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 Physischer und Psychoterror v. KV bekommt er Umgangsrecht von Simone
Der Vater meines 5.Jährigen Sohnes zerstört echt mein Leben .Er hatte meinen Sohn über das Wochenende bei sich und ist ohne Führerschein mit Ihm Motorrad gefahren dabei hat mein Sohn sich am Auspuff verbrannt, der KV brachte das Kind einfach zurück ohne beim Artzt gewesen zu sein. Daraufhin habe ich den Umgang verweigert. Nun soll ich nächsten Monat vor Gericht um den Umgang zu Regeln(mein Sohn soll da aussagen).Einmal hat er Ihn fast erttrinken lassen am See und der Vater hatte mir auch da nichts von erzählt. Der Vater hat eine Freundin die auf den Strich geht und er sagte mir auch nichts von dieser obwohl mein Kind ein halbes Jahr lang mit deren Tochter spielte. Das allerschlimmste ist das der Vater garnichts von seinem Kind will sondern seine eigene Mutter drängt Ihn weil Sie das Kind sehen will.Er zahlt zwei Monate Unterhalt und dann stellt er es wieder ein das ging schon fünfmal so.Doch das Jugendamt macht nichts.Mein Kind ist verhaltensauffällig extrem weil der Vater mich als wir noch zusammen waren vor meinem Sohn auch geschlagen hat.Was mein Arzt auch belegen kann.Er bedroht mich das er mich auf der Straße abfangen will, doch dafür habe ich keinen Beweis keine Zeugen also macht die Polizei auch nichts.


 Physischer und Psychoterror v. KV bekommt er Umgangsrecht von hendrike
Liebe Simone,



kannst Du denn nicht mit Deiner Beinahe-Schwiegermutter über die Situation reden? Denn es scheint doch ganz so, als wäre sie primär diejenige, die sich für Deinen Sohn interessiert.



Auf der anderen Seite denke ich kaum, daß ein Gericht ein fünfjähriges Kind über seine Wünsche / Vorstellungen zum Umgang mit dem Vater befragen wird und wenn, so wird dies sicherlich nicht im Gerichtssaal geschehen.



Sorge - wenn es schon zu einer Gerichtsverhandlung kommt - dafür, daß es zu einem Unterhaltstitel kommt, wenn auch der Umgang zwischen Vater und Sohn nichts aber auch rein gar nichts mit dem Umgang zwischen den beiden zu tun hat.



Sollte Dir der Umgang Deines Ex mit seinem Sohn Kopfschmerzen bereiten, so besteht - ganz ohne Einschaltung des Gerichts - die Möglichkeit, hierzu das Jugendamt einzuschalten. Bei Deinen Beweisen (Ärztliches Gutachten über Schläge bei Dir) sollte es nicht allzu problematisch sein, diese zu aktivieren.



Gruß

Jana


 Physischer und Psychoterror v. KV bekommt er Umgangsrecht von Martina
hendrike hat geschrieben:
Sollte Dir der Umgang Deines Ex mit seinem Sohn Kopfschmerzen bereiten, so besteht - ganz ohne Einschaltung des Gerichts - die Möglichkeit, hierzu das Jugendamt einzuschalten. Bei Deinen Beweisen (Ärztliches Gutachten über Schläge bei Dir) sollte es nicht allzu problematisch sein, diese zu aktivieren.




Richtig........

Ausserdem, holst du dir ein Attest vom Arzt über die Verbrennung deines Sohnes, denn du wirst ja sicher später beim Arzt gewesen sein oder ?



Wenn dein Kind vom Richter befragt wird, geschieht das in der Regel in seinem Richterzimmer oder einem Spielzimmer des Gerichtsgebäudes.

Es wird da ganz ungezwungen zugehen, währen dein Sohn spielt, wird der Richter ihn ein wenig ausfragen.

Allerdings solltest du ein Gedächtnisprotokoll über die Ereignisse, wie die Verbrennung , das Fahren ohne Führerschein, das Erlbenis am See usw. schon mal vorab anfertigen und es vor der Verhandlung dem Gericht zukommen lassen.

Dann hat der Richter auch die Möglichkeit spielerisch nachzufragen, was da denn passiert ist.

Der bekommt das schon raus, schließlich macht ein Familienrichter solche Kinderbefragungen beinahe täglich.

_________________
liebe Grüße

Martina



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