hörnchen hat geschrieben:
...bin ich am überlegen ob man nicht einmal eine Petition einreichen sollte bezüglich Umgang.
Mir schwebt da etwas vor wie: Der Umgang muß dem Kindeswohl dienen....
Was meint ihr? Ein gutes Argument wäre ja dass das Gesetz ja schon für sonstige
berechtigte dahingehend geändert wurde - nur halt nicht für rechtliche ETs.
Na ja.
Habe darüber schon mit unserer schwäbisch-bayrischen Quasselstrippe konferiert.
Prinzipiell eine interessante Idee....
...
ABER:
* das Ganze dauert lange. Rechne mal nicht vor 2020 mit einer Auswirkung in der Gesetzgebung
* mir wäre der Weg zu "brav", ich kämpfe lieber statt zu bitten ("Petition"!!!)
* der Begriff "Kindeswohl" ist so unscharf und schwammig, daß ich mich darauf nicht stützen würde
Nur mal so als Anmerkung.
Wenn Ihr Texte habt und ich soll mal drüberlesen... -
das mache ich gern.

Meint jedenfalls: Fred
