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 Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht von Mausl
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Hallo!



Ich hätte gerne mal den Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht gewusst.

Mein Ex und ich sind seit 5 1/2 Jahren getrennt - unser gemeinsamer Sohn ist 6 1/2 Jahre alt. Wir waren nicht verheiratet, aber nach der Geburt habe ich ihm das halbe Sorgerecht übertragen und er trägt auch seinen Familiennamen.



Seit einem halben Jahr hat mein Ex eine Freundin, die auch bei ihm wohnt. Bisher war das auch kein Problem für mich - im Gegenteil. Unser Sohn findet sie sehr nett und sie unternehmen auch viel gemeinsam.



Jetzt habe ich aber feststellen müssen, dass sie beide unseren Sohn anlügen und ihn auch dazu "anstiften", mich zu belügen, damit nicht herauskommt, dass seine neue Freundin die Ehefrau eines gemeinsamen Freundes ist, mit der er nun seit einem halben Jahr eine Affaire hat.



Da mein Ex in den letzten Monaten auch die Abholtermine (er hat seinen Sohn regelmäßig jeden SA von 11 Uhr bis 19 Uhr und jeden zweiten SA von 11 Uhr an über Nacht bis zum darauffolgenden SO um 11 Uhr gehabt) immer öfters abgesagt bzw. kurzfristig immer wieder um Stunden verschoben hat, bin ich nun nicht dazu bereit, ihm unseren Sohn so lange "sie" noch im Lande ist (sie ist Ausländerin und muss Ende Febr. das Land verlassen, da unser gemeinsamer Freund inzwischen die Scheidung eingereicht hat) "auszuhändigen". Ich habe ihm lediglich ein Besuchsrecht bei uns eingeräumt, weil auch unser Sohn sehr darunter leiden würde, wenn er seinen Vater jetzt einen ganzen Monat nicht sehen könne.



Dem Vater kann ich es nicht verbieten, seinen Sohn zu sehen (möchte ich auch gar nicht, denn ich würde ja unseren Sohn auch damit bestrafen), aber ich möchte nicht, dass seine Freundin unseren Sohn noch mal zu Gesicht bekommt.

Wie gesagt, das wäre jetzt nur für 3 Wochen - solange sie noch in Deutschland bleiben darf...



Meine Fragen:

a) Darf ich das machen, oder bin ich verpflichtet, ihm unseren Sohn unter diesen Umständen "mitzugeben"?

b) Was sind die Unterschiede zwischen Umgangs- und Besuchsrecht?



Vielen Dank für jede Hilfe!


 Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht von Dirk
Hallo Mausl,



und willkommen im Forum!



Zitat:
Ich hätte gerne mal den Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht gewusst.




gibts keinen Unterschied....... 8)

Das Familienrecht kennt da den Begriff "Umgangsrecht" - dieses Umgangsrecht ist ggf. gestaffelt - dies kann jedoch immer nur vom Gericht beschlossen werden.



Was den Umgang mit dem Vater betrifft, ist das davon abhängig, ob es eine gerichtliche oder gerichtlich bestätigte Umgangsregelung gibt.

_________________
Grüße

Dirk


 Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht von Mausl
Es gibt weder eine gerichtliche, noch eine gerichtlich bestätigte Umgangsregelung. Wir haben das bisher selbst geregelt gehabt und bis jetzt hat das auch bestens geklappt.



Ich habe ihm heute mitgeteilt, dass er seinen Sohn morgen, und die nächsten Samstage, solange sie noch hier ist, nicht holen braucht. Von mir aus könne er ihn den ganzen Tag bei uns besuchen, aber ich weigere mich strikt, ihm unseren Sohn unter all diesen Umständen mitzugeben.



Er ist damit allerdings überhaupt nicht einverstanden und droht gerichtlich vorzugehen. Hat er Chancen, durchzukommen?



Ich will ihm das ja nur für die anstehenden 3 WE untersagen - nicht für immer. Denn sie ist die jenige, die ihm völlig den Kopf verdreht hat und durch sie vernachlässigt er auch seine Pflichten seinem Kind gegenüber. (Verschiebt Abholtermine von einer Stunde auf die nächste usw. usw.) Unser Sohn findet das überhaupt nicht toll und ich muss ständig Termine verschieben und unseren Sohn trösten, wenn der Papa den Termin schon zum 2. oder 3. Mal verschoben hat.


 Unterschied zwischen Besuchs- und Umgangsrecht von Dirk
Zitat:
Er ist damit allerdings überhaupt nicht einverstanden und droht gerichtlich vorzugehen. Hat er Chancen, durchzukommen?




Selbstverständlich - und das wird er auch. Und Du wirst dann auch noch vor Gericht als "Umgangsverhinderin" da stehen.



Was jetzt grad bei euch passiert, ist die klassische Variante. Ein kleiner Streit eskaliert, man sieht sich vor Gericht und kommuniziert nur noch über Anwälte. Dein Ex wird ein Umgangsrecht beantragen und auch bekommen - und während dieser Zeit hat er das Recht zu tun und zu lassen, was er will - und auch sich zu treffen mit wem er will (mit Kind) - und wenn er Grund zu der Annahme hat, Du tust das, um ihm seine Grenzen aufzuzeigen, wird er Dir später Deine aufzeigen.



Wenn bisher "alles bestens geklappt" hat, setzt Du jetzt sehr viel auf´s Spiel. Wenn es nur noch 3 Wochen sind - wäre es im Sinne Deines Kindes - diese 3 Wochen einfach zu akzeptieren. Wenn Du das garnicht hinbekommst - dann red mit ihm. Schließt einen Kompromiss. z.B. eine Woche kommt er das Kind besuchen, eine Woche gibst Du das Kind zu ihm - die letzte Woche teilt ihr. Das wäre fair. (naja, so ganz auch nicht - für ihn jedenfalls nicht) aber vielleicht kriegst Du es ja auch die 3 Wochen so rum.....

_________________
Grüße

Dirk


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