hörnchen hat geschrieben:
...ich habe mal einen Artikel gelesen da stand dann: Bei Kindern unter 10 Jahren geht man noch davon aus dass man deren Willen brechen

kann. Ab 12 Jahren, spätestens 14 Jahren werden die Kinder ernst genommen.
Wäre schön, wenn Du die Quelle noch zitieren könntest.
Es gibt gute und schlechte Artikel. Seriöse und blödsinnige.
Aber logischerweise kann ein Kind mit zunehmendem Alter immer besser seinen eigenen Willen unbeeinflußt äußern.
Die Gerichte gehen eben davon aus, daß erst an dem genannten Alter eine tragfähige Entscheidungsgrundlage darin zu sehen ist.
Aber letztlich macht es jeder Richter so, wie er es persönlich einschätzt. Anders geht es ja auch nicht.
hörnchen hat geschrieben:
Merkst du auf was ich hinauswill?
Nein. Inzwischen nicht mehr.
hörnchen hat geschrieben:
Ich denke wir sind uns alle einig dass es optimal ist wenn Kinder beide Eltern haben.
Nein.
Das ist mir zu pauschal. Manche Kinder blühen auf, wenn sie zu einem Elternteil, der ein problematisches Verhalten hat,
KEINEN Kontakt mehr haben.
hörnchen hat geschrieben:
Mir sitzt jedoch der Begriff Kindeswohl quer, er wird ausgehebelt wenn es um Umgangsrecht rechtlicher Eltern geht.
Als Fixpunkt ist der Begriff sehr wichtig und gut, er ist eben nicht immer scharf eingrenzbar.
hörnchen hat geschrieben:
Andersrum wenn es um andere Personen geht steht es wiederum im Vordergrund?
Wir hatten doch schon herausgearbeitet, daß der Umgang mit anderen Personen als den leiblichen Eltern dem Sorgerecht eines Elternteils entspringt; es ist also logisch wie juristische diesem untergeordnet. Wie sollte das auch anders funktionieren?
hörnchen hat geschrieben:
Für mich ist es schon eine Kindeswohlgefährdung wenn ein Kind z.B. therapeutisch beim Umgang begleitet werden muss.
Da sind wir absolut beieinander.
Gruß von Fred
