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 Ab wann darf ein Kind entscheiden, wo es wohnen möchte? von Armbanduhr
Hallo, ich bin neu hier und habe einige Fragen.



Mein Lebenspartner hat einen Sohn 8 J. Er ist jedes Wochenende mit Freude bei uns. Wir haben ein großes Haus mit Garten und viel Platz zum spielen. Wenn er zurück zur Mutter muß, weint er bitterlich.



Rückblick:

Der Lehrerin war aufgefallen, das der Junge nie Essen mitbrachte und kein Kakaogeld bekam, deswegen hat sie das Jugendamt eingeschaltet. Durch ein Gespräch mit der Kindsmutter, kam heraus, dass die Kindesmutter, wie sie selbst von sich sagt, total überfordert ist. Sie hat noch ein weiteres, älteres Kind (von einem anderen) zu versorgen und geht morgens nur bis 11.00 Uhr arbeiten. Trotzdem fühlt sie sich überfordert, schafft keine Brote zu schmieren, besorgt weder Schulsachen, noch Kleidung. Das Jugenamt hat ihr eine Haushaltshilfe angeboten, was sie ablehnte.

Die Lehrerin hält jetzt mit uns Kontakt, wenn was fehlt besorgen wir das. Die Kindsmutter hat schon mal gedroht einfach abzuhauen und uns den "Kleinen" dazu lassen.



Frage:

Ab welchem Alter können Kinder entscheiden, bei wem sie wohnen möchten? Könnnte ich als Lebensgefährtin vom Kindesvater, das Kind mit ihm zusammen groß ziehen? Ich könnte (finnanziell gesehen) zu Hause bleiben. Ist das möglich, oder müsste mein Lebenspartner zu Hause bleiben? Wäre es besser wenn man verheiratet wäre? Wenn die Kindesmutter einwilligen würde, können trozdem rechtliche Probleme auftreten?



Wer hat ähnliche Erfahrungen? Wenn kennt die Rechte? Ich freue mich über jede Antwort!


 Ab wann darf ein Kind entscheiden, wo es wohnen möchte? von hörnchen
Hallo,



Zitat:

Frage:

Ab welchem Alter können Kinder entscheiden, bei wem sie wohnen möchten?




Ca. 14 Jahre. Mich verwundert dass das JA nicht mehr sagt/macht, wenns denn so dramatisch ist - so kenne ich JAs nicht.



Zitat:
Könnnte ich als Lebensgefährtin vom Kindesvater, das Kind mit ihm zusammen groß ziehen?




Wenn er das ABR mit der Konstellation bekäme ja.



Zitat:

Ich könnte (finnanziell gesehen) zu Hause bleiben.




Mit nem 8 jährigen kann man doch weiterarbeiten????



Zitat:
Ist das möglich, oder müsste mein Lebenspartner zu Hause bleiben? Wäre es besser wenn man verheiratet wäre? Wenn die Kindesmutter einwilligen würde, können trozdem rechtliche Probleme auftreten?




Wenn die Mutter einwilligt gibt es kein Problem. Nur: Warum will der Vater sich nicht um sein Kind kümmern?



Ich kann Dir nur dringend raten die Vorgehensweise zu überdenken. Das Kind hat einen Vater und eine Mutter. Meinst Du nicht auch dass es Aufgabe des Vaters wäre sich um sein Kind zu kümmern?



Wie sieht denn die Gesamtsituation aus? Was zahlt der Vater denn an KU und Unterhalt für die Mutter? Wie oft ist das Kind bei Euch?

Warum schreibt nicht der Vater hier?



hörnchen


 Ab wann darf ein Kind entscheiden, wo es wohnen möchte? von Armbanduhr
Hallo,

Danke für deine Stellungnahme.



Was bedeutet ABR?





Klar, kann man mit einem 8 j. weiterarbeiten! Aber ich finde es wichtig das jemand zu Hause ist, zur Hausaufgabenbetreuung und zum Kochen!





Der Vater möchte sich ja drum kümmern. Das Kind ist jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag bei uns. Jeden Feiertag und die ganzen Wochen, in allen Ferien. Die Kindesmutter ist froh, wenn sie Zeit für sich hat. Das Kind und wir sind froh, wenn er bei uns ist. Er hat schon oft gesagt, dass er lieber bei uns wohnen würde.



Der Kindesvater ist natürlich der Hauptverdiener. Wenn er zu Hause bleiben würde, ich könnte von meinem Teizeitjob keine Familie ernähren!



Also meine Frage: Was bedeutet ABR?



Ich freue mich über jede Antwort!


 Ab wann darf ein Kind entscheiden, wo es wohnen möchte? von hörnchen
ABR ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht.



hörnchen


 Ab wann darf ein Kind entscheiden, wo es wohnen möchte? von Martina
Hallo Armbanduhr,



ich habe ebenso wie hörnchen ein Problem damit zu verstehen, warum du und nicht der Vater des Kindes sich hier an das Forum wendet.

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber ich denke schon, das es die Aufgabe des Vaters wäre sich um derartige Dinge zu kümmern. Das hat nichts damit zu tun, ob du dann die jenige wärst, die das Kind versorgt, das ist eine Sache zwischen dir und dem Vater des Kindes. Er kann ja der Hauptverdiener sein, was wohl bei den meisten Familien so ist, aber du bist nun mal nicht die Mutter.



Auch verstehe ich die lapidare Reaktion des JA nicht, wenn es wirklich so ist, wie du schreibst und die Mutter selbst sagt, das sie mit dem Kind überfordert ist, hätte das JA schon längst etwas unternommen.

Für mich klingt das alles ein wenig undurchsichtig.

Wenn das JA denn auch davon ausgehen muss, dass du als die Lebensgefährtin des Vaters ein Hauptinteresse daran hast das Kind zu euch zu nehmen und der Vater selbst nicht, ist es klar, dass in dieser Richtung noch nichts unternommen wurde.

Warum vereinbart ihr nicht mal einen gemeinsamen Beratungstermin beim JA, das heißt der Vater, die Mutter und du. Dann kann gemeinsam beschlossen werden was geschehen soll. Wenn die Mutter dann einverstanden ist, kann der Kleine doch jederzeit zu euch kommen.

_________________
liebe Grüße

Martina



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