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 adoption unterh. leibl. kind von niederrheinkarat
nachdem das familingericht meiner ex während des trennungsjahres das efh zur alleinigen nutzung zugewiesen hat, lebe ich bei meiner neuen partnerin zusammen und deren 19-jährigen tochter. als selbständigem zahle ich lt. urteil 312,-- an meinen sohn - trennungsunterhaltsklage für die ex läuft. netto knapp über 15oo,-- hat das gericht zugrundegelkegt.

frage : adoption der 19-j. tochter meiner partnerin, die kein einkommen hat, mutter erhält kg, vater zahlt 22o,-- an meine parnerin. kann ich durch eine adoption sofort den kindesunterhalt für meine sohn reduzieren und trennungsunterhalt ausschließen? sind nicht beide, sohn 15leiblich und "neue" tochter an die ich zahlen würde gleichberechtigt ? deren vater müßte dann wohl die 22o,-- nicht mehr zahlen ? danke für tipps !


 adoption unterh. leibl. kind von hörnchen
Du bist ja süß.



Klar kannst du versuchen deinem leiblichen Kind Unterhalt vorzuenthalten und Dir ein weiteres als unterhaltsberechtigt nehmen.



Ob das aber aufgehen wird wage ich zu bezweifeln. Das adoptierte Kind bekommt dann nichts mehr vom Vater.



hörnchen



Auf was manche so alles kommen :eek:


 adoption unterh. leibl. kind von niederrheinkarat
nein - süß war´s nicht gemeint , eher verbittert. wenn ex im efh auf 170 qm mit sohn wohnt, das uns hälftig gehört, 54 j. alt ist und meint einen job zu finden, der ein halten des objekts allein ermöglicht bei bankbelastung von 460 ohne tilgung + nk. meine neue familie liegt mir mehr am herzen. mein ziel: adotivtochter bekommt rd. 400, leibl.sohnca. 250,-- und trennungsunterhalt nix an ex. klar fallen dagenen wohl 220,-- von leibl. vater der "neuen" tochter weg..

grüsse ndrh.karat


 adoption unterh. leibl. kind von hörnchen
Seufz



niederrheinkarat hat geschrieben:
nein - süß war´s nicht gemeint , eher verbittert.




Jau und unfair.....



Zitat:
meine neue familie liegt mir mehr am herzen.




Fragt sich wie lange....



Zitat:
mein ziel: adotivtochter bekommt rd. 400, leibl.sohnca. 250,--




Ui, so jemand will ich auch finden... aber mal im Ernst: Du hast keine Bindung zu Deinem leiblichen Kind, Dir gehts nur um Dich und Dein Geld verteilen, oder? Also ich würde mich in Grund und Boden schämen wenn ich versuchen würde einem anderen "Kind" mehr zukommen zu lassen und ich meine auch da wird der Gesetzgeber eingreiffn.



Zitat:

und trennungsunterhalt nix an ex. klar fallen dagenen wohl 220,-- von leibl. vater der "neuen" tochter weg..





Axhso, jetzt kapiere ich, der Vater der Tochter der neuen freundin soll entlastet werden, wird aber auch nicht funzten. Was sagt denn das Medel dazu von Dir adoptiert zu werden und hast Du das Kalkül offengelegt?



hörnchen



*ich fass es nicht*


 adoption unterh. leibl. kind von Martina
Hallo niederrheinkarat,

hast du dir eigentlich schon mal überlegt, wie sich dein leibliches Kind dabei fühlen wird, wenn du lieber noch ein anderes "Kind"( ist ja immerhin schon erwachsen.) adoptieren willst nur um auf eine für mich vollkommen komplexe Art und Weise Unterhalt sparen willst.

Sorry, aber ich steige bei dieser Logik einfach nicht durch.

_________________
liebe Grüße

Martina



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