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 Umgangsrecht von Lissi111
Hallo, wie habt ihr das Umgangsrecht geregelt, solange nix gerichtlich festgelegt wurde? Hab zwar morgen einen Termin beim Jungendamt, aber mich würde das einfach mal interessieren, denn schlafen werden die Kinder nicht bei ihm (weil die Kinder das nicht ´wollen)


 Umgangsrecht von Martina
Hallo Lissi,

es ist eigentlich ganz einfach, der Umgang sollte zum Wohle der Kinder geregelt werden.

Es sollte den Kindern in jeder Situation freistehen, mitzuentscheiden, wie oft sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben möchten.

Das JA kann hierbei lediglich eine Hilfestellung leisten, wenn die Eltern sich alleine nicht über Art und Umfang der Besuchtstage einigen können.



Wenn die Kinder da nicht übernachten wollen, ist es sinnvoll, sich zusammen mit den Kindern an einen Tisch zu setzen um über eine alternative Regelung zu diskutieren.

Es kommt natürlich darauf an, wie alt die Kinder sind.

Bei kleineren Kindern wird das JA darauf pochen, dass die Kinder mit einer solchen Entscheidung überfordert wären, was aber schließlich immer noch die Eltern und die Kinder entscheiden, so lange der andere Elternteil sein Umgangsrecht nicht beim Familiengericht einklagt.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Umgangsrecht von hendrike
Hallo Lissi,



die "übliche" Umgangsregelung kann einen guten Anfangspunkt für die Regelung des Umgangs darstellen. Wohnen die Eltern nicht zu weit auseinander, so ist sehr wohl für das Umgangselternteil jedes zweite Wochenende von Freitag (nach Schule oder Kindergarten) bis Montag morgen (vor Schule oder Kindergarten) sowie jede Woche ein weiterer Nachmittag - mit oder ohne Übernachtung denkbar.



Ob Ihr dazu eine gerichtliche Einigung benötigt, vermag ich nicht zu beurteilen - ich empfehle immer gerne eine gütliche Einigung, wo immer möglich. Nicht zuletzt kosten auch die Rechtsanwälte jede Menge Geld.



Vor allen Dingen gilt jedoch, daß man hierfür alle Seiten anhören sollte, die von dieser Umgangsregelung betroffen sind. Allerdings ist es die Aufgabe des betreuenden Elternteils, die Kinder positiv im Hinblick auf die Umgänge zu motivieren. Das ist aber eigentlich auch dann kein Problem, wenn man sich auf die Elternebene besinnt und mit der Paarebene abgeschlossen hat.



Liebe Grüße und viel Erfolg



Jana


 Umgangsrecht von Lissi111
War gestern beim Jugendamt. Solange der andere Elternteil bei Gericht keinen Antrag stellt, ist das Umgangsrecht variabel regelbar, also einfach so, wie man es untereinander ausmacht.



Bei uns ist es so, dass er einen Tag am Wcohenende die Kinder für einige Stunden holt und dann wieder bringt. Er weiss, dass die Kinder nciht bei ihm schlafen werden. Sollte er den Antrag auf jedes 2 WE stellen mit Übernchtung, werden die Kinder von einem SB vom Jugendamt befragt. Dann wird entschieden.


 Umgangsrecht von Martina
Lissi hat geschrieben:
Sollte er den Antrag auf jedes 2 WE stellen mit Übernchtung, werden die Kinder von einem SB vom Jugendamt befragt. Dann wird entschieden.




Rischtisch. ;)



wobei es für die Kinder natürlich immer besser ist, wenn ohne Gericht entschieden werden kann, da sie dann wenigstens das Gefühl haben dass sich die Eltern wenigstens da einig sind.

_________________
liebe Grüße

Martina



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