hendrike hat geschrieben:
Sollte Dir der Umgang Deines Ex mit seinem Sohn Kopfschmerzen bereiten, so besteht - ganz ohne Einschaltung des Gerichts - die Möglichkeit, hierzu das Jugendamt einzuschalten. Bei Deinen Beweisen (Ärztliches Gutachten über Schläge bei Dir) sollte es nicht allzu problematisch sein, diese zu aktivieren.
Richtig........
Ausserdem, holst du dir ein Attest vom Arzt über die Verbrennung deines Sohnes, denn du wirst ja sicher später beim Arzt gewesen sein oder ?
Wenn dein Kind vom Richter befragt wird, geschieht das in der Regel in seinem Richterzimmer oder einem Spielzimmer des Gerichtsgebäudes.
Es wird da ganz ungezwungen zugehen, währen dein Sohn spielt, wird der Richter ihn ein wenig ausfragen.
Allerdings solltest du ein Gedächtnisprotokoll über die Ereignisse, wie die Verbrennung , das Fahren ohne Führerschein, das Erlbenis am See usw. schon mal vorab anfertigen und es vor der Verhandlung dem Gericht zukommen lassen.
Dann hat der Richter auch die Möglichkeit spielerisch nachzufragen, was da denn passiert ist.
Der bekommt das schon raus, schließlich macht ein Familienrichter solche Kinderbefragungen beinahe täglich.