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Hallo,ich habe da mal eine Frage.Und zwar habe ich nach meiner Scheidung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.Das Sorgerecht teilen wir uns beide.Nun meine Frage.Darf ich mit meinen Kindern umziehen?Die Entfernung liegt bei 210 km.Mein Exmann hat normales Umgangsrecht.Die Kinder wollen auch nicht mehr hierbleiben,es handelt sich um ständige Gerichtsgänge von seiner Seite.Er weiss von dem geplanten Umzug bescheid und gab auch sein,ok.Wenn wir jetzt wegziehen,kann er uns dann noch im nachhinein Steine in den Weg lege? Meine Rechtsanwältin sagte mir ich kann hinziehen mit den Kindern wohin ich will.Aber ich möchte da gerne wissen,ob jemand darüber was genaues weiss.LgDarkangel728
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