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 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von marienkäfer
Ich habe mich vor anderthalb Jahren von meinem Mann getrennt und wir haben ein gemeinsames Kind. Das Kind ist jetzt 15 Monate alt (ich war bei der Trennung schwanger).

Gründe meiner Trennung waren u.a. Nich-mehr-miteinander-Reden und emotionale Bedrängung. Mein Mann hat bis heute die Trennung nicht verarbeitet und will es auch nicht. Er ist immer das Opfer und stellt mich als den Sündenbock hin.

Seine Vorwürfe und Anschuldigungen zieht er auch in die Umgangsgeschichte mit ein und merkt nicht, dass er damit dem Kind schadet. Ich habe von Geburt an ihm Kontakt gewährt, seitdem das Kind 5 Monate ist hat er ihn aller 14 Tage für 8 Stunden bekommen. Er wollte das so, weil 50km ihm zu anstrengend und teuer ist öfter zu bewältigen. Ich war naiv und hab ihm vertraut und gehofft dass er sich mal einkriegt. Aber ich wurde ständig beschuldigt, warum ich ein 6-Monatskind noch nicht abgestillt habe, warum ich kein Babyschwimmen mache und das Kind nur am Leben erhalte (hat er wortwörtlich so gesagt ...) usw. Am schlimmsten finde ich, dass er meint, es hätte mir doch bei der Trennung klar sein müssen dass das Kind leiden wird und nie eine Familie haben wird. In letzter Zeit er wirft mir öfter an den Kopf, ob ich mich nicht schäme ein richtig krankes Kind (mit 39 Fieber und aller 4Std. inhalieren) zum Spazierengehen anzubieten bzw. für 1 Stunde gemeinsam Spielen. Mir müsste doch seiner Meinung nach klar sein, dass er das nicht annehmen kann.

Muss ich diese Vorwürfe hinnehmen oder kann ich sie in einem evt. gerichtliches Verfahren verwenden?

Ganz offensichtlich befolgt er meine Hinweise bei den Umgängen nicht, sondern macht was er denkt. Kein Wunder, dass das Kind ständig krank ist und nach den Besuchen total "verdreht" ist. Und er hat mit Anwaltsschreiben 4 Übernachtungen am Stück erzwingen wollen, regelmäßige Übernachtungen aller 14 Tage inklusive.

Wie kann ich sein gegensätzlichen Verhalten unterbinden, also das Kind davor schützen? Wie geht man mit unbelehrbaren beleidigten Elternteilen um, denen man Umgang gewähren muss?



Für jeden Hinweise bin ich dankbar.


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von hörnchen
Hallo Marienkäfer,



warst du denn schonmal bei einer Familienberatungsstelle und wie beziet das Jugendamt Stellung?



Weißt du, wenn ich das so lese wird da über ein Kleinkind bestimmt wie über ein Objekt. Wo ist da das Kindeswohl und Interesse? DAS gehört in den Vordergrund. Bei einem so kleinen Kind empfinde ich alle 14 Tage eine Zumutung für das Kind.



Was die Beschuldigungen angeht: Lass dich doch gar nicht auf Diskussionen ein! Wenn er Babyschwimmen machen will: Kann er! Dann sieht das Kind ihn öfter.



Zitat:
In letzter Zeit er wirft mir öfter an den Kopf, ob ich mich nicht schäme ein richtig krankes Kind (mit 39 Fieber und aller 4Std. inhalieren) zum Spazierengehen anzubieten bzw. für 1 Stunde gemeinsam Spielen. Mir müsste doch seiner Meinung nach klar sein, dass er das nicht annehmen kann.




Sagmal, bekommst du das schriftlich, per Email? Warum kann er das nicht annehmen? Auch kranke Kinder brauchen frische Luft und Beschäftigung. 39 ist Heilfieber und wenns dem Kind gut genug geht - warum nicht.

Der Witz ist: Würdest du das zu seiner Umgangszeit nicht anbieten würde dir ggf. unterstellt dass du Umgang boykotierst....



Zitat:

Muss ich diese Vorwürfe hinnehmen oder kann ich sie in einem evt. gerichtliches Verfahren verwenden?




Nun, es gibt Urteile wonach der Umgang auch bei Krankheit stattzufinden hat. Wobei ich bei euch sehe dass da kaum eine Bindung da sein kann, ist die Frage wie sich das kranke Kind bei fühlt? Und das Totschlagargument: Wenn er nicht will kann man ihn nicht zwingen.



Zitat:

Ganz offensichtlich befolgt er meine Hinweise bei den Umgängen nicht, sondern macht was er denkt.




z.B.?



Zitat:
Und er hat mit Anwaltsschreiben 4 Übernachtungen am Stück erzwingen wollen, regelmäßige Übernachtungen aller 14 Tage inklusive.




Nö, dem stimmst du nicht zu. Du schaust nach einer Beratungsstelle die bestenfalls noch Übergaben begleitet, bittest um moderierte Elterngespräche. Ausserdem schlägst du vor: Zusätzlich ein Nachmittag die Woche, dass eine Bindung entsteht und jede Woche am WE 1x.

Dein Argument ist das Wohl des Kindes, DAS ist der "Verhandlungspunkt".



Hast du einen Fachanwalt für Familienrecht?



hörnchen


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von marienkäfer
Seit ca. 1 Jahr habe ich ihn immer wieder gebeten ein gemeinsames Gespräch bei Familienberatungsstellen wahrzunehmen. Hat er zunächst alles abgelehnt, als seine Übernachtungsfrage kam wollte er das mit dem Jugendamt durchsetzen. Wir waren auch da und mit der Haltung des Jugendamtes war ich nicht ganz zufrieden. Die Mitarbeiterin hat ihm zwar nahegelegt die Trennung aufzuarbeiten und versucht zu erläutern, dass ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zugunsten für ihn gerichtlich durchzusetzen sehr schwierig werden würde. Allerdings hat sie mich gefragt, warum ich nicht eine Übernachtung pro Monat zustimmen würde. Damals war das Kind 8 Monate alt. Ich hatte den Eindruck, die Mitarbeiterin des Jugendamtes wollte nur einen Kompromiss erreichen egal wie es dem Kind dabei geht.

Danach hat wieder jegliche Anfragen bzgl. Vermittlungsgesprächen abgelehnt ... ich denke weil er nicht erreicht hatte was er wollte.



Die Beschuldigungen höre ich nur am Telefon bzw. bei Übergabe des Kindes zum Umgang.



Beispiele für das Nichtbefolgen meiner Hinweise: das Kind sollte wegen leichter Magen-Darm-Sache Haferschleim und Banane bekommen. Hatte ich alles mitgeben, bei Rückgabe hies es: wollte nicht essen hat aber auch nix anderes bekommen. Halbe Stunde später erbrach das Kind Wurststückchen u.a. ...

Ich hab ihm eine Creme für den Po mitgegeben, da wegen Ekzemverdacht nicht alles durcheinander verwendet werden soll. Er nimmt ohne zu fragen eine andere. Hab ich am Duft der Creme erkannt, dass es was anderes war.



Ich habe mich bereits an einen Fachanwalt für Familienrecht gewandt, wo ich auch den Vorschlag mit 1x die Woche 4 Std. und zusätzlich jeden 2. Sonntag 4 Std. bekam. Die Beratungen sind aber eben teuer, so dass ich mir hier im Forum auf weitere Informationen hoffe.



Das Kindeswohl habe ich auch seit 1 Jahr ständig favorisiert, er hat es eben ignoriert und nur auf seinen Forderungen bestanden. Ich hab mich schon manchmal gefragt was für ein Interesse am Kind ist wenn er sich so verhält. Aber ich hab halt bisher stets gehofft dass er mal eine andere Einstellung bekommt.



marienkäfer


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von hörnchen
Hallo Marienkäfer,



geh doch du mal zu einer Beratungsstelle vor Ort und lass dich beraten. Kinderschutzbund, Diakonie, Caritas usw... Die können ggf. dem Jugendamt gegenüber auch Stellung beziehen.



Ehrlich gesagt: Ich wäre mehr wie sauer wenn man einem kranken Kleinkind anstelle Diät was anderes gibt.



Wichtig ist dass du klar bist ein deinen Prioritäten und Ansagen. Eine Beratungssstelle hat den Vorteil dass diese Fachleute auch einen Bericht an Jugendamt abgeben können wenn du sie von der Schweigepflicht entbindest - also schau dich mal um.



hörnchen


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von marienkäfer
Hallo Hörnchen,



danke für die wertvollen Tipps. Eine Beratungsstelle habe ich sogar vor Ort und auch schon aufgesucht, aber von Bericht schreiben haben wir noch nicht gesprochen. Das könnte richtig wertvoll für mich sein.



Wie sieht es mit einem Umzug ohne Zustimmung des Vaters aus? Ich habe vom Rechtsanwalt erfahren, dass ohne die Zustimmung nur ein Umzug innerhalb des Ortes bzw. Umfeldes möglich ist. Alles andere würde nicht ohne Zustimmung möglich sein. Nun hab ich aber hier schon gelesen, dass es doch noch andere Faktoren gibt. Welche? Da ich zwar arbeitstätig bin, aber meine Arbeit nicht wirklich die Erfüllung ist möchte ich was anderes finden. Was, wenn wir wegen einer Arbeitsstelle 100km woandershin ziehen würden?



Liebe Grüße Marienkäfer


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von hörnchen
Hallo Marienkäfer,



Zitat:

Eine Beratungsstelle habe ich sogar vor Ort und auch schon aufgesucht, aber von Bericht schreiben haben wir noch nicht gesprochen. Das könnte richtig wertvoll für mich sein.




Tu das mal, dann siehst du wie die reagieren.



Zitat:

Wie sieht es mit einem Umzug ohne Zustimmung des Vaters aus? Ich habe vom Rechtsanwalt erfahren, dass ohne die Zustimmung nur ein Umzug innerhalb des Ortes bzw. Umfeldes möglich ist. Alles andere würde nicht ohne Zustimmung möglich sein




Halbwahrheit. DU kannst hinziehen wo du möchtest. Lediglich für die Ummeldung des Kindes bräuchtst du Zustimmungen, aber auch erst beim Anmelden. Und, du mußt doch nicht sagen wenn du umziehst. Vereinfacht: DU bist doch kein Leibeigener.



Zitat:

Nun hab ich aber hier schon gelesen, dass es doch noch andere Faktoren gibt. Welche?




Kontinuität, Entwicklungschancen usw... So durfte eine Mutter mit Kindern nach Peru ziehen weil sie hier von Hartz4 leben müßte, dort aber Familie hat die sie unterstützt.



Zitat:
Da ich zwar arbeitstätig bin, aber meine Arbeit nicht wirklich die Erfüllung ist möchte ich was anderes finden. Was, wenn wir wegen einer Arbeitsstelle 100km woandershin ziehen würden?





Dann wäre es gut wenn der Job höher dotiert wäre, du dort mehr Hilfe hättest, bessere Entwicklungsmöglichkeiten fürs Kind gegeben wären usw.. Wobei: Du bist seit Geburt die Hauptbezugsperson, wenn du nicht alle Daumslang zu einem "Lover" ziehst, wer sollte dich verurteilen? Nochdazu wenn die Gegebeheiten dort besser sind?

Andererseits: Vor Gericht bist du auf hoher See, je nach Verfahrensverlauf wird ggf. Unterhalt gekürzt oder.... Da ginge es dann aber nur ums Geld.



Denke aus Sicht des Kindes und wo es die besseren Möglichkeiten hat



hörnchen


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von marienkäfer
Hallo Ihr,

der Streit über den Umgang spitzt sich zu. Da der Vater offensichtlich meine Hinweise zum Umgang mißachtet habe ich den Umgang auf 3,5h beschränkt, wobei er das Angebot wöchentlich nicht annehmen will - nur 14tägig.
Gestern hatten wir Termin beim Jugendamt - und die Frau hat ihm auch noch zugestimmt, dass es organisatorisch und finanziell nicht zumutbar wäre wöchentlichen Umgang wahrzunehmen. Ich solle zu 8h 14tägig zustimmen. Das Kind ist 1,5Jahre alt, und zudem habe ich bisher stets eine Strecke übernommen! Also haben wir die Kosten geteilt, aber schien gestern selbstverständlich zu sein.
Ich habe auch begründet, dass ich wegen der absichtlichen Mißachtung meiner Hinweise den Umgang mit den 3,5h festhalten will bis es einvernehmliche Gespräche und Beachten meiner Hinweise gibt. Da wurde ich vom Jugendamt eindringlich darauf hingewiesen, dass ich doch Umgang zu gewähren habe. Mach ich doch!
Der Vater findet meine Hinweise blödsinnig und überflüssig, und hat auch erkälrt, dass er mir nicht mitteilen wird wenn er etwas anders macht, weil er davon ausgeht, dass ich es verurteilen werde. Das Kind kann mir nun mal nicht sagen was gewesen war und deshalb muss er es mir doch sagen! Mein Rechtsanwalt hat mich immer bestärkt, dass aufgrund der Vorkommnisse die 3,5h Umgangszeit - wöchentlich angeboten - nach einschlägigen Urteilen ausreichend ist. Das sind Urteile vom Oberlandesgericht. Das Jugendamt hat mir gesagt, dass die Vergangenheit nicht interessiert und hat die Urteile in Frage gestellt. Mein Rechtsanwalt hat gesagt, dass im ersten Gerichtsverfahren in der Regel erst mal Mediation angeordnet wird und stets ein Vergleich angestrebt wird- laut Jugendamt wäre Mediation maximal eine Auflage, es würden immer Urteile gefällt.
Zudem hatte ich mehr den Eindruck, dass es nicht darum geht wie es dem Kind geht sondern nur um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden - egal wie es dem Kind dabei geht. Ich war mächtig schockiert und weiss nun nicht mehr was ich von all dem halten soll.
Wenn es jetzt vor Gericht geht wird doch das Jugendamt hinzugezogen und wenn die diese Meinung vertreten dann ist doch klar was rauskommt oder?
Gibts Meinungen und Erfahrungen zu dem Ganzen? Wäre für Antworten sehr dankbar.


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von hörnchen
Hallo Käferchen,

schade, da hast du keinen besonderen Bearbeiter erwischt.

Zitat:
der Streit über den Umgang spitzt sich zu. Da der Vater offensichtlich meine Hinweise zum Umgang mißachtet habe ich den Umgang auf 3,5h beschränkt, wobei er das Angebot wöchentlich nicht annehmen will - nur 14tägig.


Je kleiner Kinder sind, desto kürzer sowohl Abstand als auch Zeit - das ist Kindgerecht.

Zitat:
Gestern hatten wir Termin beim Jugendamt - und die Frau hat ihm auch noch zugestimmt, dass es organisatorisch und finanziell nicht zumutbar wäre wöchentlichen Umgang wahrzunehmen. Ich solle zu 8h 14tägig zustimmen. Das Kind ist 1,5Jahre alt, und zudem habe ich bisher stets eine Strecke übernommen! Also haben wir die Kosten geteilt, aber schien gestern selbstverständlich zu sein.


Also, ich würde das als Protokoll festhalten und auch gleich reinschreiben dass üblicherweise der Umgangsberechtigte die Kosten zu tragen hat UND dass 14 tägig nicht dem Kindeswohl entspricht. (unbedingt vom Anwalt gegenlesen lassen, dann dem JA CC Leitung JA schicken.

Zitat:
Das Kind kann mir nun mal nicht sagen was gewesen war und deshalb muss er es mir doch sagen!


Jepp, deshalb werden auch einige Eltern dazu verdonnert "Übergabehefte" zu führen.

Hör auf deinen Rechtsanwalt.

Zitat:
Mein Rechtsanwalt hat gesagt, dass im ersten Gerichtsverfahren in der Regel erst mal Mediation angeordnet wird und stets ein Vergleich angestrebt wird- laut Jugendamt wäre Mediation maximal eine Auflage, es würden immer Urteile gefällt.


:D entschuldige, ich muss grinsen.Dein Anwalt kennt das Gericht vor Ort, alles klar? Übrigens, Mediation wird oft im offenen Verfahren angestrebt. Pass auf bei Vergleichen! Wenn nur mit 14 tägigem "Einspruchsrecht" "Bedenkzeit" sonst bitte lieber ein Urteil. Gegen einen Vergleich kann man wenig machen. Ausserdem gehts ja ums Kind und wenn du meinst sein Wohl wird nicht ausreichend berücksichtigt dann: Verfahrenspfleger beantragen fürs Kind.


Zitat:
Zudem hatte ich mehr den Eindruck, dass es nicht darum geht wie es dem Kind geht sondern nur um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden - egal wie es dem Kind dabei geht.


Das schreibst du auch in das Protokoll alá: Ich habe das Gefühl...... und ich meine das Wohl des Kindes sollte an erster Stelle stehen.

Zitat:
Ich war mächtig schockiert und weiss nun nicht mehr was ich von all dem halten soll.


Das glaub ich dir. Sehs als "Versuch ist es Wert" und bleibe bei deiner richtigen Einstellung: Das Kind steht im Vordergrund!

Zitat:
Wenn es jetzt vor Gericht geht wird doch das Jugendamt hinzugezogen und wenn die diese Meinung vertreten dann ist doch klar was rauskommt oder?
Gibts Meinungen und Erfahrungen zu dem Ganzen? Wäre für Antworten sehr dankbar.


Nun, schau mal nach Beratungsstellen vor Ort, die am besten noch einen Kinderpsychologen haben und lass dich beraten, coachen. Auch in der Argumentation. Ggf. kannst du auch nach einem Therapeuten für dich schauen der dich durch diesen ganzen Prozess begleiten kann damit du keinen Schaden nimmst.

Du tickst schon richtig, dein Anwalt scheint auch o.k. zu sein also, lass dich nicht kleinkriegen.

hörnchen


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von marienkäfer
Hallo Ihr da draussen,

nach Antrag des KV war nun der Gerichtstermin zwecks einstweiliger Anordnung sowie Anhörung zum Hauptverfahren. Beantragt ist für ein 18 monatiges Kind 14-tägig Sa 9 bis So 18Uhr.

Es lief schlecht, der Richter verkündete gleich zu Beginn dass er einen anstrengenden Tag hatte und kurzen Prozess mache (darf er sowas??!). Dann schien er von allen Angeboten und Erläuterungen meines Rechtsanwaltes bzw. von mir nichts zu halten und favorisierte schnell 14tägig 10 bis 18 Uhr und ab dem 24. Lebensmonat 10Uhr Sa bis 18Uhr So. Mein Rechtsanwalt hat vehement darauf verwiesen, dass die einschlägigen Urteile 3 bis 4 Stunden aussagen und Übernachtung erst ab 3 Jahren. Er könne ein so kleines Kind nicht vernehmen und sich in es nicht hineinversetzen und beantrage kinderpsychologisches Gutachten. Unsere Vorschläge wöchentlich 4 Stunden wurden abgelehnt vom Richter und Gegenseite da zu aufwendig und und und ... Dass ich bisher eine Strecke übernommen habe hat niemanden interessiert.
Er wollte zu Potte kommen und hat eben 14tägig 10 bis 18Uhr angeordnet sowie ein kinderpsychologisches Gutachten.

Da ich noch nichts Schriftliches habe kann ich ja nicht Beschwerde einlegen. Ist ein mündliches Urteil schon bindend? Heisst dass ich den Umgang schon durchführen muss obwohl ich keine Chance habe rechtlich dagegen was zu unternehmen?
Die Bemerkung des Richters, dass die Richter am OLG keine Ahnung hätten fand ich heftig, zeugt doch von Voreingenommenheit oder?
Er schien nur die Klageschrift gelesen zu haben und die Klageerwiderung nicht. Wie kann ein Richter einfach so willkürlich entscheiden ohne sich wirklich alle wichtigen Fakten einzuholen und gegeneinander abzuwägen???

Das Schlimme ist ja, dass der KV nun noch mehr in seiner Meinung bestärkt ist und ich wirklich langsam nicht mehr weiss was ich glauben soll. Wer denkt hier an das Kindeswohl? Sollte nicht zu Vermeidung eines Schadens für Kind lieber erst mal geringere Umgangszeiten angesetzt werden?


 Nur Ärger beim Umgang und kein Ende in Sicht! von hörnchen
Hallo,

marienkäfer hat geschrieben:
Da ich noch nichts Schriftliches habe kann ich ja nicht Beschwerde einlegen. Ist ein mündliches Urteil schon bindend? Heisst dass ich den Umgang schon durchführen muss obwohl ich keine Chance habe rechtlich dagegen was zu unternehmen?


Nein!

Zitat:
Wie kann ein Richter einfach so willkürlich entscheiden ohne sich wirklich alle wichtigen Fakten einzuholen und gegeneinander abzuwägen???


Tja, das ist so ne Sache... es gibt sogar pädophile Richter...... aber, ihr habt noch den Weg zu nächsten Instanz. Gerade heute habe ich die positive Nachricht bekommen dass ein Richter sich über ein abartiges Gutachen hinweggesetzt hat.


Zitat:
Das Schlimme ist ja, dass der KV nun noch mehr in seiner Meinung bestärkt ist und ich wirklich langsam nicht mehr weiss was ich glauben soll. Wer denkt hier an das Kindeswohl? Sollte nicht zu Vermeidung eines Schadens für Kind lieber erst mal geringere Umgangszeiten angesetzt werden?


Auf euere Situation bezogen denkst du richtig. Wenns nicht so hart wäre für das Kind und auch dich, damit wieder Kind könnte man sachlich sagen: Blöden Richter erwischt.

Deshalb schon vor einiger Zeit mein Rat dir Fachleute zu suchen.

hörnchen


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