Shaddow hat geschrieben:
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Besuchsrecht.
Bin ich berechtigt, mir den Zustand der Wohnung meines Exmannes anzusehen, wenn ich wissen möchte, ob die Kinder dort auch kindgerecht untergebracht sind, wenn sie dort übernachten? Mein Exmann lehnt bisher jede "Besichtigung" ab.
Ich freue mich auf Antworten!
Liebe Grüße,
Shaddow
Überleg doch mal, möchtest du deinen EX in deine Wohnung lassen?
Mit Sicherheit nicht!!! Und schon gar nicht zum schnüffeln.
Da er die Wohnung gemietet hat, und somit auch das Hausrecht, wirst du ohne sein Einverständnis die Wohnung nicht betreten dürfen.
Gruß Sonja