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 Verweigerung des Umgangsrechts von Lorenchen
Kann mir eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden bzw. das Sorgerecht, wenn ich meinem getrenntlebenden Ehemann das Umgangsrecht verweigere?



Das Gericht hat Ihm das Besuchsrecht in seiner eigenen Wohnung zugesprochen. ( ohne Aufsicht der Mutter). Da die Gefahr sehr hoch ist (Entführung nach Ägypten) wurde beim OLG Karlruhe Widerspruch eingelegt.

Bis zur entgültigen Klärung vergehen aber bestimmt noch 2 bis 3 Monate. Wie kann man die unbeaufsichtigen Besuche des Vaters bis dahin unterbinden. Richter, Jugendamt und Gerichtspsychologin halten dies nicht für notwendig.



Wer gibt Rat!


 Verweigerung des Umgangsrechts von Maroni
Hallo Lorenchen,



theoretisch wird damit immer wieder gern gedroht, insbesondere von hartgesottenen Väter-Lobbyisten.



Für Dich stellt sich doch eher die Frage: wenn das Kind/die Kinder dann weg sind, was sagen dann Richter, Jugendamt und Gerichtspsychologin?

Ooops?

Ich denke, Du wirst hier schon auch ein wenig für Dich selbst, bzw. für den Nachwuchs entscheiden müssen.



Das ESÜ, das Europäische Sorgerechtsabkommen, greift für Ägypten natürlich nicht.

Auch beim Haager Kindesentführungsübereinkommen, HÜK, ist Ägypten nicht beteiligt. Und auch hierin geht es nur um eine schnellstmögliche Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat entführter oder dort zurückgehaltener Kinder. Die Widerrechtlichkeit muss dann also erst noch festgestellt werden. Das heißt, Du müsstest dann nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt bisher Deutschland war. Bis das durch alle Mühle ist, sprechen die Fakten eine andere Wahrheit.

Wichtig wäre, ob Dein Mann noch ägyptischer Staatsbürger ist. Wenn ja, würde gegebenenfalls, also im Entführungsfall, die Elternschaft und anhängende Probleme, nach ägyptischen und nicht mehr nach deutschem Recht behandelt.



Möchtest Du dieses Risiko eingehen?

Auch wenn das Thema "Entführung" vor Gericht inzwischen fast so verpönt ist, wie (angeblicher) sexueller Mißbrauch, meine ich, solltest Du das unbedingt weiter zur Sprache bringen und da dran bleiben.



Als bei mir noch alles auf der Kippe stand, war für mich klar: ich habe mich zunächst und vorrangig meinen Kindern und meinem Gewissen gegenüber zu verantworten.



Im Anschluß daran, versuchte ich mein Bestes, das Gericht von berechtigten Befürchtungen zu überzeugen. Aber ganz wichtig: gute Rechtsvertretung, die behutsam das Thema vorbringt. Und sich auskennt! Internationales Familienrecht ist selbst bei Fachanwälten oft ein blinder Fleck.



Masseltov, wünscht Maroni.


 Verweigerung des Umgangsrechts von Lorenchen
Er hat schon die Deutsche Staatsbürgerschaft . Deshalb glaubt ihm das Gericht .

Wie kann ich mich da durchsetzen bzw. auf die Lage aufmerksam machen ?


 Verweigerung des Umgangsrechts von Maroni
Hallo nochmal,



habe nun gesehen, es geht wohl um Deine Schwester.

Zwar habt ihr einen gerichtlichen Beschluß, da aber Widerspruch eingelegt wurde, würde ich mich auf eine Art "schwebende" Situation berufen.



Wichtig ist sicher, dass das Umgangsrecht nicht komplett verweigert wird. Auf keinen Fall würde ich aber irgend etwas in seiner Wohnung ablaufen lassen. Bietet ihm an, den Umgang an neutralem Ort - im Sommer easy - und unter Begleitung von einem von Euch durchzuführen. Das zeigt guten Willen, ihr seid in der Öffentlichkeit, das sind potentiell mehr Helfer und Zeugen für einen Notfall. Lehnt er das ab, hat er die unkooperative Karte.



Unbedingt solltet Ihr ein anderes psychologisches Gutachten beantragen. Das ist Euer Recht, das ist möglich, das ist teuer. Am besten wäre es, Ihr laßt gleich von Euch aus ein anderes Gutachten erstellen, und reicht dieses zusätzlich vor Gericht ein. Das sind Nägel mit Köpfen.



Schreibt auf, was Euch beunruhigt: seine Zukunftspläne wieder nach Ägypten zu ziehen (siehe Hausbau), seine Drohungen, die Mädchen mitzunehmen (wann, wer anwesend), seine religiösen Vorstellungen die letztendlich die Gesundheit und sogar das Leben der Kinder gefährden können. Das muss alles in die Akten.



Laßt die Mädchen nicht aus den Augen und kämpft weiter ordentlich vor Gericht. Es gibt immer wieder Möglichkeiten. Das ist zermürbend und teuer, aber die Mädchen können sich nicht selber schützen!



Grüße, Maroni.


 Verweigerung des Umgangsrechts von Moehrenmolch
Lorenchen hat geschrieben:
Kann mir eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden bzw. das Sorgerecht, wenn ich meinem getrenntlebenden Ehemann das Umgangsrecht verweigere?


Nein. Jedenfalls nicht so einfach.

Biete einfach was anderes an: begleiteten Umgang. In Deiner Anwesenheit, z.B. im Jugendamt.





Lorenchen hat geschrieben:
Das Gericht hat Ihm das Besuchsrecht in seiner eigenen Wohnung zugesprochen. ( ohne Aufsicht der Mutter).


Das geht gar nicht. - Das mußt und darfst Du sofort verweigern.

Deine Wohnung ist Deine Wohnung.

Schick dem Richter gleich ein "Ablehnungsgesuch" wegen Befangenheit.

Schieb noch eine Strafanzeige gegen ihn wegen Nötigung hinterher.



Deine Wohnung ist vom GRUNDGESETZ geschützt.





Lorenchen hat geschrieben:
Da die Gefahr sehr hoch ist (Entführung nach Ägypten) wurde beim OLG Karlruhe Widerspruch eingelegt.


Stell einen Antrag auf einstweilige verfügung GEGEN dieses Fehlurteil, das kannst Du innerhalb einer Woche bekommen.





Lorenchen hat geschrieben:
Bis zur entgültigen Klärung vergehen aber bestimmt noch 2 bis 3 Monate.

Wie kann man die unbeaufsichtigen Besuche des Vaters bis dahin unterbinden.


Nichts einfacher als das: laß ihn nicht in die Wohnung.

Es gibt keine Zwangsmittel dagegen.

Weder durch Polizei oder Gerichtsvollzieher, noch durch Jugendamt.





Lorenchen hat geschrieben:
Richter, Jugendamt und Gerichtspsychologin halten dies nicht für notwendig.


Das ist doch völlig belanglos, was die Mafia der Familiengerichtsbarkeit "meint".





Lorenchen hat geschrieben:
Wer gibt Rat!


Menschen, die das alles erfolgreich hinter sich gebracht haben.



;-)



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Verweigerung des Umgangsrechts von Maroni
Hallo,



hab ich das falsch verstanden? Ich dachte, der Umgang sollte in SEINER Wohnung stattfinden. Oder doch in IHRER?



Noch etwas, Lorenchen: Deine Schwester könnte ihrem Mann den gemeinsamen Besuch einer Mediation oder einer ähnlichen Beratung anbieten. Er könnte hier einen Beitrag leisten, bei ihr "Ängste und Bedenken abzubauen".

Macht er mit, schadet es nichts.

Lehnt er ab, schadet es ihm.

Und Deine Schwester steht auf jeden Fall gut da.



Maroni.


 Verweigerung des Umgangsrechts von Moehrenmolch
In seiner Wohnung, ich hab mich verlesen.

Das macht die Sache allerdings nicht besser.



Selbstverständlich verweigert eine Mutter so einen Blödsinn.



Meint definitiv: Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Verweigerung des Umgangsrechts von Moehrenmolch
Lorenchen hat geschrieben:
Er hat schon die Deutsche Staatsbürgerschaft . Deshalb glaubt ihm das Gericht .


Ja, das Staatsangehörigkeitsgesetz ist dringend reformbedürftig... :/

Allerdings in diesem Fall: die Staatsangehörigkeit allein macht noch lange nicht glaubwürdig!





Lorenchen hat geschrieben:
Wie kann ich mich da durchsetzen bzw. auf die Lage aufmerksam machen ?


Cool bleiben. Du riskierst nicht viel.



Es müßte Dir erstmal ein Zwangsgeld angedroht werden, das wirkt allerdings nur für die Zukunft.

Solange das nicht per Urteil angedroht ist, kannst Du machen was Du willst.



Laß die ganze Bande einfach auflaufen.



Und stell beim OLG einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Sag Bescheid, wenn Du Formulierungshilfe brauchst, das ist ein 10-Minuten-Schriftsatz.



;-) Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Verweigerung des Umgangsrechts von Moehrenmolch
Maroni hat geschrieben:
...

Möchtest Du dieses Risiko eingehen?

Auch wenn das Thema "Entführung" vor Gericht inzwischen fast so verpönt ist, wie (angeblicher)

sexueller Mißbrauch, meine ich, solltest Du das unbedingt weiter zur Sprache bringen

und da dran bleiben.



Als bei mir noch alles auf der Kippe stand, war für mich klar:

ich habe mich zunächst und vorrangig meinen Kindern und meinem Gewissen

gegenüber zu verantworten.




Im Anschluß daran, versuchte ich mein Bestes, das Gericht von berechtigten Befürchtungen zu überzeugen.

...




Super. Die richtige Reihenfolge: zuerst kommen die Kinder.

Und die muß man auch gegen die deutsche Gerichtsbarkeit verteidigen.

Und natürlich gegen die nichtsnutzige Sorgerechts-Industrie.



Mit allen legalen Mittel.

Und auch darüber hinaus eben "kreativ".



Meint jedenfalls: Fred :ja:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Verweigerung des Umgangsrechts von Lorenchen
Es sprießt wieder etwas Hoffnung!!!!



Bei der Formulierung der einstweiligen Verfügung bräuchte ich etwas Hilfe.



Der Beschluss des Richters ist vom 03.07.2007. Widerspruch wurde am 07.07.07 eingelegt, leider bisher kein Antrag auf einstweilige Anordnung.



Der Richter hat zugestimmt das er die älteste Tochter (fast 3 J.)

allein in seine Wohnung holen darf.



Man sagt mir, bei Verweigerung könnte seine Anwältin das alleinige Sorgerecht für den Vater erzwingen.


 Verweigerung des Umgangsrechts von Moehrenmolch
Lorenchen hat geschrieben:
Man sagt mir, bei Verweigerung könnte seine Anwältin das alleinige Sorgerecht für den Vater erzwingen.


Damit wird gern gedroht.



Du könntest doch auch erst mal mit dem Kind "verreisen"....?



Weißt Du, wenn das Kind mal entführt ist und in Ägypten, dann erzählen Dir alle, daß sie DAS nicht gewollt hätten.

Willst Du's drauf ankommen lassen?

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