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 Umgangsrecht, wer muss fahren?/Ferienregelung von Zauberfee1975
Hallo,

Ich habe mich 2009 von meinem Exmann getrennt. Wir hatten gemeinsam in Köln gelebt und ich bin 200km weggezogen, da ich hier unterstützung von meine Eltern bekam: Zu diesem Zeitpunkt bin ich alle 14 Tage die Hälfte der Strecke gefahren ( Fr &SO) und habe unseren Sohn der Freundin meines Exmannes übergeben. Er selbst hatte sich seltenst darum gekümmert.

Im Juni 2010 erklärte er mir, dass er beruflich von Köln nach München geht. Das sind von hier aus knapp 400km. Nun sehe ich allerdings nicht mehr ein, Fr&SO entgegenzufahren da die Strecke fahrtechnisch eine reine Katastrophe ist.
Auch ich ziehe kommenden Monat mit meinem neuen Partner zusammen. es sin ca 40km ( einfach) mehr Fahrtstrecke. Und nun gibt es richtige Probleme:
Mein Ex möchte, dass unser 5 jähriges Kind alleine fliegt. Ich sträube mich dagegen, da unser Sohn mehrfach schon sagte, dass er nicht alleine fliegen mag. Er ist ein ziemlich ängstliches und unsichers Kind. Ich war bei einer Beratungsstelle und der Sachbearbeiter meinte, ich muss ihn noch nicht fliegen lassen. Mein Ex weigert sich, seinen Sohn nun 1x im Monat zu holen oder zu bringen.
Ein 14tägiges Umgangsrecht ist bei dieser Entfernung meiner Meinung nach dem kleinen nicht zumutbar.

2012 kommt der kleine Mann in die Schule. Da ich berufstätig bin, finde ich es mehr als fair, wenn auch der Kindsvater die Hälfte der Ferien das Kind zu sich nimmt. Ich muss doch auch sehen, wie der kleine betreut wird. AUch da sträubt er sich massiv, sagt das wäre alles falsch und er könnte das Kind in den Ferien immer nur max eine Woche nehmen.

Nach meinem Umzug werde ich das Jugendamt aufsuchen und nach einer vernünftigen Regelung suchen.

Ich fand und finde es immer wichtig, dass das Kind seinen Vater regelmäßig sieht. Nun hat dieser aber eine große Entfernung geschaffen und ich soll die Suppe auslöffeln. Ich kann mit ihm keine Planung wg der Regelung machen, da er mit mir nicht spricht. Alles, aber auch wirklich alles geht über seine Lebensgefährtin was mich manchmal ziemlich nervt.

Also wie schauts aus? Muss er sein Kind holen und bringen, auch wenn ich knapp 40km wegziehe? ( zeitlich bleibt die Fahrzeit übrigens gleich!)
Wie sieht die Regelung in den Ferien aus?

LG und danke.


 Umgangsrecht, wer muss fahren?/Ferienregelung von hörnchen
Hallo,

eine verbindliche Auskunft kann dir hier niemand geben, es wird ggf. darauf ankommen wie das Gericht es sieht und was die jeweilige Partei will.

Bei einer solchen Entfernung wird gerne ausgeurteilt den Umgang in die Ferienzeiten zu legen da sich dann die Strecke eher lohnt.

Schau mal was der zuständige Jugendamtsmitarbeiter vorschlägt. Üblicherweise muss der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs tragen, also auch das Kind holen und bringen.

hörnchen


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