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 Kosten Gutachten Umgangsrecht von Alex
Hallo,

ich würde gerne wissen wer die Kosten für ein evtl. Gutachten zum Umgangsrecht trägt. Es gab bereits ein Gutachten (vom Gericht angeordnet und ich glaube auch von einer Partei beantragt), da hatten beide Elternteile PKH.

Jetzt hat nur noch ein Elternteil PKH. Wieviel kostet das Gutachten? Muss man auch für das Jugendamt zahlen? Ich würde gerne wissen was alles auf mich zukommt.

Vielen Dank

Alex


 Kosten Gutachten Umgangsrecht von Moehrenmolch
Jugendamt kostet nichts bzw. ist steuerfinanziert, also bereits bezahlt.



Bei PKH für beide entfällt das Thema.

Hat einer keine PKH bewilligt bekommen, so hängt es davon ab, wem das Gericht die Kosten auferlegt.

Das hängt vom Fall ab.

Kann zwischen 100% und 0 liegen.



Was ein Gutachten kostet?

Wenn es schon das zweite Gutachten ist, kann es teuer werden.



Keine Erfahrung mit dem Thema, ich schätze, zwischen 500 und 1000 Euro.

Ruf halt mal bei einem Psychologen an oder beim Gericht, die kennen doch die Zahlen.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kosten Gutachten Umgangsrecht von Dirk
Gutachter werden nach Seiten bezahlt (kein Witz) - je mehr Geschreibsel, desto mehr Kosten. (irgendeinen Grund muß es auch haben, daß Gutachter gern erstmal 25 Seiten lang die Gerichtsakten zusammenfassen und sich dann nochmal 20 Seiten lang mit der Wiedergabe der Angaben von Mutter und Vater aufhalten)

Ich bin mir nicht ganz sicher, es ist eine Weile her, daß ich mich damit befasst habe, aber es waren wohl um die 40 Euro pro Seite (oder warn´s DM?)



Aber wie Fred schon schreibt: alles eine Frage der Kostenentscheidung

_________________
Grüße

Dirk


 Kosten Gutachten Umgangsrecht von Moehrenmolch
Es waren mal 40 DM, d. h. nun können es leicht 40 Euro sein....



Hab ich noch gefunden:





Zitat:





Gutachten

Bei Gerichtsverfahren um Sorge und Umgang werden vom Gericht häufig sogenannte psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sind immer teuer (2000 - 10000 EUR), häufig wertlos und verzögern das Verfahren. gwg-Gutachten schreibt: "Durch unkontrollierte gerichtsgefällige psychologische Sachverständigengutachten ist die Begutachtung in Familiensachen inzwischen Glückssache und nicht selten auf dem Gebiet der Scharlatanerie anzusiedeln. Seit geraumer Zeit ist die Gutachtenszene restlos aus den Fugen geraten und durch unbrauchbare substanzlose Gutachten zu einer mittelalterlichen Quacksalberei verkommen".

Die Erstellung eines Gutachtens kann man ablehnen. Dies sollte man tun, wenn ein Gutachten voraussichtlich ausser Kosten nichts bringt weil man Zweifel am Gutachter hat.

Feststellen, ob bei einem Gutachten seriös gearbeitet wird: Unangemeldet zum Gericht gehen, Personalausweis mitnehmen, Akteneinsicht fordern gemäß § 299 Zivilprozeßordnung (ZPO). Dort sind auch die Abrechnungsunterlagen der erstellen Gutachten einzusehen. Achtung! Es kann versucht werden, Akteneinsicht abzuwehren, indem gesagt wird, man solle doch die Akten vom Rechtsanwalt anfordern. Diesem Abwimmel-Versuch kann mit einem Hinweis auf § 299 begegnet werden, denn die "Parteien" haben ein Anrecht auf Einsicht in die Akten. Überraschungsmoment ausnutzen, denn oft wird noch schnell die Akte von "unliebsamen" Schriftstücken bereinigt. Manch einer wird überrascht sein, was so alles vom Gutachter in Rechnung gestellt wird.

http://www.trennungsfaq.de/glossar.html



http://www.google.de/search?sourceid=na ... t%2Bkosten

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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