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 Welche Regeln gibt es zum Umgangsrecht? von miranda26
Hallo!

Ich habe eine Frage:

Mein Ehemann und ich sind seit Januar getrennt und haben eine Tochter (fast 5) und einen Sohn (20 Monate). Prinzipiell haben wir den Umgang so geregelt, dass die Kinder am 1., 2. und 3. Wochenende des Monats bei ihrem Papa sind (von Samstag Vormittag bis Sonntag Spätnachmittag). Sollte es einen 5.Samstag im Monat geben, sprechen wir es vorher flexibel ab, wie wir es machen. Soweit, so gut. Leider gibt es manchmal Probleme, weil mein Ex dann an gewissen Wochenenden was anderes machen will, bzw. die Kinder plötzlich außer der Reihe haben will. Mich stört das total, weil ich finde, dass es besser ist, wenn die Abmachungen verlässlich sind und man sich - abgesehen von unvorhergesehenen Ausnahmen - an die vereinbarten Termine halten sollte und alles andere danach ausrichten muss. So mache ich es auch. Am Freitag hat unsere Tochter Geburtstag und es war schon vor Monaten besprochen, dass sie nach der Kindergarten-Geburtstagsfeier und der Kinderparty am Nachmittag zu Hause übernachtet, damit wir den Tag ruhig ausklingen lassen können. Samstag ist ja der 5. im Monat und wegen des Geburtstags war es für mich völlig ok, dass er beide Kinder am Samstag früh abholt und bis Sonntag Abend bei sich hat. Jetzt besteht er aber total darauf, die Große am Freitag direkt nach der Party abzuholen, der Kleine muss unbedingt auch mit, aber dann zu seinen Eltern, weil die ihn unbedingt haben wollen u.s.w. Ich finde, dass das für die Kinder zu viel Action ist. Außerdem war es ja schon lange so ausgemacht. Er will kommen und sie einfach mitnehmen. Was soll ich denn jetzt machen? Ich will ja nicht, dass ihr Geburtstag in einem Drama endet! Aber ich kann mich doch auch nicht so erpressen lassen. Was meint ihr :/ ?

Vielen Dank für Eure Meinung!

Mirjam


 Welche Regeln gibt es zum Umgangsrecht? von hörnchen
Hallo Mirjam,



Du siehst das schon richtig. Was könntest du tun?



Mein Gedanke wäre ihm zu schreiben. Ruhig, freundlich. Ihr habt seine langem eine funktionierende Vereinbarung, weise darauf hin dass Du Dir "Überfälle" verbittest und es schade fändest wenn die bestehende vereinbarung schriftlich und amtlich fixiert werden müßte.



Wehret den Anfängen fällt mir da nur ein.



hörnchen


 Welche Regeln gibt es zum Umgangsrecht? von hörnchen
Noch was:



Schau dass Du ggf. Erwachsene da hast die informiert sind und für Dich agieren können sollte er doch auftauchen!!


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