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Hallo,
seit Anfang des Jahres bin ich von meiner Frau getrennt lebend.
Für die Tochter ( 11Jahre) und die Frau zahle ich Unterhalt.
In unserer Ehe ist meine Frau ab dem 1.ten Jahr der Tochter wieder
halbtags arbeiten gegangen, ab dem 9.ten Jahr wieder Vollzeit.
Etwa 6 Monate vor unserer Trennung hat sie Ihren gut bezahlten
Arbeitsplatz aus einer Laune heraus aufgegeben ( Aufhebungsvertrag).
Zum Zeitpunkt der Trennung war sie somit arbeitslos, das Arbeitslosengeld ist mittlerweile ausgelaufen.
Meine Anwältin hat mir gesagt, das sie vor Ablauf des Trennungsjahres
keine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss. Die Tochter ist in der Schulbetreuung und bis ca. 17 Uhr in der Woche versorgt.
Da ja die wirtschaftliche Eigenständigkeit mit den Änderungen im Scheidungsrecht gestärkt werden sollte, kann ich die Situation im
Trennungsjahr nicht richtig nachvollziehen. Kann meine Frau bis
Ablauf des Trennungsjahres mit der Arbeitsaufnahme warten?
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