|
Hallo,
weil in einem anderen Tread das Stichwort gefallen ist mag ich das mal hier diskutieren.
Fallbeispiel: Vater will dass das Kind abgetrieben wird, Mutter bekommt es vor 98, in dem Glauben ggf. das Kind schützen zu können.
Fallbeispiel 2: Kind vor 98 geboren, Vater kümmert sich Jahre nicht....
Gibt es da was? Oder ist es doch so dass der rechtlich festgestelle Vater nach derzeitigem Gesetz jederzeit sein Umgangsrecht einklagen kann?
Es war ja vormals doch wohl so dass Umgang dem Kindeswohl dienen muß, kann man sich darauf berufen?
hörnchen
|