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 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Wuschel
Halli Hallo,

ich hätte mal eine allg. Frage zum Thema Unterhalt.

Habe mal ein wenig gerechnet.

Wenn nun ein Unterhaltspflichtiger 2 Kinder im Alter zwischen 12 und 17 hat und ein bereinigtes Nettoeinkommen von EUR 1500,00 ist es doch gar nicht möglich, den Mindestunterhalt zu zahlen. Er käme ja dann unter den SB. Oder habe ich da etwas übersehen ???

1500 - 334 - 334 = 832

Er müsste dann mindestens ein bereinigtes Nettoeinkommen von EUR 1568,00 haben. Somit wäre er ja schon wieder in die nächste Stufe. Folge mehr Unterhalt.

Würde gerne mal Eure Meinung dazu wissen.

LG

Wuschel


 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Wuschel
Hallo,

hat hier keiner eine Meinung dazu ?? Schade

wuschel


 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Sternchen67
Hallo Wuschel,

lt. Düsseldorfer Tabelle hat man bei dieser Gehaltsgruppe einen Selbstbehalt von 770 bzw. 900 Euro. Ich gehe davon aus, dass man hier prüfen müsste, welcher Selbstbehalt hier zutreffend ist. Dies müsstest du jedoch selbst veranlassen.

Gruß
Sternchen67


 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Wuschel
Hallo,

gehen wir davon aus, jemand arbeitet, dann hat er/sie einen Selbstbehalt von EUR 900,00 (welcher ja auf EUR 950,00 erhöht werden soll).

Also ist es nicht möglich den Mindestunterhalt zu zahlen.

Wuschel


 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Sternchen67
Hallo Wuschel,

so einfach ist es eben nicht. Einer Bekannten von mir wird es zugemutet, dass sie sich einen Zweitjob sucht. Sie findet keinen weiteren Job (Wirtschaftskrise + Krankheit) und trotzdem muss sie den Mindestunterhalt zahlen: Fiktives Gehalt.

Dies ist das Gehalt, was sie lt. Ansicht JA und Gericht erreichen könnte. Aufgrund ihrer Krankheit (u.a. Herz) hat sie jedoch ein ärztliches Gutachten, dass ihr bescheinigt, dass sie nur 38,5 Stunden pro Woche arbeiten darf. Sie muss dieses jetzt erst gerichtlich anerkannt bekommen, bevor sich hier etwas ändert. Bis dahin muss sie weiterhin bezahlen und deutsche Gerichte arbeiten laaaangsaaaam.

Gruß
Sternchen67


 Allgemeine Frage zum Unterhalt von Wuschel
Hallo Sternchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Unterhalt ist ein Thema für sich. Einerseits gibt es einen Mindestselbstbehalt von Betrag x aber andererseits wird dieser nicht eingehalten (s. Deine Bekannte). Da kommt für mich die Frage auf warum es dann diesen Mindestselbstbehalt gibt.

Nicht jeder kann/darf einen Zweitjob annehmen. Aber das JA und die Gerichte gehen einfach davon aus, was wäre wenn ....

wuschel


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