Es waren mal 40 DM, d. h. nun können es leicht 40 Euro sein....
Hab ich noch gefunden:
Zitat:
Gutachten
Bei Gerichtsverfahren um Sorge und Umgang werden vom Gericht häufig sogenannte psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sind immer teuer (2000 - 10000 EUR), häufig wertlos und verzögern das Verfahren. gwg-Gutachten schreibt: "Durch unkontrollierte gerichtsgefällige psychologische Sachverständigengutachten ist die Begutachtung in Familiensachen inzwischen Glückssache und nicht selten auf dem Gebiet der Scharlatanerie anzusiedeln. Seit geraumer Zeit ist die Gutachtenszene restlos aus den Fugen geraten und durch unbrauchbare substanzlose Gutachten zu einer mittelalterlichen Quacksalberei verkommen".
Die Erstellung eines Gutachtens kann man ablehnen. Dies sollte man tun, wenn ein Gutachten voraussichtlich ausser Kosten nichts bringt weil man Zweifel am Gutachter hat.
Feststellen, ob bei einem Gutachten seriös gearbeitet wird: Unangemeldet zum Gericht gehen, Personalausweis mitnehmen, Akteneinsicht fordern gemäß § 299 Zivilprozeßordnung (ZPO). Dort sind auch die Abrechnungsunterlagen der erstellen Gutachten einzusehen. Achtung! Es kann versucht werden, Akteneinsicht abzuwehren, indem gesagt wird, man solle doch die Akten vom Rechtsanwalt anfordern. Diesem Abwimmel-Versuch kann mit einem Hinweis auf § 299 begegnet werden, denn die "Parteien" haben ein Anrecht auf Einsicht in die Akten. Überraschungsmoment ausnutzen, denn oft wird noch schnell die Akte von "unliebsamen" Schriftstücken bereinigt. Manch einer wird überrascht sein, was so alles vom Gutachter in Rechnung gestellt wird.
http://www.trennungsfaq.de/glossar.html
http://www.google.de/search?sourceid=na ... t%2Bkosten