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 Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers von binchen
Hallo liebe Fories!

Exmann zahlt Unterhalt an Exfrau.

Hat Exmann eigentlich irgendeine Form
des Auskunftsverlangens gegenüber seiner
Exfrau?

Beim Volljährigenunterhalt kann man ja
auch Zeugnisse und Halbjahresbescheinigungen
der Schule oder Uni verlangen.

Ich meine also in die Richtung, dass man
halbjährlich ihren Hartz 4 Bescheid sehen
möchte, oder die ESt-Erklärung, so in der Art...

Kann im www überall nur etwas über die Auskunftspflicht
des Unterhaltspflichtigen finden..

LG Binchen


 Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers von Sternchen67
Falls die Exfrau arbeitet und nachehelichen Unterhalt (hier Aufstockungsunterhalt) bezieht, hat der Exmann natürlich ein Auskunftsrecht. Er zahlt ja entsprechend der Differenz. Bei Hartz 4 wird dies nicht relevant bzw. nötig sein, da bereits diese Leistung gem. dem nachehelichen Unterhalt gemindert ist.

Sollte es hier aber allein um den Kindesunterhalt gehen, geht es den Mann einfach nichts an. Kindesunterhalt gehört rechtlich den Kindern, die Exfrau verwaltet diesen lediglich für den Unterhalt der Kinder (Miete, Nahrung etc.). Der Vater hätte also höchstens Auskunftsrecht den (erwachsenen) Kindern gegenüber.


 Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers von binchen
Hallo Sternchen!

Danke für deine Antwort.

Exfrau bezieht Hartz 4, aber woher
erfährt er jemals ob das nicht mehr
der Fall ist??


 Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers von Sternchen67
Es gibt viele Möglichkeiten und ich würde auch diese Reihenfolge einhalten:

1. Die Ex selbst fragen. Sie ist schließlich verpflichtet Einkommenänderungen mitzuteilen.

2. Mit den Unterlagen bei der Arge vorbei schauen und HOFFEN, dass man Auskunft bekommt. Dies kann natürlich nur der Exmann machen, da er ja ein berechtigtes Interesse hat.

3. Beim Verdachtsfall einer Arbeit regelmäßig die Wohnung beobachten. Natürlich nur möglich, wenn man in der Nähe wohnt und die Zeit aufbringen kann.

4. Eine Änderungsklage bei Gericht stellen: natürlich mit hohen Kosten verbunden. Dort werden natürlich alle Einkommensangaben überprüft. Achtung: auch die des Exmannes! Vielleicht hat er ja inzwischen ein höheres Einkommen, welches er widerrechtlich verschwiegen hat.

Da wir deine bzw. die Situation deines Freundes/Mannes nicht kennen ist es schwierig hier einen Rat zu geben.


 Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers von binchen
Vielen Dank für die Infos!

Habe mir schon gedacht, dass es nur
so laufen kann...

Grüße

Binchen


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