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 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
Hallo!

Und zwar habe ich eine Frage. Ich hatte ein One Night Ständ und bin Schwanger geworden! Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre alt und der KV hat auch die Vaterschaft anerkannt!

In der schwangerschaft habe ich meinen jetzigen Freung kennengelernt und er hat das baby in mir akzeptiert! Der Kleine ist für ihn wie sein eigener Sohn und der kleine sagt auch Papa zu ihm. Zu dem KV sagt er den Vornamen.

Jetzt hat er das umgangsrecht vor gericht eingeklagt!Er will den kleinen mit zu sich nach hause nehmen.das ist mir aber gar nicht recht weil ich dann angst um meinen sohn habe!der Kv sieht seinen sohn alle 2 wochen 2mal unter meiner aufsicht aber das will er jetzt nicht mehr!

Meint ihr das er eine Chance hat den kleinen mit zu sich zu nehmen? Ist er dazu nicht zu jung?! Bitte helft mit! Liebe grüße Yvonne


Zuletzt geändert von yvonne-juju am 2/6/2006, 06:57, insgesamt 1-mal geändert.

 Er will mein kind mit zu sich nehmen von karamia
Gibt es tatsächlich Gründe dafür, daß du "Angst um deinen Sohn" hast? Welche sind das?



Dem Kindesvater steht ein Umgangsrecht zu, und das kannst du ihm nicht absprechen, auch dann nicht, wenn das Kind deinen jetzigen Freund als Vater betrachtet.



Das Umgangsrecht wird üblicherweise dem Alter des Kindes angepaßt, wobei bei einem Baby/Kleinkind bis zum Alter von 2 Jahren eure bisherige Regelung (1-2 mal pro Woche ein Nachmittag in deinem Beisein) absolut der gängigen Rechtssprechung entspricht.

Genauso entspricht es der Rechtssprechung, wenn dein Sohn ab dem zweiten Lebensjahr alle 14 Tage ein Wochenende (mit Übernachtung) beim Vater verbringt.



Wenn der Kindsvater die Versorgung des Kindes organisiert bekommt und du keine Gründe anführen kannst, daß der Wochenendaufenthalt beim Vater dem Kindswohl widersprechen würde, dann wird er vor Gericht recht bekommen.



Warum muß das überhaupt vor Gericht? Könnt ihr euch da nicht wie zwei "vernünftige" Menschen einigen?



Gruß

K.


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
Klar steht dem KV das recht auf Umgang zu! Das möchte ich ihn auch nicht nehmen.Aber er kann mit dem Kind nicht umgehen! Er kann es nicht wickeln.Er lässt das kind am Strom spielen und lacht sich mit dem Kind darüber kaputt! Nach meiner frage wo ich ihn gefragt habe ober er immer noch Drogen nimmt antwortete er mit "JA" (Kiffen)!



Außerdem an mir liegt es nicht das die sache vor gericht geht! Ich gehe auf all seine wünsche ein und er ist auch mit der regelung die wir jeztz haben zufrieden er möchte das nur alles schrieftlich vom gericht haben.Damit er was in der hand hat! Ich habe ihn sogar angeboten jeder zeit anzurufen wenn er zeit hat und vorbei kommen will!Wenn es bei bir klappt ist das kein problem! Das haben wir auch schon ein paar mal gemacht! Aber wie gesagt er will das alles gerichtlich regeln obwohl es dafür keinen grund gibt!



Mein Kind will ja noch nicht einmal alleine mit ihm raus und weint nur und er ist nicht in der lage das kind dann zu beruhigen! Wie soll das dann funktionieren wenn der kleine alleine mit ihm nach hause soll oder auch noch da übernachten soll!



Kommen da eigentlich gerichtskosten auf mich zu?! Bekomme Harz4


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
Klar steht dem KV das recht auf Umgang zu! Das möchte ich ihn auch nicht nehmen.Aber er kann mit dem Kind nicht umgehen! Er kann es nicht wickeln.Er lässt das kind am Strom spielen und lacht sich mit dem Kind darüber kaputt! Nach meiner frage wo ich ihn gefragt habe ober er immer noch Drogen nimmt antwortete er mit "JA" (Kiffen)!



Außerdem an mir liegt es nicht das die sache vor gericht geht! Ich gehe auf all seine wünsche ein und er ist auch mit der regelung die wir jeztz haben zufrieden er möchte das nur alles schrieftlich vom gericht haben.Damit er was in der hand hat! Ich habe ihn sogar angeboten jeder zeit anzurufen wenn er zeit hat und vorbei kommen will!Wenn es bei bir klappt ist das kein problem! Das haben wir auch schon ein paar mal gemacht! Aber wie gesagt er will das alles gerichtlich regeln obwohl es dafür keinen grund gibt!




Sei doch froh, daß er das gerichtlich regeln will.

So kommt Ruhe und Objektivität in die Sache.



Bei den von Dir beschriebenen Gefahrenpotentialen (Strom, Drogen usw.) würde ich übrigens den Umgang generell verhindern derzeit.

Meine ganz persönliche Meinung.



Du bekommst Prozeßkostenhilfe, geh zu einem guten Anwalt, der hat dafür ein Formular.

Oder laß Dich beim Gericht beraten, die haben dafür eine extra Stelle.



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
klar bin ich einerseits froh das das jetz alles geregelt wird aber ich finde das alles so hintervotzig! Vorne rum ist er sau frundlich und ist mit alles zufrieden und beim anwalt sagt er das es keine einigung geben würde!

Am 11.07 ist die anhörung aufn Gericht habe ich bis dahin das recht ihn den kleinen nicht mehr zu zeigen?! Ich kann doch jetzt nicht mehr zu allen ja und amen sagen wenn er solche behauptet das es keine regelung gibt!

oder ist es bessen wenn ich bis zur anhörung ihm dem umgang erlaube!


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von karamia
den Umgang würde ich nicht unterbinden, sondern im bisherigen Rahmen weiter gestatten.

Damit kann dir keiner was vorwerfen!



Gruß

K.


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
Am 11.07 ist die anhörung aufn Gericht habe ich bis dahin das recht ihn den kleinen nicht mehr zu zeigen?!




Ich würde das - im Gegensatz zu karamia - so machen.



Begründung: Sein Umgang (Drogen usw.) stellen eine "erhebliche Gefährdung des Kindeswohls" dar.

Ich würde auch gleich Antrag auf Ausschluß vom Umgang per einstweiliger Verfügung stellen.

Ich wüßte nicht, was es einer Mutter da "vorzuwerfen" gäbe.



Hart, aber herzlich.

Meint da ganz im Ernst: Fred :juggle:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
Muss er sich dann auf drogen testen lassen? Ist er dazu verpflichtet?


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Moehrenmolch
Das kann der Richter entscheiden, ja klar.

Natürlich.



BGB § 1684 Abs. 4



(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein



www.dejure.org/gesetze/BGB/1684.html




Bis dahin reicht es, wenn Du es behauptest.

Nur... - stimmen sollte es schon.



Auf jeden Fall ist ein ein Argument, wenn Du eines brauchst ;D

Du mußt das Gericht davon ÜBERZEUGEN.



Alles Gute, wünscht: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
morgen kommt er um seinen Sohn zu sehen natürlich in meinen beisein bei mir in der Wohnung. Soll ich das zulassen oder den Termin absagen?!


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
Soll ich das zulassen oder den Termin absagen?!




Die Entscheidung mußt Du selbst treffen.

Was ist Dein Ziel?



Soll er Euren Sohn gar nicht sehen?

Nur unter Deiner Aufsicht?

Was willst Du?

Was sind Deine Grenzen?




Manchmal hat meine Klingel einen Wackelkontakt...

Oder ich habe einen Termin total "verschwitzt"....




...erinnert sich: Fred ;)







P.S. Man kann ein Umgangs"recht" sehr kreativ gestalten, wenn Du verstehst, was ich meine.

Deswegen die Frage danach, was Du eigentlich willst.

Wenn der Vater einmal im Quartal einen Joint raucht oder sich am Wochenende einmal vollaufen läßt,

wirst Du kaum einen Richter finden, der allein darin eine Gefährdung des Kindeswohls sehen will...

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von yvonne-juju
Er kann ihn von mir aus sehen aber nur in meinem beisein und alle 14 tage!

Ich möchte alles unter kontrolle haben !

Wissen das es meinem Sohn gut geht!



Aber ich möchte auf keinen fall das er den kleinen jetz schon alleine zu sich nimmt!



Ich danke dir Fred ;)

Du bist mir echt ne hilfe!



Liebe grüße Yvonne


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Moehrenmolch
yvonne-juju hat geschrieben:
Er kann ihn von mir aus sehen aber nur in meinem beisein und alle 14 tage!

Ich möchte alles unter kontrolle haben !

Wissen das es meinem Sohn gut geht!





Siehst Du.

Nun wirst Du klarer.

Jetzt verstehe ich, was Du willst.



Brav.

Bist ein gutes Mutter"tier"!
;D



Der Rest findet sich schon; planen kannst Du eh nicht alles.

Aber das Ziel definierst Du.

Basta. :cool:



Alles Gute!

Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Er will mein kind mit zu sich nehmen von Martina
Hallo Yvonne,



ich kann Fred da nur rechtgeben, an deiner Stelle würde ich versuchen, das Umgangsrecht so zu handhaben, das er mit deinem Sohn nicht alleine ist. Denn wenn wirklich regelmäßig Drogen im Spiel sind, hast du sogar das Recht den Umgang zu verweigern.

Das ist erst vor kurzem bei einer Freundin von mir so entschieden worden. Ihr Noch-Ehemann ist Alkohol und Tablettensüchtig, hat nach dem Entzug sofort wieder mit Tabletten angefangen, dann auch wieder Alkohol. Sie weigerte sich, ihm die gemeinsame Tochter über Nacht mitzugeben und bekam damit vor Gericht auch recht.

Rede mit deinem Anwalt und dem Jugendamt, da wirst du sicherlich endlich klarheit finden. Ich glaube nicht, das irgendjemand mich zwingen könnte, mein Kind einem Drogensüchtigen Vater mitzugeben.

_________________
liebe Grüße

Martina



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