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 Wie oft, wie lange? von Tanni
Hallo!



Unser Sohn ist nun ein halbes Jahr alt. Wir haben uns nach einer üblen Zeit während der Ss drei Wochen nach seiner Geburt getrennt.

Wenn es nach meinem Ex ginge wäre er, vor allem wenn er Langeweile hat, jeden zweiten Tag bei mir, um den Kleinen zu sehen.

Ich habe mich auf dreimal die Woche eingelassen.Im Moment fällt es mir wieder besonders schwer ihn so häufig sehen zu müssen, nicht weil ich unter der Tennung leide- ich bin inzwischen sehr froh darüber- sondern weil wir kein Wort miteinander reden, oder streiten.

Wie oft muß, oder sollte ich ihn kommen lassen?

Ich habe das alleinige Sorgerecht!

Vielen Dank schonmal..


 Wie oft, wie lange? von hörnchen
Hallo Tanni,



üblich ist in dem Alter 2x die Woche für kurze Zeit, also etwa eine Stunde.



Der andere Punkt ist dass Du jemanden in Deine Wohnung läßt, den Du offenbar dort nicht haben willst.



Frag doch mal profilaktisch beim zuständigen Jugendamt nach was dort geraten wird? Was würdest du denn wollen?



hörnchen


 Wie oft, wie lange? von Tanni
Hallo hörnchen.



Du denkst also auch das es ,ohne mir ein schlechtes Gewissen machen lassen zu müssen, zumutbar ist?

Mir wären auch zwei Termine lieber. Ich werde mich auch um einen Termin beim Jugenamt kümmern.

Werde dann nochmal berichten.

Danke erstmal.


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
Es gibt ausreichend viele Gerichtsurteile, nach denen der Umgang überall im Bereich des Umgangsberechtigten "durchgeführt" werden soll. Aber nicht an sogenannten "neutralen" Orten.



(Habe ich hier schon einige Male geschrieben, bitte mal die Suchfunktion benutzen, "neutrale Orte")



Einen Elternteil zu zwingen, in der eigenen Wohnung

den Umgang zu gestatten, verstößt gegen das Grundgesetz.


Unverletzlichkeit der Wohnung:



Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)



Artikel 13




(1) Die Wohnung ist unverletzlich.



(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.



(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.



(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.



(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.



(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.



(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.



http://dejure.org/gesetze/GG/13.html




Der Vater eines 6 Monate alten Kindes kann doch dreimal die Woche das Kind abholen, es an der frischen Luft spazierenfahren oder in die Säuglingsgymnastik gehen, nicht?



Wer in meine Wohnung kommt, bestimme ich.



Basta.



:-) Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von hörnchen
Hallo Tanni,



ja, das denke ich. Wichtig ist dass Du auf Dein Bauchgefühl hörst!



Nachfragen ist der erste Weg und vor allem auch schaun was Du mit dem Zwerg tragen kannst. Schau mal obs bei Dir auch private Iniativen für Aes gibt und reflektiere Dich.



Mir hat mal die Hebamme gesagt: Seinen sie penedrant! Recht hatte sie. Was willst denn Du? Euch gibts ja auch noch, Du mußt nicht für andere funktionieren.





Erzähl mal was die vorschlagen und vor allem was DU willst und warum.



hörnchen



edit: Jau, in meine Wohnung kommt auch niemand den ich nicht da haben will. Ausser per Gerichtsbeschluß *grübel*


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
Moehrenmolch hat geschrieben:
Es gibt ausreichend viele Gerichtsurteile, nach denen der Umgang

überall im Bereich des Umgangsberechtigten "durchgeführt" werden soll.

Aber nicht an sogenannten "neutralen" Orten.



(Habe ich hier schon einige Male geschrieben, bitte mal die Suchfunktion benutzen, "neutrale Orte")




P.S. Ergänzung: hab's selber rausgesucht.



:ja: Fred



Beitrag: http://www.scheidungsforum.de/mein-kind ... 62-s8.html



Moehrenmolch hat geschrieben:
hörnchen hat geschrieben:
...hier bei einer Bekannten hat die Richterin beschlossen dass Umgang in ihrer Wohnung stattzufinden hat...


Bei so etwas zeigt man den Richter an wegen Rechtsbeugung.

Das ist nämlich unzulässig.



Der Gesetzgeber hat im StGB hat geschrieben:
§ 339

Rechtsbeugung




Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung

einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.



http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html




Es gibt OLG-Urteile genau hierzu: der Umgang muß gerade nicht

in der Wohnung des betreuenden Elternteils stattfinden.



Scheidungsforum.de Foren-Übersicht » Urteilsdatenbank » Kein Umgang an "neutralen" Orten

http://h1106159.serverkompetenz.net/sch ... ort+umgang

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von hörnchen
Hallo Fred,



da hast Du sicher Recht.



Es wird aber so vorgegangen, noch ein Beispiel: Den Müttern wird gesagt, lassen Sie sich drauf ein sonst gibt es ein paar mal begleiteten Umgang, dann unbegleiteten. Begleiteter Umgang kostet und es ist kein Geld da.



Mich macht es grad ganz kirre wie hier mit "Recht" umgegangen wird. Nötigen und drohen scheint in der freiwilligen Gerichtsbarkeit alltätglich zu sein.



Hörnchen


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
...noch ein Beispiel: Den Müttern wird gesagt, lassen Sie sich drauf ein sonst gibt es ein paar mal begleiteten Umgang, dann unbegleiteten. Begleiteter Umgang kostet und es ist kein Geld da.


Umgekehrt wird ein Schuh draus:

die Mütter (meistens sind es ja die Mütter, die sich hier gegen "Väter" wehren müssen),

sagen dem Richter: entweder gibt es (allerhöchstens) begleiteten Umgang, oder es gibt gar keinen.



Das meine ich völlig ernst.

Wo leben wir denn? Im Zwangssozialstaat Schweden?



hörnchen hat geschrieben:
Mich macht es grad ganz kirre wie hier mit "Recht" umgegangen wird. Nötigen und drohen scheint in der freiwilligen Gerichtsbarkeit alltäglich zu sein.


Das muß ich leider bestätigen.

Deswegen habe ich ja auch den Spieß umgedreht.



Mehr Kampflust gegen gelangweilte Richter, doofe "Sozial"arbeiter und gutmenschlich-dumme Psychologen!



Wünscht sich (nicht nur zu Ostern): Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von Tanni
Hallo Fred und Hörnchen.



Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Habe zügig einen Termin bekommen und war beim Jugendamt.

Meine zuständige Beraterin war zuerst mal sehr nett und meinte,da ich das alleinige Sorgerecht habe, könnte ich genau das tun was mir gut tut.

Selbst ein Umzug in 600km Entfernung wären problemlos möglich.

Wenn es zu einer Klage käme, gingen die Sachen eh erstmal über ihren Tisch, und eine Frau die in der schwangerschaft nicht unterstützt wurde müsse auch nachher nicht darüber nachdenken wie es dem KV mit der Situation geht.

Sie meinte der Umgang sollte zwei mal in der Woche ca 2-3h stattfinden, wie und wo wäre sein Problem, solange es dem Kind gut geht.

In meiner Wohnung jedenfalls nicht wenn es mir nicht passt.

Nicht schlecht, die Frau, oder?


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
Tanni hat geschrieben:
Habe zügig einen Termin bekommen und war beim Jugendamt.

Meine zuständige Beraterin war zuerst mal sehr nett und meinte,da ich das alleinige Sorgerecht habe, könnte ich genau das tun was mir gut tut.


Na siehst Du. Meine Rede seit Jahren.

Geht's der Mutter gut, geht's dem Kind gut.



Tanni hat geschrieben:
Selbst ein Umzug in 600km Entfernung wären problemlos möglich.


Sowieso.

Ich würde Dir sogar 800 km empfehlen, und möglichst keinen IC-Bahnhof oder keine BAB-Ausfahrt in der Nähe.

Schleswig - Bodensee. Oder Zweibrücken - Frankfurt/Oder.

So in der Art.



Tanni hat geschrieben:
Wenn es zu einer Klage käme, gingen die Sachen eh erstmal über ihren Tisch, und eine Frau die in der schwangerschaft nicht unterstützt wurde müsse auch nachher nicht darüber nachdenken wie es dem KV mit der Situation geht.


Die Frau hat's begriffen. - Wer nur den Samen spendet, ist noch lange kein Vater.

Da hat "rot-grün" einfach bescheuerte Gesetze gemacht.



Tanni hat geschrieben:
Sie meinte der Umgang sollte zwei mal in der Woche ca 2-3h stattfinden, wie und wo wäre sein Problem, solange es dem Kind gut geht.


Eben: sein Problem. Und warum sollte man das nicht auch mal vergrößern?



Tanni hat geschrieben:
In meiner Wohnung jedenfalls nicht wenn es mir nicht passt.


Logisch. Hatten wir doch schon.

Das ist völlig indiskutabel.

Ein echt gutmenschlicher Krampf.



Tanni hat geschrieben:
Nicht schlecht, die Frau, oder?


Du hast es gut getroffen.

Herzlichen Glückwunsch!



:ja: Meint jedenfalls: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von hörnchen
Tanni hat geschrieben:

Nicht schlecht, die Frau, oder?




Ja Tanni,



die Frau ist gut! Fred stimme ich gerne zu, auch wenn es teils anders gehandhabt wird.



Jetzt hast du schonmal den ersten Schritt dass man Dir nicht so leicht eins "reinwürgen" kann.



hörnchen



edit: Rotgrün hat da wirklich was vergessen. Nur, warum müssen die Mütter mit den Kindern flüchten - was für Gesetze!


 Wie oft, wie lange? von Martina
Hallo Tanni,



ich kann mich da Hörnchen und unserem Fred nur anschließen, aber Flucht muss doch gar nicht sein, ich denke, du musst nur mal deine Standpunkt ein wenig klarer machen und deutlich sagen was du willst. Es gibt leider immer noch viel zu viele Mütter, die sich von den Reden ihres EX derart einschüchtern lassen, das sie immer der Ansicht sind im Unrecht zu sein.



Ich habe das selbst lange und oft genug am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Lass dir nicht alles gefallen und finde einen vernüftigen Weg für den Umgang mit deinem Kind. So werden alle zufrieden sein und dein EX wird aber auch merken, das er mit dir nicht machen kann was er will.



Weiter so.... :cool:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Wie oft, wie lange? von Tanni
Hallo Martina.



Du hast recht. Das muß ich wirklich noch lernen, obwohl es mir bei der heutigen "Verhandlung" mit IHM schon leichter viel.

Wäre ich nicht beim JA gewesen, hätte ich mich auf so manche Forderung eingelassen.

Heute wollte er übrigens genau wissen wo ich mich an Ostern und anderen Terminen mit seinem Sohn aufhalte. Er habe jawohl das Recht das zu erfahren!

Bin auch froh Euch hier gefunden zu haben ;D .

Das tut wirklich gut, Zuspruch vom harten Kern zu bekommen, zumal Ihr ja schon sehr professionell rüberkommt.

Ist Fred eigentlich ein Weibchen?

Gruß von Tanni


 Wie oft, wie lange? von yvonne-juju
Tanni hat geschrieben:



Ist Fred eigentlich ein Weibchen?

Gruß von Tanni




So wie ich weiß ist er Männlich!!!


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
Sagt meine Frau auch.

Und die muß es schließlich wissen.



:lach: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von Moehrenmolch
Tanni hat geschrieben:
(...)

Wäre ich nicht beim JA gewesen, hätte ich mich auf so manche Forderung eingelassen.

Heute wollte er übrigens genau wissen wo ich mich an Ostern und anderen

Terminen mit seinem Sohn aufhalte. Er habe jawohl das Recht das zu erfahren!


Mit Verlaub: das ist "bullshit".



Er hat dazu überhaupt kein "Recht", sondern es entspringt lediglich seinem Wunsch,

Dich zu kontrollieren. Lach ihn einfach aus bei einer so blöden Idee seinerseits... ;D



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wie oft, wie lange? von Martina
Hallo Tanni,



wie du ja nun bereits erfahren hast, ist unser Möhrenknabberer ein Mann, er genießt hier im Forum aber den

Adelstitel: der Frauenversteher

_________________
liebe Grüße

Martina



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