Biene123 hat geschrieben:
Werde wohl abwarten müssen, und an die Vernunft meiner Tochter appellieren,
sie darf sich nicht komplett weigern ihn zusehen, nacher heist es noch ich würde
ihm die Kinder entfremden, dann habe ich noch mehr schwierigkeiten.
Nein, das sehe ich anders.
Bei den geschilderten Schwierigkeiten, die Deine Tochter hat, und bei dem Verhalten,
das der Vater zeigt, bist Du m.E. sogar verpflichtet, den Umgang auszusetzen.
Nimm die Zügel in die Hand.
Mach Du den Aufschlag und laß ihn nach dem Ball rennen.
Und hör auf, Deine Tochter zu bedrängen.
Sie braucht Dich und Ruhe und Stabilität.
Das Umgangsrecht ist eine akademische Juristen-Konstruktion...
Ich würde ihm schriftlich HÖFLICH mitteilen (Kopie an JA und Gericht), daß der Umgang
bis auf weiteres ausfällt, bis der betreute Umgang gestartet wird.
Wegen der psychischen belastung für die Tochter.
Das Kindeswohl ist der Maßstab, nicht seine verletzte Eitelkeit oder destruktive Wut.
Sag ich einfach mal als Mann, der keine Lust mehr hat, dauernd für bescheuerte
Geschlechtsgenossen mit zu haften....
