Kinder wissen, das sie das wichtigste in meinem Leben sind und ich sie nie verlassen würde. Ich bin zu diesen ganzen Anschuldigungen nie befragt worden. Vor Gericht wurde mir nur mitgeteilt das die Kleine beim Papa wohnen wolle. Ich hatte noch nicht mal die Möglichkeit mich richtig zu verabschieden.

Das Sorgerecht haben beide. Diese Anordnung vom Gericht ist an dem Termin festgelegt worden.Also ein rechtskräftiger Beschluss. Ich habe dieser Regelung zugestimmt, weil ich nicht wußte, ob ich ablehnen konnte oder nicht. Für meinen Anwalt war das auch der erst Termin vor Gericht für mich, da ich vorher gewechselt hatte,


 kein Umgang trotz Beschluss von hörnchen
Oh man!



Wenn Du zugestimmt hast und ihr gegen den Beschluss keine Rechtsmittel eingelegt habt ist er m.E. nach rechtskräftig.



Kann die Klinik Stellung beziehen wie es Dir jetzt geht? Interessant wäre wie alt das Kind ist? Was sagt das zweite Kind dazu und gibt es pädagogisches Personal (Erzieherin, Lehrkraft) die Stellung beziehen können?



hörnchen


 kein Umgang trotz Beschluss von Moehrenmolch
Biggi Liz hat geschrieben:
Was ist ABR?


Sorry.



ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Hat derjenige, bei dem das Kind wohnt.



ASR = alleiniges Sorgerecht



:| Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Mir geht es sehr gut. Ich habe nichts von der Klinik zur Hand. Das war auch nie ein Problem. Beim 1. Gerichtstermin hat mich der Richter gefragt, ob ich je wieder an Selbstmord denken würde. Worauf ich ehrlich geantwortet habe, nein ich habe Kinder die mich brauchen. Von da an war das Thema erledigt. Die Kleine wird im Aug, 8Jahre alt. Meine Älteste spricht nicht über ihre Schwester hat aber mehrere Bilder in ihrem Zimmer und nimmt immer eins mit zur Schule. Sie vermisst sie sehr, will aber nicht darüber reden. Psychologische Hilfe lehnt sie ab.Ich weiß aus sicherer Quelle, das die Kleine ihre Schwester auch sehr vermisst. Ich verstehe nicht, warum der Ex nicht an beide Kinder denkt und was er ihnen mit der Trennung antut.Als beide noch bei mir waren,hat er immer Umgangsrecht gehabt. Ich habe die Mädchen nur einmal zuhause behalten, als sie Windpocken hatten. Mich macht es einfach kirre, das er auf keine Briefe reagiert. Wir möchten doch nur Umgang mit der Kleinen.


 kein Umgang trotz Beschluss von hörnchen
Biggi Liz hat geschrieben:
MWir möchten doch nur Umgang mit der Kleinen.




Und was will die kleine?????



hörnchen


 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Das weiß ich nicht, was die Kleine will, weil ich keine Antwort auf Briefe bekomme. Ich kann mir nicht vorstellen, das sie uns nicht sehen will. Ich habe mich 7Jahre täglich um sie gekümmert(normal für eine Mutter denkst du jetzt sicher ), war ihre Bezugsperson. Ich weiß nicht wie ich an meine Tochter rankommen soll. Ich habe noch nicht mal das Recht mich bei ihrer neuen Schule nach ihr zu erkundigen, weil die Richterin nicht nur die Kinder "aufgeteilt" hat, sondern auch was die Schule angeht. Ich weiß das die Ex Schwägerin sich nicht um meine Tochter kümmert (laut Aussagen der Mädchen von früher und Bekannten, die sie vor kurzem gesehen haben) Wir haben keine gemeinsamen Bekannten, die mit der Kleinen noch näheren Kontakt haben. Ich werde morgen meinen Anwalt anrufen und ihn fragen, was ich jetzt tun kann.


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Zitat:
Ich habe noch nicht mal das Recht mich bei ihrer neuen Schule nach ihr zu erkundigen, weil die Richterin nicht nur die Kinder "aufgeteilt" hat, sondern auch was die Schule angeht.




wie gibt es so was ????



Ihr habt GSR, da hast du jederzeit das Recht, egal wo, dich nach deiner Tochter zu erkundigen.

Ich verstehe nur nicht, wie dein Anwalt es zulassen konnte, dass du dieser Regelung zugestimmt hast.

Wieso lässt du es so einfach zu, dass dein EX dir das Kind wegnimmt.

Was sagt denn nun der Anwalt dazu???



Das alles gibt mir ziemliche Rätsel auf.....

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Mein Ex ist mit seinen Lügen einfach durchgekommen. Er hat behauptet, die Kleine hätte immer gesagt, wenn sie bei ihm war, sie wolle beim Vater bleiben. Ich wäreganz böse und einmal hätte sie sogar Klamotten zusammen gepackt und wollte zu ihrer Tante nach UK, weil sie nicht zu mir zurück wolle. Seine Anwältin hat eine eidesstattliche Erklärung von ihm ans Gericht geschickt und die Richterin hat dann mir geschrieben mit diesen ganzen Aussagen. 2Std, nachdem ich den Brief bekommen habe, stand das Jugendamt vor meiner Tür und wollte die Kinder zum Vater bringen. Die haben sich schreiend ins Zimmer geflüchtet und wollten nicht mit. Daraufhin hat ein Typ vom JA mit der Richterin telefoniert, wo sich alles als Irrtum rausgestellt hat und man mir versichert hat, natürlich könnten die Mädchen bis zum Gerichtstermin bei mir bleiben. Angeblich wolle die Kleine am WE zum Vater, dem habe ich zugestimmt. Seitdem habe ich die Kleine nicht mehr.Mein Anwalt ist neu und hatte keine Zeit sich vorzubereiten.


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Ganz schön verworren das ganze.



Vor allem finde ich es ziemlich seltsam, dass gleich das JA kommt um die Kinder zu holen, nur weil der Vater der Ansicht ist, das die Mutter böse ist und mit den Kindern weg will.

Das hat normalerweise schon massive Gründe, wenn das JA die Kinder einfach so wegholen will.



Was ich vor allem nicht verstehe, warum du es zugelassen hast, dass deine Tochter am nächsten WE zum Vater geht, wenn du schon gewusst hast, dass er sogar nicht davor zurückschreckt dir das JA auf den Hals zu hetzen.

Ich hätte mich geweigert ihm die Kleine am WE zu geben, egal was man mir in diesem Moment angedroht hätte.

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Tja, leider bin ich ein ziemlich ängstlicher Mensch, der Fürchterlichen Respekt vor Amtspersonen hat. Dieser "nette" Mensch vom JA hat mir zum Schluss gesagt: Und wenn die Kleine länger beim Vater bleiben will ist das ja wohl in Ordnung, oder. Ich habe natürlich geantwortet, das das natürlich kein Problem wäre.Darauf meinte er dann: Nicht das Sie hinterher rumlaufen und Entführung schreien! Was hätte ich denn machen sollen? Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich habe meine Kinder nie geschlagen, vernachlässigt oder abgeschoben, trotzdem werde ich von meinem Ex und der Ex-Schwägerin so dargestellt. Egal bei welcher Einrichtung ich war, keiner konnte oder wollte mir helfen. Selbst bei Elterngesprächen bei der Caritas hat er lauter Lügen erzählt. Zb er hätte immer alles machen müssen. Er wäre immer zu Elterngespräche mit der Schule gegangen. Jeder glaubt ihm. Vieleicht bin ich einfach nicht ruhig genug bei sochen Gesprächen. Ich schreie zwar nicht rum, aber werde schon etwas aufgeregter. Ich weiß einfach nicht weiter.


 kein Umgang trotz Beschluss von hörnchen
Hallo,



die Lügen kannst du schriftlich richtigstellen und Aktenkundig machen. Es gibt ein Motto: Mach den anderen fertig, dann kriegst Du was Du willst... Dem kann man aber entgegentreten und wenn man das persönlich nicht mehr schafft dann andere Wege suchen wie Schriftform.



hörnchen


 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Beim letzten Gerichtstermin wurden diese ganzen Aussagen von dem Ex noch nicht mal angesprochen. Als erses war die Kleine bei der Richterin im Zimmer und dann die Große. Danach sind die Erwachsenen dran gewesen. Da waren 2Leute vom JA und die Umgangspflegerin. Der vom JA hatte nicht wirklich was zu sagen, weil er uns kaum kennt. Die Umgangspflegerin sagte aus ich würde mich weigern, Gespräche mit ihr zu führen. Stimmte gar nicht. Jedesmal, wenn sie die Kleine abgeholt hat mußte ich morgens um 9 schon bei der Arbeit sein. Sie kam um 10 Uhr!! Außerdem habe ich zuletzt nur noch SMS von ihr bekommen, wo sie mir mitteilte, wann sie die Kleine abholen wolle. Wie man sieht, habe ich alle Behörden und Amtspersonen gegen mich. Jetzt ist genau eingetreten, was ich vor Gericht aschon gesagt habe: ich werde meine Tochter nie wiedersehen, weil der Vater nicht will und mir offensichtlich damit eins auswischen will. Ich kann gar nicht gewinnen.


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Biggi Liz hat geschrieben:
Jetzt ist genau eingetreten, was ich vor Gericht aschon gesagt habe: ich werde meine Tochter nie wiedersehen, weil der Vater nicht will und mir offensichtlich damit eins auswischen will. Ich kann gar nicht gewinnen.




So einfach geht das nun auch wieder nicht.

Du hast dem Mensch vom JA also zugesagt, dass deine Tochter auch länger beim Vater bleiben kann, wenn sie das möchte. Richtig ?



Wurde da auch eine bestimmte Zeit vereinbart ?

Wenn nicht, solltest du, trotzdem jetzt deinen Mut zusammen nehmen und bei deinem EX einfach vor der Tür stehen und sagen, dass du deine Tochter wieder abholen möchtest.

Wenn er sich weigert, sage ihm, dass ihr schließlich immer noch gemeinsames SR und auch ABR habt und du jetzt sofort dein Kind sehen möchtest um sie selbst zu fragen, wie lange sie noch bei ihm bleiben möchte.

Es geht hier schließlich um deine Tochter, du solltest dich aufraffen und endlich mal Rückgrad zeigen. Denn wenn du dein Kind wiederhaben willst, wird es dir wenig nützen, wenn du nur anrufst und nach ihr fragst.



Was sagt eigentlich dein Anwalt zu der Sache, der müsste doch in der Lage sein, da was zu machen. Steige dem mal ein wenig auf die Füße....

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Nein, der vom JA hat mich gefragt, ob die Kleine auch länger bleiben kann, wenn sie es will. Ich habe daraufhin gesagt, wenn sie das wolle, wäre das wohl in Ordnung. (mehr als Frage, weil ich nicht klar nein sagen wollte, ausAngst , das würde mir als Weigerung ausgelegt.) Der JA Typ meinte dann zu mir :Ja, nicht das Sie hinterher losrennen und Kindesentführung schreien! Ich kann nicht einfach zum Ex rennen und mein Kind verlangen, weil er einen Beschluß hat, das die Kleine jetzt bei ihm wohen soll/will. Ich kann auch nur schreiben, weil ich keine Telefonnr. habe. Also habe ich ihn angeschrieben und noch nicht einmal eine Antwort bekommen. Mein Anwalt meint, wir sollten jetzt erstmal die Klage wegen Unterhalt für die Kurze durchstehen. Er meint halt wir sollten abwarten, bis die Kleine von sich aus den Wunsch hat zu mir zurück zu kehren. Ich fühle mich hingehalten, so als wollte keiner richtig was tun- könnte ja Arbeit bedeuten! Ich will aber nicht schon wieder den Anwalt wechseln. Ich bekomme nur bedingt PKH, weil ich arbeite und zusätzlich ALGII habe.


 kein Umgang trotz Beschluss von Martina
Biggi Liz hat geschrieben:
Ich kann nicht einfach zum Ex rennen und mein Kind verlangen, weil er einen Beschluß hat, das die Kleine jetzt bei ihm wohen soll/will.


Kommt dieser Beschluß vom Gericht ?



Biggi Liz hat geschrieben:
Ich kann auch nur schreiben, weil ich keine Telefonnr. habe. Also habe ich ihn angeschrieben und noch nicht einmal eine Antwort bekommen.




Hallo........... Ihr habt doch das GSR oder ? Somit hast du auch ein Recht auf eine Telefonnummer, damit du wenigstens mit deinem Kind telefonieren kannst.





Biggi Liz hat geschrieben:
Mein Anwalt meint, wir sollten jetzt erstmal die Klage wegen Unterhalt für die Kurze durchstehen. Er meint halt wir sollten abwarten, bis die Kleine von sich aus den Wunsch hat zu mir zurück zu kehren.




Deinem Anwalt ist aber schon klar, dass du, für den Fall, dass die Kleine wirklich beim Vater bleibt dann für sie Unterhaltsverpflichtet bist.



Biggi Liz hat geschrieben:
Ich fühle mich hingehalten, so als wollte keiner richtig was tun- könnte ja Arbeit bedeuten! Ich will aber nicht schon wieder den Anwalt wechseln. Ich bekomme nur bedingt PKH, weil ich arbeite und zusätzlich ALGII habe.




Kann ich verstehen, aber mir wäre es wichtiger mein Kind so schnell wie möglich wieder bei mir zu haben. Vor allem denke ich, je länger sich das ganze hinzieht, um so mehr wird sie dort gegen dich aufgehetzt und irgendwann bist du dann die böse Mama, die erst gar nicht versucht hat sie wieder zurück zu holen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 kein Umgang trotz Beschluss von Biggi Liz
Ja, der Beschluss ist am 23.10.06 beim Gerichtstermin festgelegt worden. Es ist auch festgelegt worden, das ich alle 14 Tage das Recht habe, die Kleine fürs WE zu mir zu holen. Das ist ja genau das, was mich momentan so aufbringt. In dem Beschluß steht drin: Zwischen den Eltern besteht Einigkeit darüber, das C. mit der Kindesmutter regelmäßig Kontakt haben soll. Tja, hat sie aber nicht, weil meine Anfragen nicht beantwortet werden. Das ABR für die Kleine hat übrigens der Vater.

Meinem Anwalt ist schon klar, das ich für die Kleine zahlen muß. Mir auch und ich würde ja auch, wenn ich es mir leisten könnte! Darum geht es auch demnächst vor Gericht, weil er ca. 2Wochen nach dem letzten Gerichtstermin Klage gegen mich eingereicht hat auf Unterhaltszahlung für C. Für diesen nächsten Termin ist eine andere Richterin zuständig, also weiß ich nicht, ob ich da schon eine Beschwerde wegen Besuchsverweigerung einreichen kann!?


 kein Umgang trotz Beschluss von ratlose
hallo,

beschwerde wegen besuchsverweigerung? geht sowas?habe ja jetzt auch eine klage wegen kindesunterhalt am bein, obwohl ich meine tochter in knapp 2 jahren nur 4 mal sehen konnte!

wäre dankbar für eine aufklärung!

lg ratlose


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