hörnchen hat geschrieben:
Ich gehe soweit zu sagen:
Gerade dann wenn versucht wird zu unterbinden dass man einen Beistand dabei hat:
Unbedingt einen mitnehmen!
Oder am besten gleich zwei
Man könnte sogar - das würde ich an dieser Stelle machen - der Dame per Gesprächsbestätigung
mitteilen, was sie gesagt hat, und würde anfügen, daß sie - falls sie es nicht als Mißverständnis
klarstellt und korrigiert - eine Strafanzeige wegen
N Ö T I G U N G bekommt.
Aus dem Kopf würde ich mal sagen: § 240 StGB, wird richtig teuer...

Fred