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 Weiß nicht was ich tun soll! von das-schaf
HAllo,



ich hab mal eine frage und hoffe das mir einer helfen kann!



Ich habe mich von meinem Mann getrennt und wir hatte ein besuchsrecht ausgehandelt! Als er sie das erste mal abgeholt hat hatten wir vereinbart mit dem JA das er die beiden am Fr. abholt und am Mo. wiederbringt doch er hat sie nicht wieder gebracht erst 8 Tage später konnte ich sie wieder in diearme schließen!

Darauf hin habe ich mir einen RA genommen der für mich das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln soll!



Das alleinige sorgerecht wollte ich ja garnicht haben!



Nun hat aber mein getrennt lebender Ehemann das alleinige sorgerect geantragt (ich habe mir nichts vorzuwerfen deswegen lass ihn mal machen)



doch nun habe ich von ihm ein einschreiben bekommen das er die kinder wieder 8 Tage abholen will mein RA sagt "nö soll er das besuchsrecht einklagen aber bevor das nicht geklärt ist geben sie die kinder nicht raus"



Ich habe große angst das ich die kinder diesesmal wieder nicht wiederbekomme wenn er sie erstmal hat seine eltern und geschwister hätzen ziemlich geben mich! auserdem finde ich 8tage einfach zu lang für nen 1,5 jährigen! Er hat keine eigende wohnung lebt zur zeit bei der mutter!

und er wollte eigendlich in Schweden arbeiten gehen!



WAs meint ihr dazu?



Ich möchte ihm die kinder ja nicht vorenthalten aber ich möchte wenigstens das ABR geklärt haben! DAnke schonmal im vorraus!



LG


 Weiß nicht was ich tun soll! von Martina
Hallo schäfchen, erst mal willkommen im Forum,









das schaf hat geschrieben:
Das alleinige sorgerecht wollte ich ja garnicht haben!




Wirst du auch nicht so einfach bekommen, es sei denn es wäre Gewalt im Spiel....



das schaf hat geschrieben:
Nun hat aber mein getrennt lebender Ehemann das alleinige sorgerect geantragt (ich habe mir nichts vorzuwerfen deswegen lass ihn mal machen)




würde ich nicht tun, du weißt ja nicht, was er alles gegen dich aus dem Hut zaubern will........





das schaf hat geschrieben:
doch nun habe ich von ihm ein einschreiben bekommen das er die kinder wieder 8 Tage abholen will mein RA sagt "nö soll er das besuchsrecht einklagen aber bevor das nicht geklärt ist geben sie die kinder nicht raus"




Richtig......... Hör auf deinen Anwalt, lass ihn erst mal klagen, wenn die Kinder ihn in der Zwischenzeit sehen wollen, schlage ihnen vor ihn öfter anzurufen, oder verabrede dich an einem neutralen Ort mit ihm. Sage aber den Kindern schon vorab, dass sie nicht mit zu ihm gehen müssen, wenn sie das nicht wollen.

Denn er wird die Kinder sicher fragen, ob sie wieder zu ihm kommen möchten, nach dem er schon das ASR beantragt hat.

So lange du den Kindern selbst jederzeit die Möglichkeit gibst mit dem Vater zu telefonieren, oder sich in deinem Beisein evtl auf dem Spielplatz zu treffen, kann dir kein Richter der Welt was anhaben. Du darfst es ihnen natürlich nur nicht verbieten Kontakt zum Vater zu halten bis die Sache vor Gericht geklärt ist.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Weiß nicht was ich tun soll! von das-schaf
Danke Martina für deine Antwort





Nee mein RA sagte lass ihn mal machen mit dem ASG ich habe das jetzt einfach mal so übernommen!



Noch ne frage!



Als er seinen ersten Beschskontakt wargenommen hat hat er ja die Kinder abgeholt es war mit dem JA vereinbart das er zu seiner Familie fährt!

Genauso so schrieftlich vereinbart!



Doch bis einschließlich Sonntag mittag wuste ich nicht wo die Kinder sin! Seine Mutter hatte ich angerufen die sagte nur der hat sich seit Monaten nicht gemeldet!



Durfte er das? Mit den kl. zu einem mir unbekannten ort fahren?



Und sind 8 Tage nicht zu lang für ein 1,5 Jahre altes kind?


 Weiß nicht was ich tun soll! von Martina
Hallo,

das schaf hat geschrieben:
Durfte er das? Mit den kl. zu einem mir unbekannten ort fahren?




Ja, ihr habt das GSR, da darf er mit den Kindern überall hinfahren wo er will. Dagegen kannst du nichts tun, ausser du müsstest befürchten, dass er dir die Kinder entziehen will.

Aber das musst du natürlich erst mal beweisen.

Wenn die Kinder bei ihm sind ist er für sie verantwortlich und er darf sie auch hinbringen wo er möchte.



das schaf hat geschrieben:
Und sind 8 Tage nicht zu lang für ein 1,5 Jahre altes kind?




Nun, das kann ich dir nicht beantworten, das kommt auf dein Kind an.

Wenn es keine Probleme gibt, dass das Kind nach Hause zur Mama möchte und gerne beim Papa ist, ist es natürlich nicht zu lang.

Rechtlich kannst du da nichts machen. Du kannst zwar sagen, dass es dir zu lang ist, aber das wird dir nichts nützen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Weiß nicht was ich tun soll! von das-schaf
Na ja wenn man es genau nimmt hat er ja Kindesentzug begangen wenn er beim JA unterschreibt das er von FR. bis Mo. die Kinder abholt aber si7e erst nach druck meines RA am Sammstag wiederbringt könnte man von Kindesentzug sprechen oder?



Auserdem war es beim JA vereinbart schriftlich das er zu seinen eltern fährt doch dort ist er ja erstmal nicht angekommen!



Und der kl. 1.5 Jährige war immer nur bei mir! ich habe ihn überall mit hingenommen da der vater mit ihm nicht klarkam und dann 8 tage von mir weg also jetzt mal nur von mir gesprochen aber ich bin am rad gelaufen ich denke mir dem kl. ging es auch nicht besser!



Erst hat er gefremdelt so für 2 sek und dann wollte er mich die nächsten 2 tage nicht mehr loslassen sogar in mein bett mußte ich ihn mitnehmen!



LG


 Weiß nicht was ich tun soll! von Martina
Hallo,



das-schaf hat geschrieben:
Na ja wenn man es genau nimmt hat er ja Kindesentzug begangen wenn er beim JA unterschreibt das er von FR. bis Mo. die Kinder abholt aber si7e erst nach druck meines RA am Sammstag wiederbringt könnte man von Kindesentzug sprechen oder?




Wenn das beim JA alles so schriftlich festgelegt ist, könnte man das annehmen, aber das ist nur das JA. Hast du einen richterlichen Beschluß über den genauen Umfang der Besuchsregelung ? Ich denke nicht oder ?



das schaf hat geschrieben:
Auserdem war es beim JA vereinbart schriftlich das er zu seinen eltern fährt doch dort ist er ja erstmal nicht angekommen!




Das ist genau das selbe, aber wenn du es sogar schriftlich hast, dass er mit den Kindern nur zu den Eltern fährt, dann ab zum Anwalt damit.

Du solltest bis zu einer evtl. Verhandlung beim FG so wie so alles dokumentiert haben, schreib alles auf, wie in einem Tagebuch.

Man nennt das dann Gedächtnisprotokoll.

Wenn der Richter erst mal sieht, wie unzuverlässig er mit schriftlichen Vereinbarungen umgeht, werden seine Chancen tief sinken.



das schaf hat geschrieben:
Und der kl. 1.5 Jährige war immer nur bei mir! ich habe ihn überall mit hingenommen da der vater mit ihm nicht klarkam und dann 8 tage von mir weg also jetzt mal nur von mir gesprochen aber ich bin am rad gelaufen ich denke mir dem kl. ging es auch nicht besser!




Das meinte ich damit, als ich sagte, dass es auf´s Kind ankommt.

Du als Mutter kannst das ja am besten beurteilen. Und wenn es schwierigkeiten beim Abholen gibt und der Kleine nicht mit will, dann lass ihn einfach mal zu Hause, da kann dir auch keiner was.

Das ist in diesem Alter ganz normal und selbst das JA wird dir rechtgeben müssen, dass man ein kleines Kind nicht zwingen sollte mit zu gehen, wenn es nicht will oder gar weint.



das schaf hat geschrieben:
Erst hat er gefremdelt so für 2 sek und dann wollte er mich die nächsten 2 tage nicht mehr loslassen sogar in mein bett mußte ich ihn mitnehmen!




Auch das ist normal. Du solltest deinem EX klar machen, dass es Probleme gibt, wenn der Kleine mit seinen 1 1/2 Jahren schon so lange von dir weg sein soll. Hol dir auch das JA nochmal zur Hilfe, wenn er das gar nicht einsehen will.

Was hat er denn davon, wenn sein Sohn bei ihm nur nach der Mama weint.

_________________
liebe Grüße

Martina



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