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 Kind im Mittelpunkt? von hörnchen
Hallo ihr,



ich habe mich nun schon lange mit dem Umgangsrecht auseinandergesetzt, dennoch gelingt es mir nicht diese Frage zu beantworten.



Inzwischen geht die Rechtssprechung eindeutig dahin dass bei "sonstigen" Berechtigten hohe Hürden bestehen. So ist es z.B. so, dass selbst bei bestandener Bindung Großeltern kein eigenes Umgangsrecht erwirken können oder auch Partner (nicht leibliche Eltern) die jahrelang faktisch Elternschaft gelebt haben.



Warum ist ein rechtlicher Elternteil immer Umgangsberechtigt? Warum werden da keine Hürden gesetzt? Es heißt ja so schön: Das Recht und die Pflicht Umgang zu pflegen... Kommt nun ein ET jahrelang dieser Pflicht nicht nach, hat er trotzdem das Recht. Faktisch wird bei rechtlichen ETs jegliches Fehlverhalten ausser Acht gelassen.



Oder kennt einer von euch ein Urteil über Umgangsausschluß eines rechtlichen ETs der sich Jahre nicht gekümmert hat? Ich lese immer nur: Jetzt will er/sie aber.... muss man versuchen.....



hörnchen


 Kind im Mittelpunkt? von yvonne-juju
Zitat:
Warum ist ein rechtlicher Elternteil immer Umgangsberechtigt? Warum werden da keine Hürden gesetzt? Es heißt ja so schön: Das Recht und die Pflicht Umgang zu pflegen... Kommt nun ein ET jahrelang dieser Pflicht nicht nach, hat er trotzdem das Recht. Faktisch wird bei rechtlichen ETs jegliches Fehlverhalten ausser Acht gelassen.




Diese Fage stelle ich mir auch ständig...



Es heißt immer nur SIE haben RECHT die Kinder zu sehen aber von den Pflichten sieht man nie was....


 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
... ist es z.B. so, dass selbst bei bestandener Bindung Großeltern kein eigenes Umgangsrecht erwirken können

oder auch Partner (nicht leibliche Eltern) die jahrelang faktisch Elternschaft gelebt haben.


Ist beides unzutreffend.

Wie kommst Du darauf?



Verwundert: Fred :rolleyes:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kind im Mittelpunkt? von hörnchen
Schau mal in die Rechtssprechung Fred,



es gibt z.B. 2 OLG-Urteile bezügl. Großeltern, eines ist auf der Seite die du lesen wolltest, in beiden wird das Erziehungs- und Sorgerecht vor ein Umgangsrecht dieser Bezugspersonen gestellt.

Also wenn die Eltern dagegen sind keine Chance.



Ich glaube 2004 wurde das Gesetz nochmal relativiert.



hörnchen


 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
Das Erziehungs- und Sorgerecht ist logischerweise immer dem Umgangsrecht übergeordnet.



Es gibt auch OLG-Entscheidungen, die ein Umgangsrecht von Großeltern, Stiefgeschwistern und Stiefeltern festschreiben.

Hab's im Moment nicht zur Hand, aber ich hab's gelesen; hier auch mal zitiert.



Welches Gesetz soll in 2004 geändert worden sein?



Herzlich: Fred :ja:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Warum ist ein rechtlicher Elternteil immer Umgangsberechtigt?

Warum werden da keine Hürden gesetzt?

Es heißt ja so schön: Das Recht und die Pflicht Umgang zu pflegen...



Kommt nun ein ET jahrelang dieser Pflicht nicht nach, hat er trotzdem das Recht.

Faktisch wird bei rechtlichen ETs jegliches Fehlverhalten ausser Acht gelassen.


Hörnchen,



der "Entzug" des Umgangsrechts ist keine "Strafe" für Fehlverhalten eines Elternteils,

es ist immer nur zulässig, um die Kinder vor dem Elternteil zu schützen - siehe Martinas

reichlich dokumentierte Beispiele.



Das Recht auf Umgang ist ein gegenseitiges, zwischen dem Kind und den Eltern. Beiden.



Das dürfte Deine obigen Fragen doch beantworten,

hofft: Fred :cool:

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 Kind im Mittelpunkt? von hörnchen
Hallo Fred,



der Gesetzestext wurde dahingehend geändert (wenn ich mich richtig erinnere) dass sonstige Umgangsberechtigte nur ein Umgangsrecht haben wenn dies dem Kindeswohl dient.



Zitat:
der "Entzug" des Umgangsrechts ist keine "Strafe" für Fehlverhalten eines Elternteils,

es ist immer nur zulässig, um die Kinder vor dem Elternteil zu schützen - siehe Martinas

reichlich dokumentierte Beispiele.




Die werde ich mir noch durchlesen. Die Frage ist für mich dennoch warum ein rechtlicher Elternteil jederzeit Zugriff verlangen kann.



Zitat:
Das Recht auf Umgang ist ein gegenseitiges, zwischen dem Kind und den Eltern. Beiden.




Es ist auf Seiten der Eltern festgeschrieben als Recht und Pflicht



Zitat:

Das dürfte Deine obigen Fragen doch beantworten,

hofft: Fred :cool:




Jein, weil ich es nicht verstehe dass ein ET sich z.B. Jahre nicht kümmern braucht, dennoch das Recht hat und wenn dieser dann z.B. ein paar mal das Kind gesehen hat und wieder nicht mehr kommt bekommt er das recht wieder.



O.k., da bin ich bockig *zugeb* mir fehlt da einfach etwas.



hörnchen


 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:

Zitat:
Das Recht auf Umgang ist ein gegenseitiges, zwischen dem Kind und den Eltern. Beiden.




Es ist auf Seiten der Eltern festgeschrieben als Recht und Pflicht


Richtig.

Auch für die (z.B. älteren) Kinder ist es eine im BGB und der Rechtsprechung expressis verbis

festgeschriebene Pflicht!



Ich habe nur darauf hingewiesen, daß es keine "Strafe" gibt für ein früheres "Fehlverhalten" eines

Elternteils (oder eines Kindes).

Das Gericht wird es also nur dann anwenden (Entzug/Ausschluß), wenn sonst

das Kindeswohl gefährdet wäre.



Fred

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 Kind im Mittelpunkt? von hörnchen
Hallo Fred,



ich habe mal einen Artikel gelesen da stand dann: Bei Kindern unter 10 Jahren geht man noch davon aus dass man deren Willen brechen :eek: kann. Ab 12 Jahren, spätestens 14 Jahren werden die Kinder ernst genommen.



Merkst du auf was ich hinauswill? Ich denke wir sind uns alle einig dass es optimal ist wenn Kinder beide Eltern haben.



Mir sitzt jedoch der Begriff Kindeswohl quer, er wird ausgehebelt wenn es um Umgangsrecht rechtlicher Eltern geht. Andersrum wenn es um andere Personen geht steht es wiederum im Vordergrund?



Für mich ist es schon eine Kindeswohlgefährdung wenn ein Kind z.B. therapeutisch beim Umgang begleitet werden muss.



hörnchen


 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
...ich habe mal einen Artikel gelesen da stand dann: Bei Kindern unter 10 Jahren geht man noch davon aus dass man deren Willen brechen :eek: kann. Ab 12 Jahren, spätestens 14 Jahren werden die Kinder ernst genommen.


Wäre schön, wenn Du die Quelle noch zitieren könntest.

Es gibt gute und schlechte Artikel. Seriöse und blödsinnige.



Aber logischerweise kann ein Kind mit zunehmendem Alter immer besser seinen eigenen Willen unbeeinflußt äußern.

Die Gerichte gehen eben davon aus, daß erst an dem genannten Alter eine tragfähige Entscheidungsgrundlage darin zu sehen ist.

Aber letztlich macht es jeder Richter so, wie er es persönlich einschätzt. Anders geht es ja auch nicht.



hörnchen hat geschrieben:
Merkst du auf was ich hinauswill?


Nein. Inzwischen nicht mehr.



hörnchen hat geschrieben:
Ich denke wir sind uns alle einig dass es optimal ist wenn Kinder beide Eltern haben.


Nein. Das ist mir zu pauschal.

Manche Kinder blühen auf, wenn sie zu einem Elternteil, der ein problematisches Verhalten hat, KEINEN Kontakt mehr haben.



hörnchen hat geschrieben:
Mir sitzt jedoch der Begriff Kindeswohl quer, er wird ausgehebelt wenn es um Umgangsrecht rechtlicher Eltern geht.


Als Fixpunkt ist der Begriff sehr wichtig und gut, er ist eben nicht immer scharf eingrenzbar.



hörnchen hat geschrieben:
Andersrum wenn es um andere Personen geht steht es wiederum im Vordergrund?


Wir hatten doch schon herausgearbeitet, daß der Umgang mit anderen Personen als den leiblichen Eltern dem Sorgerecht eines Elternteils entspringt; es ist also logisch wie juristische diesem untergeordnet. Wie sollte das auch anders funktionieren?





hörnchen hat geschrieben:
Für mich ist es schon eine Kindeswohlgefährdung wenn ein Kind z.B. therapeutisch beim Umgang begleitet werden muss.


Da sind wir absolut beieinander.



Gruß von Fred ;D

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 Kind im Mittelpunkt? von Martina
Hallo Fred,



Zitat:
Manche Kinder blühen auf, wenn sie zu einem Elternteil, der ein problematisches Verhalten hat, KEINEN Kontakt mehr haben.




Richtig Fred, meine Kinder sind das beste Beispiel dafür.



Ich glaube worauf Hörnchen hinaus will ist, das der Begriff Kindeswohl von dem nichterziehenden ET ganz einfach immer nach dessen Meinung missbraucht wird.

Wie du weißt, behauptet der Erzeuger meiner Kinder, daß die Kinder von mir instrumentalisiert werden und eigentlich gerne zu ihm möchten, ich das aber angeblich verhindern würde.

Da sind wir auch schon wieder beim Thema PAS angelangt. Er versucht diesen Ausdruck für sich zu verwenden. Und mich damit auf die Strafbank zu verbannen.



Sicher kann ein Kind mit zunehmenden Alter besser entscheiden, was es will. Aber das ein heute 6 Jahre alt gewordenes Kind (Theresa) des Nachts Albträume hat soll nicht anerkannt werden. Das ist natürlich das Letzte.

In unserem Fall hat der Richter die Meinung der Kinder eben schon Ernst genommen, sonst wäre es nicht auf einen betreuten Umgang hinausgelaufen.

Aber was hilft uns das im Moment ????

Ich habe noch keinen neuen Bescheid vom Gericht erhalten, wie es weitergehen wird. Das Attest einer Psychologin bringt im Endeffekt ja auch wieder nicht viel, weil es keine vom Gericht bestellte Gutachterin ist.

Es kann lediglich die Meinung des Richters insoweit beeinflussen, das dieser noch einen Gutachter bestellen wird.

Dann müssen meine Kinder ihre Leidensgeschichte noch einmal auftischen. Ausgerechnet jetzt, wo grade mal Ruhe einzukehren scheint.



Wo bleibt denn da bitteschön das Kindeswohl.........?????????? :boese:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Kind im Mittelpunkt? von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:
Ich glaube worauf Hörnchen hinaus will ist, das der Begriff Kindeswohl von dem

nichterziehenden ET ganz einfach immer nach dessen Meinung missbraucht wird.


Und genau gegen diese Sichtweise wehre ich mich, Martina.



Jeder der Beteiligten nimmt diesen Begriff als Notnagel oder als Anker.

Als Totschlagargument oder auch als Ausdruck tiefster Sorge.



Und der Richter nimmt es als Absicherung für JEDE Entscheidung, die er trifft.



Der Begriff ist hohl.

Also wird er von jedem gefüllt, mit einem (demjenigen!) "passenden" Inhalt.



Und was machen wir jetzt mit dieser Erkenntnis? Heulen?

Ich nicht. ich kämpfe lieber.



:cool: Fred

_________________
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 Kind im Mittelpunkt? von Martina
Hallo Fred,



Zitat:
Und was machen wir jetzt mit dieser Erkenntnis? Heulen?

Ich nicht. ich kämpfe lieber.




Nein, heulen werden wir sicher nicht, so lange wir kämpfen können, werden wir das wohl gewiss alle tun.

_________________
liebe Grüße

Martina



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