Hallo mima,
ich denke der Richter schiebt weil er auf Einsicht hofft?
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Alle haben das Problem erkannt das dem Vater seine Aufgabe ist die Kinder zu erklären das das nichts mit ihnen zu tun hat. Aber er weigert sich egal was zu tun, in dem er ein Gespräch komplett mit mir verweigert. Auch der Richter hat gestern gesagt, das das einzige Problem im Raum "er" wäre.
So alt wie die Kinder sind werden sie das auch erkennen, auch wenn sie versuchen es nicht zu sehen. Wenn so eine Bindung gegeben war wie du sie beschreibst, kommen die Gefühle immer wieder hoch.
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Es ist jetzt so, das der Richter ein Gutachten einholen will. Aber ich kann nicht verstehen, er hat ganz komisch getan: "Wollt ihr jetzt wirklich das ganze Programm, das Gutachten kostet Geld und Zeit und die Belastung der Kinder...)
Klar ist das eine Belastung! Hat der Richter die Kinder nochmals alleine gehört? Faktisch kann es so laufen dass der Vater erklärt dass sie das Gutachten nur über sich ergehen lassen müssen weil du es unbedingt willst...... Und ganz ehrlich? Dein großen kann man nicht mehr zwingen und auch der kleinere ist an einer Altersgrenze wo sein Willen stark berücksichtigt werden muss.
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Ich wollte aber unbedingt einen Begleitenden Umgang mit meinem Jüngeren. Da auch die Verfahrenspflegerin das in dem Fall für Gut geheißen hätte, da der Jüngere sehr bedrückt ist( er sich aber dem "Verein", Vater und Bruder untergeordnet hat).
Auch ein Ausschluss des Umgangs für eine Zeit wurde in Betracht gezogen.
Hmmmm. Ich würde ein Erziehungsfähigkeitsgutachten bezügl. des Vaters anfordern, wobei auch das nichts nutzt wenn der Wille der Kinder eindeutig ist. Was das Gericht aber gut machen könnte dem Vater auferlegen dass er eine Therapie macht und den Kindern, vor allem dem Jüngeren auch einen Therapeuten an die Seite stellt. Bei Müttern wird das durchaus gemacht.......
Ein Umgangsauschluß ist nur befristet möglih und nur wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist - das ist das "Recht".
Für mich wäre der ansatz aber ein anderer. Ich würde den Kindern immer wieder signalisieren dass ich ihnen nicht böse sind und ich sie jederzeit mit offenen Armen begrüße. Und ich würde ihnen Zeit geben sich zu fangen. Zwingen geht meist nach hinten los.
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Meine Frage, wie kann denn so was sein?? Nur weil ich den Mann verlassen habe mit dem ich nicht mehr leben konnte, ich aber die beste Mutter war und bin für meine Kinder, Arbeiten gehe, Wohnung habe also meine ganzen Lebensumstände ganz normal sind. Soll man mir den Umgang verweigern.
Überleg mal aus Sicht eines verletzten Kindes? Ausserdem ist es so dass die Kinder meist sehr sehr gerne in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
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Vielleicht habt ihr eine Idee, was ich wg Umgang noch machen könnte.
Der Richter schiebt und schiebt... er hat alles erkannt aber er will keine Entscheidung treffen.
Was hat denn jetzt wer beantragt und was die Verfahrenspflegerin?
Weißt du, stell dir mal vor das Kind würde gezwungen dich zu sehen? Meinst du es würde sich dir öffnen? Ich glaube es wäre noch mehr sauer.
Dein fatalster Fehler war in meinen Augen ohne die Kinder zu gehen. Dennoch sind die beiden so groß dass sie sich durchaus eine eigene Meinung bilden können.
hörnchen