Hallo,
Zitat:
weiß jemand Bescheid welche Ladungsfristen im gerichtlichen Umgangsverfahren einzuhalten sind?
Was du da hast IST keine gerichtliche Ladung.
Zitat:
Freitag habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, wonach ich für den jetztigen Mittwoch zum Gespräch eingeladen bin. Es steht als Terminvorschlag da.
Da kannst du, wenn du keine Zeit hast mitteilen dass dir dieser Termin nicht möglich ist, du aber den ..... Vorschlägst und dir bis zum .... freihältst.
Zum Rest:
Du kannst einen freundlichen Brief aufsetzen an den Absender, CC Jugendsamtsleitung und ursprünglicher Empfänger, ggf. Datenschutzbeauftragten und um Erklärung bitte
Dass du dich damit nicht beliebt machst ist klar.
hörnchen