Puschita hat geschrieben:
Mein zukünftiger Ex-Mann ist der Meinung, er könnte die Kleine zu sich holen,
wann es ihm paßt. Ich habe prinzipiell nichts gegen einen Umgang
einzuwenden, bin aber der Meinung, dass ich zuvor dazu gefragt werden sollte, oder?
Gibt es überhaupt Regelungen für solche Fälle?
Hallo Anja,
eigentlich ist es ganz einfach: ein solcher "Fall" ist längst geregelt.
Wie Martina schon schrieb:
es gibt derzeit kein primäres Umgangsrecht für Deinen (Noch)-Ehemann, der
nicht der Kindesvater ist.
Du brauchst ihm also lediglich den Umgang zu untersagen bzw. mitzuteilen, was
Du ihm (aus psychologischen / sozialen / pädagogischen Gründen) an Umgang
ohne Deine rechtliche Verpflichtung zubilligst.
Aber zu fragen hat er ausschließlich Dich.
Ansonsten müßte er vor dem Familiengericht den Umgang einklagen, den ja
auch Stiefgeschwister, Großeltern oder Nichtverwandte beantragen können.
Wenn's dem Kindeswohl förderlich sein sollte...
Fred
