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 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von merten111
Hallihallo,

ich bin Vater zweier unehelicher Kinder.Wohne zur Zeit noch im gleichen Ort wie die Kinder. Die Kinder besuchen mich regelmäßig einmal die Woche nachmittags und alle 14 tage übers Wochenende.

ich werde demnächst meinen Wohnort wechseln, dass heißt werde ca. 200 km von meinen Kindern entfernt wohnen.

Um meinen Kindern aber bei den papawochenenden die Umgebung zu erhalten, habe ich vor, dass dieseWochenenden mit mir bei meinen Eltern stattfinden( wohnen ca 10 km vom Wohnort der Kinder entfernt).

Dieses will die Mutter meiner beiden Kinder verbieten und behauptet, da sie dass alleinige Sorgerecht habe könne sie dies bestimmen- sie habe bei meinen Eltern ein schlechtes Gefühl und möchte dies unterbinden!

meine Frage. hat sie hierzu ein recht?


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von Moehrenmolch
Auf die Frage des Sorgerechts will ich jetzt mal gar nicht eingehen, das hängt von mehreren Faktoren ab.

Solltet Ihr aber mal generell klären.



Ansonsten ist es recht einfach:

der Umgangsberechtigte bestimmt, wo der Umgang stattfindet.

Normalerweise.

Dagegen könnte man dann wieder nur mit dem sehr unscharfen Begriff "Kindeswohl" argumentieren.

Ein "schlechtes Gefühl" allein dürfte einen Richter wohl kaum überzeugen...



Reden könnt Ihr nicht darüber? Kompromisse?

Wie alt sind denn die Kinder?



Gruß von Fred ;-)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von merten111
die Mädels sind 12 und 7 Jahre alt.

Das JA sagte mir, dass die Mutter, da sie das alleinige Sorgerecht habe, auf jedenfall ein Mitspracherecht habe wo ich die Papawochenenden verbringen dürfte!?


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von Moehrenmolch
merten111 hat geschrieben:
merten111 hat geschrieben:
die Mutter meiner beiden Kinder verbieten und behauptet, da sie dass alleinige Sorgerecht habe


Das JA sagte mir, dass die Mutter, da sie das alleinige Sorgerecht habe, auf jedenfall

ein Mitspracherecht habe wo ich die Papawochenenden verbringen dürfte!?


Also, das Jugendamt bestätigt die Aussage der Mutter bzgl. alleinigem Sorgerecht?



Dann sieht es anders aus; deswegen fragte ich nach dem Alter der Kinder.

Das ältere fällt unter das Kindschaftsrecht VOR der "Reform", wenn ich mich nicht irre.



Alleiniges Sorgerecht steht natürlich HÖHER als das Recht des Umgangsberechtigten,

Ort und Zeit des Umgangs zu bestimmen.



Ich würde Dir wirklich empfehlen, das GESPRÄCH mit der Mutter zu suchen.

Gegen ihren Widerstand wirst Du ohnehin wenig erreichen.

Vielleicht habe ich in meinem Leben nicht so viel gelernt bisher; aber eins weiß ich:



Fange nie einen Kampf an, den Du sowieso verlieren wirst.






:-) Fred

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von hörnchen
Hallo,



ich schließe mich Fred an. Versuch Dich gütlich zu einigen! Warum lehnt die Mutter denn Deine Eltern ab? Kannst Du das nicht respektieren?



Wäre es für Dich denkbar nach einer netten ferienwohnung in der Nähe zu suchen die Du regelmäßig anmieten kannt - nur so eine Idee.





Moehrenmolch hat geschrieben:

Das ältere fällt unter das Kindschaftsrecht VOR der "Reform", wenn ich mich nicht irre.



Alleiniges Sorgerecht steht natürlich HÖHER als das Recht des Umgangsberechtigten,

Ort und Zeit des Umgangs zu bestimmen.





Was ändert sich denn bei Kindern die vor der Reform geboren wurden und welcher Stichtag wäre da zu nehmen?



hörnchen


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Moehrenmolch hat geschrieben:

Das ältere fällt unter das Kindschaftsrecht VOR der "Reform", wenn ich mich nicht irre.



Alleiniges Sorgerecht steht natürlich HÖHER als das Recht des Umgangsberechtigten,

Ort und Zeit des Umgangs zu bestimmen.


Was ändert sich denn bei Kindern die vor der Reform geboren wurden und welcher Stichtag wäre da zu nehmen?


Du stellst Fragen ...! ;D



Bin grad in Eile - das war irgendwann '98 oder so um den Dreh... - müßte ich nachsehen.

Die "Rechte" von "Vätern" wurden gestärkt, zu Lasten der Kinder und der Allein(!)erziehenden...

...meist also zu Lasten der Mütter, der "Stief"väter usw.



Grummelt: Fred :boese:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von hörnchen
immer mit der Ruhe, hat keine Eile.



Dass die Gesetze geändert wurden weiß ich ja ;)



Die Frage wäre nur interessant ob es eine Möglichkeit gibt sich bei Kindern die vor 98 geboren wurden auf das alte Gesetz zu beziehen, ok, ich darf ja mal träumen :)



hörnchen


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
...ob es eine Möglichkeit gibt sich bei Kindern die vor 98 geboren wurden auf das alte Gesetz zu beziehen...


Für VOR der Änderung des Gesetzes geborene Kinder gilt logischerweise das ALTE Gesetz.



Man braucht sich nicht drauf zu "berufen", es IST so.



;) Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von hörnchen
Boah.



Fred, kannst Du mir das belegen? Damit wären einige Kinder aussen vor, vormals galt ja noch dass das Umgangsrecht bei nicht ehelichen Kindern dessen Wohl dienen muss, oder?



DAS hat mir noch niemand gesagt.



Morgen such ich nach dem alten Gesetzestext.



hörnchen


 Umgangsort bei nicht ehelichen Kindern von Moehrenmolch
Moehrenmolch hat geschrieben:
hörnchen hat geschrieben:
...ob es eine Möglichkeit gibt sich bei Kindern die vor 98 geboren wurden auf das alte Gesetz zu beziehen...


Für VOR der Änderung des Gesetzes geborene Kinder gilt logischerweise das ALTE Gesetz.



Man braucht sich nicht drauf zu "berufen", es IST so.



;) Fred


Also, was Deine Nachfrage betrifft: ich such es Dir raus. Dauert ein bißchen.

Am besten ein eigener thread.



Morgen oder so.



:-) Fred



Nimm einstweilen das hier:

http://www.kanzlei.de/ksrr.htm

http://www.zap-verlag.de/?lat_rechtsregeln

http://www.juratexte.de/Latein.pdf

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