bipabo hat geschrieben:
Danke für die Meinungen,aber dieses Männer-/ Väterfeinliche Forum hat sich für mich nunmehr erledigt.
Deine Entscheidung in allen Ehren, aber Du hattest nach Meinungen gefragt.
Wolltest Du nur die hören, die Dir schmecken? Dann sag das am besten vorher.
Soviel zum Thema Streitkultur.
Ansonsten: die Bezeichnungen "männer-" bzw. "väterfeindlich" kann ich, was meine Person betrifft,
nicht akzeptieren. Und auch nicht verstehen kann ich, wieso Du in "hörnchens" Äußerungen
solche "Feindseligkeiten" erblickst.
bipabo hat geschrieben:
In Euren Augen,insbesondere des Moderators, seht ihr es offensichtlich als völlig normal an,wenn den Vätern eine Ausbildung verheimlicht wird,um munter weiter abkassieren zu können.
Davon war doch gar nicht die Rede; aber offenbar gibt es Unterhaltsrückstände, insofern
wird das Amt JETZT mehr fordern können von Dir, weil mit dem jetzt "zuviel" bezahlten (also dem
zu kürzenden Anteil wegen der Ausbildungsvergütung) die Altschulden getilgt werden.
bipabo hat geschrieben:
Anscheinend habt ihr auch nicht darüber nachgedacht,das dann beim Nachbezahlen trotzdem der volle Kinderunterhalt gefordert wird,obwohl nachweislich ein Einkommen vorhanden war.
Wie gesagt: damit werden offenbar Altschulden getilgt.
Der Anspruch auf Unterhalt unterliegt NICHT der Verjährung.
Freundliche Grüße von Fred
