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Hallo,
wenn es keine richterliche Regelung gibt, müsst ihr Euch da einig werden. Oft wird es so geregelt / entschieden, dass die Ferien hälftig geteilt werden.
Ich weiß ja nicht ob Deine Nochfrau arbeitet, aber sollte sie arbeiten, funktioniert ja nur eine solche Regelung. Je nach Urlaubsanspruch hat man dann gemeinsam 10-12 Wochen, was zum größten Teil für die Ferien ausreicht. Sollten Ferienzeiten, die durch Urlaub nicht zu decksen sind, übrig bleiben, müssen halt Vewandte oder zur Not eine anderweitige Betreuung (Hort, Tagesmutter etc.) einspringen.
Mein Kind wird dieses Jahr schulpflichtig und ich habe es dann jeweils die halben Ferien bei mir. Damit sind die 6 Wochen Urlaub im Jahr, die mir zustehen, dann auch sinnvoll verplant.
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