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 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Puschita
Hallo, ich hoffe, mir kann hier etwas geholfen werden. Ich lebe seit mehreren Monaten von meinem Noch-Mann getrennt. Er ist nicht der Erzeuger meiner Tochter, ich habe ihn kennengelernt, als ich schon schwanger war und es gibt auch ein Vaterschaftsurteil hinsichtlich des eigentlichen Erzeugers. Ich habe also das alleinige Sorgerecht. Als die Kleine 3 war, haben wir geheiratet und sind jetzt - sie ist nun 7 1/2 - getrennt lebend. Da ich sehr unregelmäßige Arbeitszeiten hatte und die Betreuung als Alleinstehende - auch aus finanziellen Gründen - nicht gewährleisten konnte, lebt meine Tochter momentan bei meiner Mutter. Mein zukünftiger Ex-Mann ist der Meinung, er könnte die Kleine zu sich holen, wann es ihm paßt. Ich habe prinzipiell nichts gegen einen Umgang einzuwenden, bin aber der Meinung, dass ich zuvor dazu gefragt werden sollte, oder? Gibt es überhaupt Regelungen für solche Fälle? Meine Tochter wird in absehbarer Zeit wieder zu mir ziehen, da sich das Problem mit den Arbeitszeiten beseitigt hat und wir zwei auch gar nicht ohne einander können. Wie soll ich mich ihm gegenüber verhalten? Danke für Tips und Hilfe - Anja


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Martina
Hallo Puschita,



ein Umgangsrecht besteht nur für den leiblichen Vater. Außer dein Noch Mann hätte die Kleine adoptiert, dann hätte auch er ein Umgangsrecht.

Das du deiner Tochter den Umgang nicht verbieten möchtest verstehe ich gut, denn immerhin ist dein Noch Mann für sie ja so was wie ein Papa denke ich.

Allerdings hat er keine Handhabe sein Umgangsrecht gerichtlich einzuklagen.

Du kannst auch natürlich jederzeit verlangen, das er sich bei dir anmeldet, ehe er deine Tochter von der Oma abholt, denn rein Rechtlich ist er nur der Stiefvater und da du ja auch das alleinige SR besitzt, hat er, wie gesagt rein rechtlich eigentlich gar keine Rechte, aber wie es moralisch aussieht, ist natürlich etwas anderes.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Puschita
Hallo, mittlerweile sieht die Sache doch noch etwas verschärfter aus. Meine Tochter lebt natürlich wieder bei mir, seit Oktober letzten Jahres, geht am neuen Wohnort - über 300 km vom Ex-Mann weg - zur Schule, hat hier ihre Freunde und fühlt sich wohl. Sie zeigt keinerlei Ambitionen, mal mit "ihrem Papa" zu telefonieren, wenn ich sie danach frage, sagt sie nur, sie hat keine Lust, sie will nicht. Jetzt fordert mein Ex allerdings ein Umgangsrecht (noch nicht gerichtlich), wonach sie einmal im Monat von Freitags bis Sonntagabend zu ihm soll sowie in den kurzen Ferien jeweils eine Woche und in den Sommerferien zwei Wochen. Ich habe die ganze Angelegenheit inzwischen meiner Anwältin übergeben, weil das Kind will es nicht, zumal das bedeuten würde, dass sie z.B. das halbe Wochenende nur im Auto verbringen würde mit Fahrerei. Achja, er würde sie auch nicht bei mir abholen wollen, sondern ich soll sie auf halber Strecke bringen und an der Autobahn "Übergabe" machen. Ich selbst mache mir darüber jetzt keinen Kopf mehr, meine Anwältin sagte, das werden wir zu verhindern wissen, weil sie eben auch nicht will und ich - aus diversen anderen Gründen - Bedenken habe, dass sie bei ihm - ohne dass ich dabei bin - gut aufgehoben ist. Er hat sie im Januar das letzte Mal gesehen, war mit ihr und seinen Eltern für 4 Tage mit ihr im Winterurlaub, danach hatte ich wieder wochenlang zu tun, das Kind wieder aufzubauen und zu normalisieren. Beim letzten Telefonat vor knapp einer Woche - ich hatte sie gebeten, doch mal mit ihm zu telefonieren und ihm zu sagen, dass sie diese Regelung nicht möchte, so wie sie es mir gesagt hat. Er fing natürlich sofort an, sie einzuwickeln, so dass sie selbst im Nachhinein zu mir gesagt hat, sie wußte gar nicht mehr, was sie noch antworten sollte. Er hätte ja solche Sehnsucht nach ihr....komisch nur, dass er dann noch nicht einmal gefragt hat, ob er sie mal besuchen könnte oder so....



Ich weiß jedenfalls, dass er ihr Lügen über mich erzählt und mich bei ihr schlechtmacht, so wie er es bei anderen auch tut. Ich werde alles tun, damit mein Kind glücklich ist, damit sie Kind sein kann, sagen kann, was sie möchte, was sie denkt.



LG



Anja


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von hilflos
Die wichtigste und alles entscheidende Frage ist:

Hat er sie Adoptiert?



Ich vermute nein. Darum hör auf sie aufzufordern mit

Ihm zu telefonieren usw. Er hat beim besten Willen

gerichtlich überhaupt keine Chance...



Laß Dich nicht erpressen und über das Kind zusättlich fertig

machen. Lebe Dein Leben und genies die Zeit mit Deiner Tochter

ohne Gedanken darüber das er auf Umgang klagen könnte.

Soll er doch... Informiere Dich juristisch und schmunzle darüber.



Du scheinst noch viel Kontakt mit Ihm zu haben bzw. Deine Gedanken

sind noch zu oft dort. Warum?


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von hörnchen
Puschita hat geschrieben:
ich hatte sie gebeten, doch mal mit ihm zu telefonieren und ihm zu sagen, dass sie diese Regelung nicht möchte, so wie sie es mir gesagt hat. Er fing natürlich sofort an, sie einzuwickeln, so dass sie selbst im Nachhinein zu mir gesagt hat, sie wußte gar nicht mehr, was sie noch antworten sollte.




Es ist auch nicht Aufgabe des Kindes da dem biologischen Vater beizubringen!



Zitat:

Er hätte ja solche Sehnsucht nach ihr....komisch nur, dass er dann noch nicht einmal gefragt hat, ob er sie mal besuchen könnte oder so....




Die Frage ist doch ob das Kind Sehnsucht nach ihm hat!



Anja, Du hast einen Vorteil: es handelt sich hier offenbar nicht um den rechtlichen Vater. Die anderen haben recht! Er bekommt nur Umgang wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.



Halte das Kind da raus so weit es geht.



hörnchen


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Moehrenmolch
Puschita hat geschrieben:

Mein zukünftiger Ex-Mann ist der Meinung, er könnte die Kleine zu sich holen,

wann es ihm paßt. Ich habe prinzipiell nichts gegen einen Umgang

einzuwenden, bin aber der Meinung, dass ich zuvor dazu gefragt werden sollte, oder?



Gibt es überhaupt Regelungen für solche Fälle?


Hallo Anja,



eigentlich ist es ganz einfach: ein solcher "Fall" ist längst geregelt.



Wie Martina schon schrieb:

es gibt derzeit kein primäres Umgangsrecht für Deinen (Noch)-Ehemann, der

nicht der Kindesvater ist.



Du brauchst ihm also lediglich den Umgang zu untersagen bzw. mitzuteilen, was

Du ihm (aus psychologischen / sozialen / pädagogischen Gründen) an Umgang

ohne Deine rechtliche Verpflichtung zubilligst.



Aber zu fragen hat er ausschließlich Dich.

Ansonsten müßte er vor dem Familiengericht den Umgang einklagen, den ja

auch Stiefgeschwister, Großeltern oder Nichtverwandte beantragen können.

Wenn's dem Kindeswohl förderlich sein sollte...



Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Puschita
Hallo Ihr Lieben,



vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem Thema, die mich nur wieder darin bestärken, dass ich doch selbst die richtige Einschätzung dazu habe. Ich werde meine Tochter nicht mehr bitten, aus irgendwelchen Dankesgründen mit meinem Ex-Mann oder seinen Eltern zu telefonieren (sie hatten zu Ostern ein Paket geschickt). Ich möchte einfach nur, dass sie unbeschwert Kind sein kann und ihre eigenen Entscheidungen trifft.



Liebe Grüße



Anja



PS: Ja, er ist nicht der leibliche Vater und nein, sie wurde nicht von ihm adoptiert.


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Moehrenmolch
Puschita hat geschrieben:
Ich möchte einfach nur, dass sie unbeschwert Kind sein kann...


Für mich ist das der wichtigste Satz. :respekt:



Alles Gute wünscht Dir und Deiner Tochter:



:tach: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsrecht des "nichtbiologischen" Vaters von Martina
Hallo Anja,



so ists richtig, lass dein Kind einfach Kind sein.

Es kann nichts für Streit und irgendwelche erzwungene Höflichkeiten müsseb auch nicht sein.

Viel Glück für euch :D

_________________
liebe Grüße

Martina



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