Hallo,
na, dann rollen wir das mal von hinten auf
Zitat:
Er erwartet eine Antwort bis heute Abend wenn er die Kleine abholt... sonst droht er mir gerichtlich seine Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Umgangsrecht, d.h. die Hälfte aller Feiertage, wie Weihnachten, Ostern, etc.
Die Antwort bekommt er von dir heute noch.
Die Drohung läuft ins Leere, da er ja Umgang hat. Ggf. wird erst einmal das Jugendamt beratend eingeschaltet.
Zitat:
Außerdem will er mir dieses Angebot nicht schriftlich machen, da er später nicht als der Böse vor unserer Tochter dastehen möchte.
Du sagst ihm heute: Etwas, das ich nicht schriftlich habe kann ich leider nicht verbindlich benatworten, tut mir ja sooooooooooooooo leid. Bitte gebe mir das schriftlich was du genau willst, damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.
Auf Kindesunterhalt kannst du ggf. nur so lange verzichten, solange du keine Transfergelder benötigst. Aber, auch das würde ich keinesfalls machen. Du erbringst deinen Anteil durch Betreuung, Erziehung usw.. Auch der Vater eine Verpflichtung: Unterhalt nach seinem Einkommen und Umgang zum Kind.
hörnchen