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 Umgangsrecht, unehelich von Maroni
Hallo Euch allen,



ja, es ist ein Anfang. Nur, als Siegerin kann ich mich nicht so recht fühlen, wenn ich sehe, wie die Kinder unter der Zwangs-Situation leiden.



Mein nächster Schritt nun ist eine notarielle Verfügung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit, eines Pflegefalls oder eines Ableben meinerseits. Dann möchte ich NICHT, das KV kommt, seine Gene proklamiert und die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld reißt. Bereits traumatisiert von dem, was der Mutter passiert und dann auch noch "entführt"? Und ich sitze im Rollstuhl und kann mich nicht wehren? Nein, danke. Also eine Verfügung in der als potentieller Vormund für die Kinder ein oder zwei Mitglieder meiner Familie hier vor Ort eingesetzt werden sollen.



Traurige Angelegenheit. Aber zumindest gibt es Möglichkeiten.



Und deshalb hier auch mal ein dickes DANKE diesem Forum. Hier werden verschiedene Arten von Fällen und Resultaten diskutiert. Mal gut, mal weniger gut. Aber auf jeden Fall ist der Tenor: Kopf hoch, es geht immer weiter, es gibt immer noch einen Weg. Das stimmt, und das baut auf.

:mukkies:



Grüße, Maroni.


 Umgangsrecht, unehelich von hörnchen
Hallo Maroni,



Zitat:
Nur, als Siegerin kann ich mich nicht so recht fühlen, wenn ich sehe, wie die Kinder unter der Zwangs-Situation leiden.




Das glaub ich Dir gerne! Das ist auch das was mich immer wieder ärgert: Die Kinder sind die leidtragenden.



Zitat:
Mein nächster Schritt nun ist eine notarielle Verfügung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit, eines Pflegefalls oder eines Ableben meinerseits.




Das mußt Du meiner Auffassung nach nicht notariell machen denn es wird ggf. in jedem Fall vom Vormundschaftsgericht geprüft.

Was Du jedoch machen solltest: Erstelle Vollmachten, die über den Tod hinausgehen. Und nehme die salvatorische Klausel mit hinein.

Wichtig ist auch dass die genannte Person ggf. für die Kinder eintreten kann.



Zitat:
Aber auf jeden Fall ist der Tenor: Kopf hoch, es geht immer weiter, es gibt immer noch einen Weg. Das stimmt, und das baut auf.

:mukkies:




Maroni, DU hast das geschafft, sei stolz was Du für die Kinder erreicht hast.



Liebe Grüße



hörnchen


 Umgangsrecht, unehelich von Maroni
Hallo Hörnchen,



danke,

1. für die Blumen - aber natürlich weiß ich das Ergebnis einzuschätzen: gute Anwälte, Glück mit JA (fiel aus wegen Krankheit), Glück mit Gericht, professionelle Betreuung bei der Beratung. Es müssen so viele Punkte zusammen klappen.

2. für den Tipp mit der salvatorischen Klausel und der vormundschaftsgerichtlichen Prüfung! Wird beim nächsten RA-Termin besprochen.



Grüße, Maroni.


 Umgangsrecht, unehelich von Moehrenmolch
Maroni hat geschrieben:
... Mein nächster Schritt nun ist eine notarielle Verfügung für den Fall ... eines Ableben meinerseits.

Dann möchte ich NICHT, das KV kommt, seine Gene proklamiert und die Kinder

aus ihrem gewohnten Umfeld reißt.


Das ist doch alles gesetzlich geregelt.

Bei Ableben eines Elternteils erhält automatisch der andere Elternteil die Kinder.



Vermutet bis zu einer dem widersprechenden Belehrung: Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsrecht, unehelich von hörnchen
*widerspruch*



Klar prüft das Gericht ob die Kinder ggf. zum anderen Elternteil kommen aaaber: Wenn das Kind/die Kinder keine Bindung, Beziehung zu diesem haben hat eine Person die den Kindern sehr nahe steht gute Chancen vor Gericht für die Kinder zu erwirken dass sie im gewohnten Umfeld bleiben dürfen.



Diese Person sollte aber auch einen engen Bezug zu den Kindern haben und aufzeigen können warum Maroni das möchte. Nicht einfach aber auch keinesfalls aussichtslos.



Eine Sorgevollmacht über den Tod hinaus ist hilfreich und sicher auch ein Testament, in welchem auch die finanziellen Angelegenheiten geregelt sein sollten, so habe ich eine freundin als "Vermögensverwalter" eingesetzt, da sie weiß was ich wünschen wie ggf. mit meinem "Vermögen" zu agieren ist.



hörnchen


 Umgangsrecht, unehelich von Moehrenmolch
Okay, das hört sich überzeugend an, Hörnchen.

Ich werde das mal nachlesen und prüfen.



Daß in einem solchen Fall zunächst das Jugendamt eine Pflegschaft bekommt, ist klar.

Aber nach meinen Erfahrungen mit (Jugend)Ämtern ist das nicht wirklich ein Gewinn.



:rolleyes: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsrecht, unehelich von hörnchen
Hallo Fred,



einfach ist es sicher nicht! Drum würd ich auch "nur" ein Testament machen, denn das kann man ggf. in ein paar Jahren erneuern, wenn sich die Situation geändert hat.



Ich kannte einen Fall da hat der Onkel dafür gekämpft dass das 9 jährige Mädchen beim Lebensgefährten der verstorbenen Mutter bleiben darf. Sie sind bis vors OLG gegangen und haben Recht bekommen.

Wichtig ist meiner Meinung nach die Gesamtsituation.



hörnchen


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