Hallo Tanja,
das Kind ist jetzt gut 2 Jahre, richtig?
Warst du wegen der Problematik schon in einer Familienberatungsstelle?
Zitat:
Die Kinderärztin hatte mir eine Kinderpsychologin empfohlen. Diese möchte die schriftliche Einverständniserklärung von ihm, bevor sie behandelt.. er wird das nie unterschreiben, da er immer wieder mutmasst, dass ich ihm die Kleine entziehen möchte, was nicht korrekt ist.
Bitte ihn doch mit zur Kinderärztin bzw. Psychologin zum gemeinsamen Gespräch. Vielleicht nimmt er dort an dass das Kind Hilfe braucht. Sollte das nicht klappen lass dir von der Ärztin eine Empfehlung schreiben. Dann schreibst du den Vater mit Fristsetzung an und bittest ihn um Einverständnis. Am besten in das Schreiben gleich mit rein was du vorher versucht hast.
So, klappt das immer noch nicht kannst du entweder gleich beim Gericht mit den Unterlagen beantragen die Einwilligung zu ersetzen oder du gehst zum Jugendamt und bittest um Beratung/Vermitllung.
14 tägiger Umgang ist in dem Alter bei der Vorgeschichte zu lang, meine ich.
Zitat:
Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dürfte er die Kleine einfach 100km entfernt zu seiner Freundin mitnehmen?
Wenn es seine Umgangszeit ist´: Ja.
hörnchen