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 Urlaubsregelung von Newcomer72
Hallo zusammen,

das ist mein erster Kontakt zu einem Forum ( habe mich ehrlich gesagt immer ein wenig
gesträubt dagegen ). Jetzt benötige ich aber doch Hilfestellung. Hier meine Frage:

Ich und meine Frau leben seit 10 Monaten getrennt ( Scheidungsantrag läuft ). Meine 3 Kinder
wohnen bei meiner Frau und ich sehe sie alle 14 Tage & nach Absprache auch öfter. Da gibt es
absolut keine Probleme ! Jetzt ist das Thema Urlaubsbetreung aufgekommen. Bin ich in den Schulferien verpflichtet meine Kinder für die Hälfte dieser Ferien zu betreuen/nehmen ? Das kann ich ja bei der Vielzahl
Ferien gar nicht machen !
Ich will hier nicht den Eindruck erwecken das ich meine Kinder abschieben
möchte - das ist nicht der Fall. Für mich ist das auch ein finanzieller Aspekt ( bei Unterhalt von 3 Kinder
& Steuerklasse 1 )
Wer kann mir hierzu eine klare Aussaage treffen ?

Für eine Rückmeldung herzlichen Dank


 Urlaubsregelung von Steve
Hallo,

wenn es keine richterliche Regelung gibt, müsst ihr Euch da einig werden. Oft wird es so geregelt / entschieden, dass die Ferien hälftig geteilt werden.

Ich weiß ja nicht ob Deine Nochfrau arbeitet, aber sollte sie arbeiten, funktioniert ja nur eine solche Regelung. Je nach Urlaubsanspruch hat man dann gemeinsam 10-12 Wochen, was zum größten Teil für die Ferien ausreicht. Sollten Ferienzeiten, die durch Urlaub nicht zu decksen sind, übrig bleiben, müssen halt Vewandte oder zur Not eine anderweitige Betreuung (Hort, Tagesmutter etc.) einspringen.

Mein Kind wird dieses Jahr schulpflichtig und ich habe es dann jeweils die halben Ferien bei mir. Damit sind die 6 Wochen Urlaub im Jahr, die mir zustehen, dann auch sinnvoll verplant.


 Urlaubsregelung von Goldie61
Hallo,

bei uns ist es auch so geregelt, dass die Ferien zwischen der KM und dem KV (meinem Lebensgefährten) aufgeteilt werden. Da stellt sich doch aber auch die Frage, wie es geregelt war, als die Partnerschaft noch bestand und das Elternpaar dann gemeinsam Urlaub gemacht hat. Wer betreute dann in dem Rest der Ferien die Kinder?

Liebe Grüße
Göldie


 Urlaubsregelung von hörnchen
Hallo,

Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus dass der nicht betreuende ET die Kinder im normalen Umfang betreut.

Also halbe Ferien und jedes 2te Wochenende.

Wie es geregelt war als noch eine Partnerschaft bestand ist unwichtig, das hat nichts mit getrennten Familien zu tun denn: Auch Elternteile die sich nie gekümmert haben, haben ein Umgangsrecht - per Gesetz.

hörnchen


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 urlaubsregelung für getrennte Ehepartner  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
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