Lorenchen hat geschrieben:
Kann mir eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden bzw. das Sorgerecht, wenn ich meinem getrenntlebenden Ehemann das Umgangsrecht verweigere?
Nein. Jedenfalls nicht so einfach.
Biete einfach was anderes an: begleiteten Umgang. In Deiner Anwesenheit, z.B. im Jugendamt.
Lorenchen hat geschrieben:
Das Gericht hat Ihm das Besuchsrecht in seiner eigenen Wohnung zugesprochen. ( ohne Aufsicht der Mutter).
Das geht gar nicht. -
Das mußt und darfst Du sofort verweigern.Deine Wohnung ist Deine Wohnung.
Schick dem Richter gleich ein "Ablehnungsgesuch" wegen Befangenheit.
Schieb noch eine Strafanzeige gegen ihn wegen Nötigung hinterher.
Deine Wohnung ist vom GRUNDGESETZ geschützt.
Lorenchen hat geschrieben:
Da die Gefahr sehr hoch ist (Entführung nach Ägypten) wurde beim OLG Karlruhe Widerspruch eingelegt.
Stell einen Antrag auf einstweilige verfügung GEGEN dieses Fehlurteil, das kannst Du innerhalb einer Woche bekommen.
Lorenchen hat geschrieben:
Bis zur entgültigen Klärung vergehen aber bestimmt noch 2 bis 3 Monate.
Wie kann man die unbeaufsichtigen Besuche des Vaters bis dahin unterbinden.
Nichts einfacher als das: laß ihn nicht in die Wohnung.
Es gibt keine Zwangsmittel dagegen.
Weder durch Polizei oder Gerichtsvollzieher, noch durch Jugendamt.
Lorenchen hat geschrieben:
Richter, Jugendamt und Gerichtspsychologin halten dies nicht für notwendig.
Das ist doch völlig belanglos, was die Mafia der Familiengerichtsbarkeit "meint".
Lorenchen hat geschrieben:
Wer gibt Rat!
Menschen, die das alles erfolgreich hinter sich gebracht haben.
Gruß von Fred
