Hallo,
was sagt denn Deine Mutter dazu? Also, soweit ich weiß mußt Du zügig Deine Ausbildung durchziehen. Das würde für mich bedeuten dass Dir klar Dein Verdienst angerechnet wird und wenn Du in einem Jahr einen Studienplatz hast und studierst Du wieder Anspruch auf Unterhalt hast.
Hast Du mal geschaut wegen Studentenwohnheim?
Übrigens, Du mußt nicht mit deinem Vater reden

das kann man ggf. auch schriftlich klären. In jedem Fall sind jetzt beide Eltern Unterhaltspflichtig, informier Dich da gut.
hörnchen