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 Stiefgroßeltern von Tosch
Hallo,



erstmal zu mir. Ich bin 40 Jahre alt und lebe momentan im Trennungsjahr. In getrennten Wohnungen wohnen wir jetzt seit Weihnachten. Meine (Noch) Frau hatte im Juli die Scheidung eingereicht und ich hatte das Gefühl ein LKW hätte mich überrollt. Meine Kinder sind 6 und 9 Jahre alt. Wir haben uns darauf geeinigt das die Kinder jeweils eine Woche bei und eine Woche bei mir wohnen. Soweit so gut. Ich habe auch das Gefühl das die Kinder es bis jetzt realtiv gut verarbeiten (Ich hoffe es bleibt so) Meine (Noch) Frau entstammt selber einer Scheidungsfamilie und ist in einer Patchwork-Familie aufgewachsen. Ihr ebeiden Eltern haben jeweils wieder neu geheiratet und auch Kinder bekommen oder es wurden welche mit in die Ehe gebracht.



Jetzt zu meiner Frage:



Welche Rechte haben die Stiefeltern meiner (Noch) Frau gegenüber meinen Kindern



Darf z.b. der Stiefopa meinen Sohn von Kindergarten abholen wenn ich das nicht möchte.



Mir liegt das wirklich am Herzen weil speziell der Stiefopa sehr peinlich ist und ich das eigentlich nicht möchte das er sich gross um meine Kinder kümmert.



Vielen Dank für evenuelle Antworten


 Stiefgroßeltern von hörnchen
Hallo Tosch,



warum klärst Du das nicht mit Deiner Nochfrau?



Ansonsten würde ich mal klar sagen: Wenn die Kinder bei Deiner Frau sind ist das ihre Entscheidung.



hörnchen


 Stiefgroßeltern von Martina
Hallo Tosch, willkommen im Forum ;)





hörnchen hat geschrieben:
Ansonsten würde ich mal klar sagen: Wenn die Kinder bei Deiner Frau sind ist das ihre Entscheidung.




So sehe ich das auch.

So lange die Kinder bei deiner NochFrau sind, kann sie mit ihnen hingehen wo sie will. Auch hat sie das Recht, sie wem sie will, vom KIGA oder Schule abholen zu lassen.



Es ist ganz einfach:

So lange sie bei der Mutter sind liegt das in ihrem Verantwortungsbereich,



So lange sie bei dir sind, liegt´s in deinem Verantwortungsbereich.

_________________
liebe Grüße

Martina



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 Besuch bei Stiefgroßeltern von der Mutter verboten  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
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