Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Regelung Besuchsrecht beim JA von fpp
" ... willkommen im club" könnte man ironischer weise sagen



habe zur Zeit ebenfalls mit (m)einer Trennung/Scheidung zu tun und versteh die Welt nicht mehr. Wenn Frau (F) nicht mehr will (ohne Grund) ist Mann (M) immer der Zweite wie es derzeit darstellt.

Es türmen sich Fragen über Fragen auf, die ich auch nicht so schnell unter einen Hut bringen kann.



Hoffe in diesem Forum einige Fragen klären bzw. Tips zu bekommen, da es so viele Fragen gibt und es wahrscheinlich keinen Sinn macht alle auf einmal zu stellen werde ich mich wohl noch öfters melden und immer nur ein paar stellen. Bitte noch um etwas Nachsicht wenn Themen eventuell bereits gepostet sind, aber die Zeit drängt und ich habe noch nicht alle entpsrechenden Themen durchschauen können - danke



1) Was ist die "normale" Besuchsregelung wenn man von so etwas überhaupt sprechen kann?

Ich möchte vermeiden das mir unser Kind fremd wird wenn ich ihn nur jedes 2.te Wochenende sehe. Nach einem familiären Rückschlag Anfang des Jahres ist er mein einziger Halt. Daher würde ich gerne zusätzlich einmal pro Woche ein paar Stunden mit ihm verbringen.

2) Kann F dies einfach verhindern bzw. ablehnen?

3) Ist es ratsam bei einen Termin beim JA betreffend meines Besuchsrecht für unser Kindes (3J) gleich mit einem RA aufzutauchen wenn wir uns nicht untereinander einigen können?



danke für rasche Antworten

fpp


 Regelung Besuchsrecht beim JA von hörnchen
Hallo uuund



*Luft hole*



fpp hat geschrieben:

habe zur Zeit ebenfalls mit (m)einer Trennung/Scheidung zu tun und versteh die Welt nicht mehr. Wenn Frau (F) nicht mehr will (ohne Grund) ist Mann (M) immer der Zweite wie es derzeit darstellt.




Niemand will ohne Grund nicht mehr. Denk nochmal drüber nach wo der Grund liegt?



Dir drängt die Zeit? Vielleicht solltest Du Dir gerade die nehmen und nachdenken, auch ein paar Jahre vorausschauend?



Zitat:
1) Was ist die "normale" Besuchsregelung wenn man von so etwas überhaupt sprechen kann?




Das kommt auf die Gesamtsituation an. Warst Du schon beim Jugendamt und hast Dich beraten lassen, habt ihr gemeinsame, moderierte Gespräche geführt?



Zitat:
Ich möchte vermeiden das mir unser Kind fremd wird wenn ich ihn nur jedes 2.te Wochenende sehe.




Wenn eine Bindung gegeben ist wird er das nicht.



Zitat:

Nach einem familiären Rückschlag Anfang des Jahres ist er mein einziger Halt. Daher würde ich gerne zusätzlich einmal pro Woche ein paar Stunden mit ihm verbringen.




Lies Dir mal durch was Du da schreibst? Fällt Dir etwas auf?



Zitat:

2) Kann F dies einfach verhindern bzw. ablehnen?




Jepp, kann sie. Vielleicht wäre es eine gute Strategie sich mit "F" zu einigen und gemeinsam Eltern zu bleiben?



Zitat:
3) Ist es ratsam bei einen Termin beim JA betreffend meines Besuchsrecht für unser Kindes (3J) gleich mit einem RA aufzutauchen wenn wir uns nicht untereinander einigen können?




Das riecht nach verdammt viel Ärger was Du schreibst. Es klingt als solle mit Gewalt etwas ersetzt werden das menschlich nicht vorhanden ist und genau da wird mir übel. Kind als Rechtsobjekt, einziger halt.....



Zitat:
danke für rasche Antworten




Büdde.



hörnchen



Sind so liebende Väter? *grübel*


 Regelung Besuchsrecht beim JA von Moehrenmolch
fpp hat geschrieben:
...Wenn Frau (F) nicht mehr will (ohne Grund) ist Mann (M) immer der Zweite ...


Das ist generell so, in Beziehungen wie in Verträgen:

wenn einer nicht mehr "will", dann beendet er den "Vertrag".

Das ist doch "normal".



In 100% aller Fälle hat das natürlich (mindestens!) einen Grund.



fpp hat geschrieben:
Was ist die "normale" Besuchsregelung wenn man von so etwas überhaupt sprechen kann?


Die gibt es nicht. Hängt immer vom Fall ab.

Zwischen einem Tag im Monat und drei Tagen pro Woche gibt es da nichts, was es nicht gibt.



fpp hat geschrieben:
Ich möchte vermeiden das mir unser Kind fremd wird wenn ich ihn nur jedes 2.te Wochenende sehe. Nach einem familiären Rückschlag Anfang des Jahres ist er mein einziger Halt. Daher würde ich gerne zusätzlich einmal pro Woche ein paar Stunden mit ihm verbringen.


Es sollte eher so sein, daß Eltern dem Kind Halt sind.

Du argumentierst andersherum... - äußerst problematisch!



fpp hat geschrieben:
Kann F dies einfach verhindern bzw. ablehnen?


Ja, natürlich. - Warum denn auch nicht?

Die Entscheidung hat sich am Kindeswohl zu orientieren, nicht nach Deinem "familiären Rückschlag" (was immer das sein soll).



fpp hat geschrieben:
Ist es ratsam bei einen Termin beim JA betreffend meines Besuchsrecht für unser Kindes (3J) gleich mit einem RA aufzutauchen wenn wir uns nicht untereinander einigen können?


Wenn Du es noch verschärfen willst, ist das genau der richtige Weg.



:/ Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Regelung Besuchsrecht beim JA von Martina
Hallo fpp,



du gehst die ganze Sache vollkommen falsch an, anstatt erst mal mit deiner Frau/Nochfrau/Exfrau zu reden und eine vernüftige Lösung für den Umgang zu finden, willst du gleich mit einem Anwalt zum JA ?????



Wenn es Probleme bei der Umgangsregelung gibt, hat das in der Regel auch einen Grund. Keine Mutter oder auch Vater wird den Umgang mit dem Kind einfach so blockieren oder versuchen zu vermeiden, wenn da nichts vorgefallen ist.

Vielleicht solltest du dir mal durchlesen, welche anderen Beiträge es zum Thema Umgang hier im Forum gibt.

Mit diesem Verhalten erreichst du nur, das sich "F" auf stur stellt und dir mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Steine in den Weg legen wird.

Wer lässt sich schon gern vor den Kadi zerren, nur weil "M" nicht in der Lage ist das einvernehmlich zu regeln.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Regelung Besuchsrecht beim JA von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:
Wenn es Probleme bei der Umgangsregelung gibt, hat das in der Regel auch einen Grund.


Treffer ins Schwarze.

Der Grund dürfte auch hier das Entscheidende sein.



Nicht immer - eher selten sogar, nach meiner Erfahrung - ist es der Wunsch, den

anderen Elternteil zu "bestrafen".



martina hat geschrieben:
Keine Mutter oder auch Vater wird den Umgang mit dem Kind einfach

so blockieren oder versuchen zu vermeiden, wenn da nichts vorgefallen ist.


Wär ja auch ein Schnitt ins eigene Fleisch: erstens hat man die quengelnden Gören

allein am Hals, die nach dem anderen Elternteil jammern, außerdem schmälert man

seine eigenen Freiräume (Kino, Theater, Urlaub usw.)



martina hat geschrieben:
Wer lässt sich schon gern vor den Kadi zerren...


Und selbst wenn:

dann gibt es genug Möglichkeiten, das zu sabotieren, wozu man gerichtlich gezwungen wird.

Das ist keine Empfehlung, sondern bloße nicht-wertende Beschreibung.



Gruß von Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Nachteil beim Lohnsteuerjahresausgleich  Zugewinn / Vermögen
 Zu wem kommt das Kind beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnun  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Zugewinnausgleich beim Scheidungstermin einklagen?  Zugewinn / Vermögen
 Mutter verweigert Besuchsrecht, manipuliert Tochter usw  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Falsche Angaben beim Gutachten  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
Impressum

transporterforum  aussenborderteile