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Umgangsrecht der Großeltern
Großeltern steht nach dem Gesetz (§ 1385) nur dann ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind zu, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Ob dies der Fall ist, müssen die Großeltern darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern über deren Umgang mit dem Kind hat das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p01060.htm
Wie kann man einer Mutter ein 2 1/2 jähriges Kind wegnehmen? Mit Gewalt? Durch Überredung? Im Zweifelsfalle wäre da ein Gang zur Polizei und Anzeige wegen Kindesentführung angesagt gewesen.
Die Großeltern haben kein Recht, die Kinder am Sonntag abzuholen. Allerdings darf sie natürlich der Vater abholen und dann das Wochenende gemeinsam mit den Großeltern verbringen.
Was sie tun kann? Niemand kann sie zwingen, die Kinder/das Kind am Sonntag herauszugeben, sie muß nicht einmal die Türe öffnen, wenn die Großeltern am Sonntag (ohne Vater) kommen.
Die gütliche Lösung: den Großeltern ein Treffen mit den Kindern in ihrer eigenen Wohnung ermöglichen.
Die andere Lösung: sofort zum Jugendamt gehen, die Geschichte erzählen und um Beistand bitten. Am besten wäre, wenn ein Beamter des Jugendamts am Sonntag in der Wohnung anwesend wäre, wenn die Großeltern die Kinder abholen kommen.
Die andere Seite: die Großeltern haben das verständliche Bedürfnis, ihre Enkelkinder zu sehen. Sie können nichts für die Trennung und sollten das Recht auf Kontakt eigentlich behalten dürfen. Wenn es auch den Großeltern um das Wohl der Kinder geht und nicht nur um die Befriedigung eigener Bedürfnisse ohne Rücksicht auf die Kinder, dann wäre eine freundschaftliche Regelung doch im Sinne aller beteiligten, oder nicht?
Gruß
K.