Die konkrete Frage war, ob Stiefmutter und Stiefgeschwister ein Umgangsrecht haben.
Die Antwort heißt leider - wenn ich mich nicht sehr irre: NEIN.
Allerdings steht es im Ermessen des Kindesvaters (in diese Fall), unter Berufung auf das gemeinsame SR hier den Umgang allein (ohne Kindesmutter) zu definieren, wenn die Kinder bei ihm sind.
Also doch ein Umgangsrecht im obigen Sinn, aber eben nur mittelbar.
Die Einbehaltung der Pässe durch die Mutter ist natürlich rechtswidrig, das muß man nicht hinnehmen.
Sofort die Herausgabe einklagen vor dem zuständigen Familiengericht.
Die Mutter hat nicht das Recht, den Umgang ihrer Kinder mit der neuen Familie des Ex-Partners zu untersagen.
Außer dann, wenn das Junkies, Prostittuierte oder ähnliches WÄREN.
Selbst dann müßte sie konkret die Gefährdung des Kindeswohls nachweisen.
(Prostituierte ist immerhin ein steuerpflichtiger offizieller Beruf.)
Also: der Mutter helfen, die neue Sitaution endlich zu akzeptieren, mit freundlichen oder auch deutlicheren Hilfsangeboten.
Zu deutsch: ein bißchen Zuckerbrot, ein bißchen Peitsche.
Meint: Fred
