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 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Hallo!



Und zwar geht es darum das der Erzeuger von meinen Sohn (2 Jahre) einmal in de woche zu seinen Besuchstherminen kommt aber der kleine nicht mit ihm gehen möchte!



Vor ein paar wochen hatte er den kleinen einfach angezogen und wollte ihn mitnehmen...er hat es bis ans Auto geschafft und dann ist der kleine auch schon wieder zu tür gelaufen! Er hat so geweint und wollte wieder zu mir das es nicht möglich war das er ihn mitnimmt!



Normalerweise war es immer so geregeld das er für 2 stunden den kleinen hier bei mir in de Wohnung besucht aber weil wir jetzt überhaupt nicht mehr miteinander auskommen und ich in ner neuen Beziehung bin möchte ich eigentlich nicht mehr das dieser mann sich in meiner Wohnung aufhält.



Das problem ist jetzt das ich nicht weiß wie ich das alles regeln soll wenn der kleine nicht mit ihm gehen möchte.



Wir waren auch schon beim Jugendamt und die frau meinte das wir unternehmungen zu dritt machen sollten damit der kleine wieder vertrauen gewinnt!



Aber dazu bin ich eigentlich nicht bereit...

Kann mir gemand weiter helfen?!

Weiß echt nicht mehr weiter..





Liebe grüße Yvonne


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Martina
Hallo Yvonne,

ich kann gut verstehen, das du keine Lust auf Dreierunternehmungen hast, aber die Frage ist, freut sich der Kleine denn, wenn er den Papa sieht ????

Wenn ja, dann solltest du vielleicht versuchen dich irgendwo auf dem Spielplatz zu treffen, du musst ja nicht zwangsläufig neben ihm sitzen, aber dein Sohn hätte die Möglichkeit immer wieder mal zu seinem Vater zu gehen und viellecht fasst er ja so wieder wieder Vertrauen zu ihm.

Mit 2 Jahren ist er natürlich auch in einer ganz normalen Phase des Fremdelns, das heißt, er hat eine natürliche Abneigung Fremden gegenüber, evtl kannst du ihm immer wieder erklären, dass das ja kein Fremder ist, sondern der Papa, der sicher traurig ist, wenn er nicht mit ihm gehen will. Sag ihm, das der Papa ganz doll auf ihn aufpasst und das ihm da nichts passieren kann.



Wie reagiert denn dein EX überhaupt auf die Ablehnung seines Sohnes ?

Ich hoffe, ihr könnt damit vernünftig umgehen, sonst entsteht bei euch der selbe Krieg wie bei allen andern. Dann ergibt eines das andere.

Wenn er anfängt dir die Schuld zu geben, weil du den Jungen negativ beeinflusst, solltest du ihm früh genug klarmachen, das dem nicht so ist.

Wenn du nicht willst, das deinem Kind der Vater entfremdet wird, solltest du mal einen Kompromiss eingehen und es mal mit dem Spielplatz versuchen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Zitat:
aber die Frage ist, freut sich der Kleine denn, wenn er den Papa sieht ????




ja er freut sich schon will aber nicht ohne mich mit ihm gehen!



Zitat:
Wie reagiert denn dein EX überhaupt auf die Ablehnung seines Sohnes ?

Ich hoffe, ihr könnt damit vernünftig umgehen, sonst entsteht bei euch der selbe Krieg wie bei allen andern. Dann ergibt eines das andere.




Der KRIEG ist schon längst da...er schiebt mir alles in die schule das der kleine so ist!



Der kleine sagt auch nicht papa zu ihm sondern den Vornamen...

Hatten uns getrennt da war ich in der 2 woche schwanger und habe einen anderen mann kennengelernt, zu dem er Papa gesagt hat!

Der KV kam zwar alle 2 wochen wusste aber nicht was er mit ihm anfangen sollte. So ist halt nie eine Bindung zwischen den beiden entstanden.



Zitat:
Wenn du nicht willst, das deinem Kind der Vater entfremdet wird, solltest du mal einen Kompromiss eingehen und es mal mit dem Spielplatz versuchen.




Das werde ich ausprobien...aber ich weiß das wenn ich dann gehen werde das der kleine mit mir kommen möchte...



Wie ist das wenn er wieder vors Gericht gehen sollte? Wenn der kleine nicht mit ihm gehen möchte, wird er dann gezwungen?

:boese:



Und muss ich ihn in meine Wohnung lassen?



Lg Yvonne


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
kann mir jemand weiter helfen....



morgen kommt er schon wieder


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
...muss ich ihn in meine Wohnung lassen?...




Mußt Du nicht.



Ich rate Dir dringend, genau das keinesfalls zu tun.

Erteile ihm offiziell schriftlich Hausverbot, wenn Dir danach ist.



Irgendwie hatten wir Deine Geschichte doch schon mal, oder?

Dieses Umgangsrecht ist überflüssig wie ein Kropf.



Ich würde es generell verweigern, wenn mein Kind solche Abwehrreaktionen zeigen würde.

Und mich notfalls verklagen lassen auf Gewährung des Umgangs.

Das dann aber so was von sabotieren...



Diese "Väter", die nichts getan haben außer eine Samenzelle zu "spenden", geh'n mir langsam echt auf den Sack.

Das sind doch nur Besitzansprüche, die die da verwirklichen wollen.



War eine ziemlich dumme Gesetzesänderung, die Rot-GRÜN da verbrochen hat.



Verärgert: Fred :<

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Maroni
Hallo Möhrenmolch,



dass ich diesen Satz in diesem Forum lesen darf:



Zitat:
Diese "Väter", die nichts getan haben außer eine Samenzelle zu "spenden", geh'n mir langsam echt auf den Sack.

Das sind doch nur Besitzansprüche, die die da verwirklichen wollen.




Was für eine Wohltat!



Und Du bist doch weiblich, mit welchem "Sack" auch immer.



Grüße, Maroni.


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Moehrenmolch
Maroni hat geschrieben:
Hallo Möhrenmolch,



dass ich diesen Satz in diesem Forum lesen darf:

Zitat:
Diese "Väter", die nichts getan haben außer eine Samenzelle zu "spenden", geh'n mir langsam echt auf den Sack.

Das sind doch nur Besitzansprüche, die die da verwirklichen wollen.
Was für eine Wohltat!



Und Du bist doch weiblich, mit welchem "Sack" auch immer.



Grüße, Maroni.




Schön, daß es Dich anspricht, wenn ein Mann mal sagt, wie's (bei vielen Männern leider) ist.

Meine Frau meint, ich hätte eben meine "weiblichen Anteile" integriert.

Ich weiß gar nicht, was sie damit meint. Ich bin doch bloß normal...



Aber so neu ist das alles doch nicht, ich hab's nicht erfunden.

Du kennst doch sicher den Spruch:



"Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr"



Da steckt schon alles drin, was man zu dem Thema wissen muß.

Sage ich mal als Vater(!) von fünf und "Erzeuger" von drei Kindern.



Und diese one-night-stand-Produzenten neuen menschlichen Lebens sollen in allerster Linie mal ihre Verpflichtungen nach dem BGB erfüllen, daran hapert es doch meist. Aber dann den Vater spielen zu wollen, dem man mit Hilfe rotgrün-gutmenschlichen Schwachsinns mehr einklagbare Umgangsrechte verschafft als den Kindern umgekehrt rechtlichen Schutz gegen ihre meist den Unterhalt verweigernden Erzeuger.



Ich kenne genug solcher rattigen Exemplare, leider.

Das sind für mich sowieso keine Männer, sondern allenfalls "Schw***träger".

Die auch gern die Zahlung des geschuldeten Unterhalts davon abhängig machen,

daß die Kindesmutter Ihnen bei Bedarf körperlich etwas entgegenkommt.



Die haben echt noch 'nen weiten Weg bei der Entwicklung zur Menschwerdung vor sich.



Wie Du siehst, bei dem Thema lasse ich mich doch immer wieder hinreißen...



Ciao ;D Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Maroni
Hallo Fred,



wenn es nur eine Frage von one-night-stands wäre. Zu einem solchen gehören immer noch zwei (sofern keine Gewalt im Spiel ist). Und dann ist eine schwangerschaft noch nicht gleich eine Elternschaft.



Also sind wir beim "gutmenschlichen Schwachsinn" - ein offensichtlich idiotisches Vertrauen in Bewältigung einer gemeinsamen Aufgabe: Kind.



Und selbst wenn frau sich entscheidet, ok, auch ohne seine Hilfe stelle ich mich dieser Herausforderung. Warum wird sie dann tatsächlich so allein gelassen? Eigentlich sollte unsere Gesellschaft (die vom "Aussterben bedroht" ist) doch in der Lage sein, solchen Frauen unter die Arme zu greifen. Und wie macht VATER Staat das? Er drückt der Mutter den sogenannten Vater auf. Einen Vater, der nicht nur keine Hilfe ist, sondern ein ordentlicher Stolperstein wenn es um die Sorge um und für ein Kind geht.



Warum?

Haben wir hier die Kurve zu "Kind als Therapiezweck für Vater"?

Oder vielleicht sollten Mütter, die nicht willens und nicht in der Lage sind, die sogenannte Hilfe eines querulanten Vaters anzunehmen, gleich entmündigt werden?

Ist auch erst etwa hundert Jahre her, seitdem irgendjemand auf die Idee kam, wir Frauen bräuchten keinen Vormund mehr. Schließlich haben wir andere Aufgaben: Eva-Prinzip.



Also, brechen wir auf in die guten alten Zeiten!



:wall:





Grüße, Maroni.


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Martina
Hallo maroni,



Zitat:
Haben wir hier die Kurve zu "Kind als Therapiezweck für Vater"?

Oder vielleicht sollten Mütter, die nicht willens und nicht in der Lage sind, die sogenannte Hilfe eines querulanten Vaters anzunehmen, gleich entmündigt werden?




Fred hat Recht, so ne Geschichte hatten wir tatsächlich schon einmal.

Mein EX bekam ein Umgangsverbot für die Kinder, er hat seinem Bruder mitgeteilt, das er genug habe von der ganzen Umgangsrechtsscheiße (OTon). Jetzt hat er das Urteil des Richters angefochten und sein Anwalt hat mir schon wieder mit Zwangsgeld gedroht, wenn ich micht nicht bereiterkläre ihm, so wörtlich, die Kinder alle 2 Wochen Freitags ab 14.00 zu einem betreuten Umgang herausgebe. Sein Anwalt hat mich nun im letzten Schreiben vom Freitag den 21.10. als unffähige Mutter dargestellt, die die Kinder instrumentalisiert um ihren eigenen Frust wegen der Nichtzurückzahlens seiner Schulden die er bei meinen Eltern hat zu bewältigen. Heute bekam ich noch eine Email in der steht, das die kommentarlose Zusendung des Zeugnisses von meinem Sohn die gesamte Boykottierung des Umgangs nur beweisen würde. Was wollte er haben, eine Bittschrift, das er das Zeugnis liest, das ich ihm ja zusenden muss, da er noch das halbe Sorgerecht hat ??????

Er wendet sich jetzt wieder an das JA, um mich auf irgendeine Art und Weise zu zwingen meine Kinder wahrscheinlich an den Haaren zu einem Umgang mit ihm zu zerren. Denn darauf hin wird es hinauslaufen, denn freiwillig gehen meine Kinder da nicht hin.



Es gibt wie Fred schon schreibt, Väter, die nur als Samenspender fungiert haben und alles andere der Mutter überlassen haben. Wenn aber nach der Trennung die Kinder nichts von ihrem Erzeuger wissen wollen, bekommt automatisch die Mutter schuld, weil sie dann ja den Umgang boykottiert. Ich wurde von meinem EX vor Gericht als Umgangsboykotteuse beschimpft, das sogar der Richter mir Recht gab und meinte, die Kinder sollten erst mal zur Ruhe kommen dürfen und dann irgendwann selbst entscheiden, ob sie den Vater sehen wollen oder nicht interessiert diesen Mann nicht.

Es geht tatsächlich nur um Besitzansprüche, ganz gleich was die Kinder dazu sagen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Zitat:
Zitat:
yvonne-juju hat folgendes geschrieben:...muss ich ihn in meine Wohnung lassen?...






Zitat:
Mußt Du nicht.




Zitat:
Ich rate Dir dringend, genau das keinesfalls zu tun.

Erteile ihm offiziell schriftlich Hausverbot, wenn Dir danach ist




Aber ich muss ihn doch den umgang gewähren und wenn mein kind nicht mit ihm gehen will was bleibt einen dann übrig?



wie erteile ich ihn denn Hausverbot


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Moehrenmolch
Lieber xy,



hiermit erteile ich Dir ab sofort rechtsverbindlich Hausverbot.



MfG



yvonne-juju





________________



Du gewährst ihm doch Umgang.

Aber eben nicht in Deiner Wohnung.



Das andere Problem läßt sich derzeit offenbar nicht lösen.



Du wirst doch ein zweijähriges Kind nicht gegen seinen Willen dazu zwingen wollen, mit einem fremden Mann mitzugehen?



;D ...wundert sich: Fred

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 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Zitat:
Du wirst doch ein zweijähriges Kind nicht gegen seinen Willen dazu zwingen wollen, mit einem fremden Mann mitzugehen?




Sieht das der Richter auch so?



Kann ein 2 Jähriges Kind gezwungen werden!



Davor habe ich nämlich am meisten Angst... Das meinen Kind weh getan wid!


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Moehrenmolch
Also, es sind mehrere Themen ( oder "Rechtsgüter") die Du trennen kannst:



a) Zutritt zu Deiner Wohnung haben nur diejenigen, denen Du Zutritt erlaubst.

Dafür also das Hausverbot.

Das Familiengericht hat sich hierzu übrigens gar nicht zu äußern (Hausverbot ist Privatrecht, nicht Familienrecht),

falls es das doch tut, stellst Du einen Befangenheitsantrag.



Teil es dem Vater schriftlich mit, am besten in Gegenwart von Zeugen, per Fax, per e-mail.

Schriftlichkeit erleichtert die Sache immer.





b) Umgangsrecht: der Vater hat Anspruch auf Umgang, das Kind übrigens auch.

Gewaltmaßnahmen sind nicht zulässig.





c) Kindeswohl: hier muß ein Gericht die einzelnen Themen abwägen.

Man wird Dich (mit sanftem Druck) nötigen wollen, daß Du auf das Kind einwirkst, daß es doch mitgeht.



Davon halte ich überhaupt nichts.

Eine Mutter weiß am besten, was ihr zweijähriges Kind, das sie Tag und Nacht um sich hat, will und braucht.



Basta.





Nun muß das Gericht erst einmal einen Beschluß fassen; dabei KÖNNTE Dir ein Zwangsgeld angedroht werden für den Fall, daß Du Dein Kind nicht "motivierst". Gegen den Beschluß kannst Du Widerspruch einlegen.



Was glaubst Du, wie schnell ein Jahr vorbei geht? :juggle:



Versuch, auf einen begleiteten Umgang hinzuarbeiten.

Oder beantrage eine Verfahrenspflegschaft durch einen Rechtsanwalt oder Psychologen.



"Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird",



weiß Fred :cool:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Zitat:
Versuch, auf einen begleiteten Umgang hinzuarbeiten.

Oder beantrage eine Verfahrenspflegschaft durch einen Rechtsanwalt oder Psychologen.




Die vom Jugendamt sagt das das nichts bringen würde weil das nur noch mehr eine belastung für das kind wäre



kann ich trotzdem darauf bestehen?

Und wo findet der begleitete umgang statt?



Wenn die vom Jugendamt sieht das der KV mit der Situation nicht klar kommt z.b das kind nicht beruhigen kann ist das dann ein pluspunkt für mich?!


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Martina
Hallo yvonne,



Zitat:
Die vom Jugendamt sagt das das nichts bringen würde weil das nur noch mehr eine belastung für das kind wäre




schon klar...... :lach:

Das bedeutet Arbeit für das JA. In der Regel kümmern sich caritative Einrichtungen um einen begleiteten Umgang. Bei mir wars eine Erziehungsberatungsstelle der Caritas. Als die sich selbst davon überzeugen konnten, das meine Kinder sich weigern selbst bei einem begleiteten Umgang den Vater zu sehen, schrieben sie einen Bericht an das Gericht, in dem stand, das sie ihre Möglichkeiten für einen zweiten Versuch erschöpft sehen. Man könne die Kinder schließlich nicht zum Umgang zwingen.

Nun soll das JA den betreuten Umgang versuchen, die haben aber weder das Personal noch die geeigneten Räumlichkeiten für so was.

Und wieder vergeht eine menge Zeit, in der der Richter nun entweder entscheidet, das der Umgang voerst abgebrochen wird oder dass das JA sich dementsprechend auf die Situation einzurichten hat.

Die sind davon natürlich gar nicht begeistert und lassen sich auch Zeit, bis was passiert.





Zitat:
Was glaubst Du, wie schnell ein Jahr vorbei geht?




allerdings Yvonne, bei uns dauert die ganze Sache nun schon über ein Jahr.

Die Zeit arbeitet für euch, denn wenn dein Kind schon wieder ein Jahr älter ist, wird es sich schon deutlicher sagen können:

Ich will nicht mit.......



Meine Tochter war grade 4 geworden, als sie das erste mal vom Richter befragt wurde. Sie sagte ihm damals ganz klar, dass sie Angst habe und nicht zu ihrem Vater wolle, weil der gesagt hat, er lässt sie nie wieder nach Hause, falls sie ihm nicht folgen würde.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Hallo Martina!



Zitat:
Als die sich selbst davon überzeugen konnten, das meine Kinder sich weigern selbst bei einem begleiteten Umgang den Vater zu sehen, schrieben sie einen Bericht an das Gericht, in dem stand, das sie ihre Möglichkeiten für einen zweiten Versuch erschöpft sehen. Man könne die Kinder schließlich nicht zum Umgang zwingen.




Aber mein kind ist ja gerade erst 2jahre alt und kann sich noch nicht so gut ausdrücken!



Habe halt angst das er vor gericht zugesprochen bekommt, das er den kleinen trotz seinen weigerungen, doch mit gehen muss.....


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Martina
Hallo Yvonne,



also mal ganz Grundsätzlich, du musst dein Kind, wenn es beim Abholen weint und sich weigert auf keinen Fall mitgeben. Dazu kann dich kein Richter dieser Welt zwingen.



Es heißt, du hast die Pflicht auf das Kind positiv einzuwirken, damit ein Umgang stattfinden kann. Aber wer sagt denn, das du das Kind zwingen sollst.

Wenn dein 2 Jähriges Kind sich weigert und weint, musst du es dem Vater nicht mitgeben. Du musst ihm auch keinen Zutritt zu deiner Wohnung gewähren.

Wenn er das Kind unbedingt sehen will, muss er erst mal vor Gericht.

Der Richter kann dann einen vorläufig begleiteten Umgang anordnen. Aber selbst wenn dein Kind dann immer noch weinen sollte, kann es keiner zu etwas zwingen. Auch ein 2 Jähriges Kind weiß was es will. Und im Moment sieht es eben so aus, als wolle es nicht ohne dich zum Vater.

Aber auch dazu kann dich keiner zwingen.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, niemand kann ein Kind zum Umgang zwingen, wenn es nicht will.

Lass dir ruhig ein Zwangsgeld vom Gegenanwalt androhen, das wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird, keine Angst.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sohn will nicht mit (2Jahre) von yvonne-juju
Heute ist der Termin beim Jugendamt.... Mal schauen was die gute frau sagt.....


 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Martina
Hallo Yvonne,



na dann sag uns mal bescheid, was dabei rausgekommen ist.

Das würde mich auch persönlich interessieren, ich habe nämlich am 20.11 auch wieder einen Termin beim JA, diesmal sollen die einen betreuten Umgang versuchen. Meine Kinder werden wieder sagen, das sie ihn nicht sehen wollen und dann dürfen wir wieder gehen.

Bin mal gespannt, wie das bei euch ausgeht.

Viel Glück

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sohn will nicht mit (2Jahre) von Moehrenmolch
Yvonne, vielleicht solltest Du einfach mal etwas SELBSTBEWUSSTER auftreten?



Die Frau im Jugendamt ist DEINE Angestellte.

Du finanzierst sie über Deine Steuern.

Du bist für sie nur ein Fall.

Für den Richter bist Du ein Aktenzeichen.



Du als Mutter bist verantwortlich für das Wohl Deines Kindes.

Zeig diesen Leuten doch mal, wo der Hammer hängt.



Weniger FRAGEN, mehr SAGEN, könnte Dein Motto im Umgang mit Berufs-Kindes-Verwaltern sein.

In Deutschland haben Eltern Rechte, gegen die auch Gerichte und Ämter so leicht nicht ankönnen.

In Schweden wäre das anders.



Herzlichst: Fred :ja:

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