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 Umgangsrecht und was das Kind möchte von Hexi71
Hallo, ich habe da noch ein weiteres Anliegen.



Mein jüngster Sohn ist gerade sechs geworden und geht so ungerne zu seinem Vater. Er hat nicht den gleichen Vater wie seine Geschwister, ich war mit ihm nie Verheiratet aber er hat die Vaterschaft anerkannt.

Sein Vater möchte ihn immer sehen und ist völlig fertig wenn doch mal etwas zwischen sein WE kommt. Aber der Kleine sagt mir oft schon Tage vor her das er nicht zum Vater möchte. Ich habe ihm bisher immer gut zu geredet aber auch das fällt mir zunemend schwerer. Ich habe auch mit seinem Vater gesprochen und ihm gesagt was er eventuell ändern könnte damit sein Sohn gerne zu ihm kommt aber es wird nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt.

Meinen Kleinen habe ich immer damit getröstet das er selber entscheiden kann, wenn er zur Schule geht, ob er zum Papa möchte oder nicht.

Jetzt habe ich aber gelesen das es meine Pflicht ist, nicht nur diese WE´s einzuhalten sondern sie meinem Sohn schmackhaft zu machen!!!!!!!!!!

Wie soll ich das denn machen? Auf die Dauer werde ich das wohl nicht mehr können.


 Umgangsrecht und was das Kind möchte von hörnchen
Hallo Hexi,



Hexi71 hat geschrieben:

Meinen Kleinen habe ich immer damit getröstet das er selber entscheiden kann, wenn er zur Schule geht, ob er zum Papa möchte oder nicht.




Das mußt Du dringend mit ihm besprechen dass Du Dich da geirrt hast. Wie begründet er denn dass er nicht will?

Am besten wäre es wohl zu sehen dass Du bei einer Beratungsstelle Termine bekommst und dort genau die gründe klären läßt und die sollen dann mit dem Vater reden.



Zitat:
Jetzt habe ich aber gelesen das es meine Pflicht ist, nicht nur diese WE´s einzuhalten sondern sie meinem Sohn schmackhaft zu machen!!!!!!!!!!




Der Gesetzgeber geht davon aus dass man Kinder in dem Alter noch berden kann, Du meinst die Wohlverhaltensklausel.

Wichtig wäre doch zu klären warum der Junge nicht will?



Zitat:

Wie soll ich das denn machen? Auf die Dauer werde ich das wohl nicht mehr können.




Nun, jetzt hat er ja schon im Kopf: Wenn ich in die Schule gehe kann ich selbst entscheiden... Richtiger wäre genau auf die Gründe zu schaun, denn, es wird immer argumentiert: Wenn das Kind nicht in die Schule will läßt mans ja auch nicht daheim... Dennoch hat man da die möglichkeit nach dem WARUM zu sehen und notfalls sogar die Schule zu wechseln.



hörnchen


 Umgangsrecht und was das Kind möchte von Martina
Hallo nochmal Hexi,



Hexi71 hat geschrieben:
Jetzt habe ich aber gelesen das es meine Pflicht ist, nicht nur diese WE´s einzuhalten sondern sie meinem Sohn schmackhaft zu machen!!!!!!!!!!




JA, JA, JA,........... Du hast als Mutter die Pflicht, dein Kind optimal auf den Umgang mit dem nichterziehenden ET vorzubereiten und ihm einen Problemlosen Umgang mit dem anderen ET zu ermöglichen.............

Das meintest du wohl damit.

Wenn dein 6 jähriger Sohn sich sträubt zum Vater zu gehen, hat das einen Grund. Definitiv.

Diesen Grund musst du herausfinden................Das ist vorerst mal das wichtigste. Irgendwas wird vorgefallen sein, es gilt nun eben herauszufinden was das war.

Sicher kann man Kindern nicht einfach erlauben von der Schule fernzubleiben, nur weil sie sagen, ich will da nicht mehr hin, aber das wird oft von JA oder Gericht als Argument benutzt, weil ihnen wahrscheinlich kein anderes einfällt. Aber da muss man schon die Kirche im Dorf lassen, wie ich finde.

Es gibt schließlich auch für Erwachsene Gründe, warum sie sich für oder gegen bestimmte Dinge entscheiden. Nur Kindern wird diese Entscheidungsfähigkeit genau dann abgesprochen, wenn sie sich gegen einen ET entscheiden.



Hexi71 hat geschrieben:
Wie kann ich das denn machen?




Da kannst du gar nichts machen. Du solltest dein Kind sogar darin bestärken selbst zu entscheiden. Und ihm Kraft geben. Du solltest deinem Sohn sagen, dass er sicher sagen darf, ich will da nicht hin, aber du solltest versuchen, ihm zu erklären, dass er dir dann auch sagen muss, warum er da nicht mehr hin will, damit du die Möglichkeit hast, seine Entscheidung zu verstehen.







Hexi71 hat geschrieben:
Auf die Dauer werde ich das wohl nicht mehr können.




Musst du auch gar nicht.

Kinder machen sich ihr eigenes Bild von ihren Eltern und wenn sich ein Kind gegen den nichterziehenden ET entscheidet, hat das Kind eben Gründe.

Und wenn du erst einmal weißt, welche das sind, kannst du auch verstehen, was deinen Sohn so sehr bedrückt.

Wenn er dann irgendwann wieder Kontakt zum Vater haben möchte, solltest du ihm das natürlich auch ermöglichen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Umgangsrecht und was das Kind möchte von Hexi71
Hallo,



ich habe schon oft mit meinem Sohn darüber gesprochen warum er so ungern zum Vater geht. So wie ich ihn verstanden habe liegt es an sehr vielen Dingen.



Der Hof des Hauses sieht immer aus wie Müllkippe und Schrottplatz in einem. Sogar Kisten mit verschimmeltem Brot standen dort herum.

Das habe ich mit seinem Vater besprochen und es hat sich teilweise gebessert.



Er hate obwohl ein ganzes Haus zur verfügung steht kein eigenes Zimmer und mußte mit seinem Vater in einem Bett schlafen.

Auch dieses habe ich angesprochen. Jetzt hat er ein Zimmer und ein eigenes Bett.



Das Zimmer ist noch von seiner verstorbenen Mutter, ihre Möbel stehen da auch noch alle mit drin und in einer Ecke ist eine Toilette eingebaut die nur durch einen Vorhang abgetrennt ist. Mein Sohn fühlt sich dadurch unwohl in diesem Zimmer.



Im ganzen Haus ist es unordentlich und auch nicht wirklich sauber.



Sein Vater zieht im Sachen an die dreckig sind und meist auch viel zu klein.



Oft mußte er mit gehen wenn sein Vater als Betriebshelfer auf irgendeinem Bauernhof arbeiten ging. Da er das nicht mehr wollte wird er jetzt so lange bei Freunden geparkt.



Außerdem würde sein Vater sich nicht um ihn kümmern wenn er etwas von ihm möchte.



Wie gesagt es ist alles etwas besser geworden aber alles wird nur halbherzig umgesetzt. Und mein Kleiner fühlt sich dort einfach Unwohl.


 Umgangsrecht und was das Kind möchte von Hexi71
Hallo,



ich habe es mit dem Vater des Kleinen immer so gahandhabt das er außer den Wochenenden, seinen Sohn in den Sommerferien ganze zwei Wochen hat. Das war bisher auch immer recht ok, da er mit ihm zu Hause geblieben ist und ich ihn immer zwischendurch besucht habe. Jetzt hat er aber vor mit ihm an die Nordsee zu fahren. Eine ganze Tagesreise entfernt und schwimmen kann er ja auch noch nicht. Muß ich ihm das erlauben?

Sein Umgangsrecht ist nicht weiter betittelt worden, daher weiß ich gar nicht so recht was er darf und was nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.



LG, Carmen


 Umgangsrecht und was das Kind möchte von Lissi111
Hallo,

bei uns wurde bei der Scheidung das Umgangsrecht nicht behandelt. Es hat keiner den Antrag gestellt. Das JA teilte mir auf Anfrage mit, wenn die eltern dies allein regeln bráucht das auch nicht entschieden werden.

Bei uns ist es so, dass der Vater am WE die Kinder Samstag oder Sonntag ein paar STunden holt und mit ihnen was unternimmt. Sollte er nicht damit einverstanden sein und vor Gericht gehen und dort wollen, dass die Kidner bei ihm schlafen, dann kann man lt Sachbearbeiterin des JA das JA einschalten. Dort werden die Kinder von einem Mitarbeiter des JA befragt und wenn sie nicht wollen, müssen sie auch nicht dort schlafen.

Bei uns gibts nämlich auch Theater, aber so dass die Kinder gar nicht zu ihm hin wollen... aber trotzdem müssen.

Ist es bei euch das PRoblem, dass er nicht dort schlafen will oder nix mit dem Vater machen will?

LG Lissi


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