Schneeflocke hat geschrieben:
Mein Lebensgefährte bezieht ALG II, wobei mein Einkommen dazu führt dass er nicht den vollen Betrag bekommt.
Das hat zwar jetzt nicht unmittelbar mit deiner Frage zu tun, ist vielleicht aber interessant: es gibt die Möglichkeit, daß du deinen LG von der Steuer absetzt. Sein ALG II wird aufgrund deines Einkommens gemindert, das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, daß du ihn finanziell unterstützt - diese Unterstützung kannst du von der Steuer absetzen.
Ausgegangen wird von einer maximalen Unterhaltsleistung von 7188 EUR pro Jahr, gegen die die Einkünfte deines LG angerechnet werden. Den Differenzbetrag kannst du als Sonderausgaben geltend machen. Überschreiten deine Zahlungen die 7188 EUR nicht, brauchst du die Zahlungen auch nicht nachweisen, das Finanzamt geht von dieser Summe aus.
Es reicht eine Bescheinigung des Sozialamtes, daß seine Sozialleistung aufgrund der Lebensgemeinschaft mit dir gekürzt wurde.
K.