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Hallo allerseits wegen dem Umgangsverzicht,
sorry, wenn ich dieses Thema wieder aufwärme. Aber es ist ja eigentlich zeitlos aktuell.
Meine konkrete Frage: Wenn ich 5 Jahre nach der Scheidung genug habe von diesem "Umgangsrechts-Druckmittel" und ab jetzt einfach dankend auf den Umgang mit meinen biologischen Kindern (12 und 14 Jahre)verzichte, kann ich dann gleich in einen teuren und eigentlich sinnlosen Rechtsstreit verwickelt werden ???? Oder muss ich mehr Unterhalt bezahlen, weil ich sie dann nicht mehr 14-tägig beherberge???
Meine Ex-Frau geht normalerweise SOFORT zum Rechtsanwalt und der legt dann gleich die Rechnung an mich bei.Was ja EINMALIG auch okay ist, solange ich dann von ALLEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEN (Ex-Frau und biologische Kinder) endgültig meine Ruhe hätte. Oder wäre ein psychologisches oder ärztliches Attest hilfreich, um auf den Umgang längerfristig verzichten zu dürfen ???? Oder einfach nicht bei unterdrückten Telefonummern (-> meine Ex) rangehen??? Danke Pierre
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