patata hat geschrieben:
hallo lenax,
in einer scheidungsfolgenvereinbarung könnt ihr vereinbaren, was ihr wollt (natürlich nichts sittenwidriges...). ob nun auszahlung sofort oder in raten oder bis zum... oder was auch immer.
ihr müsst es nur beide unterschreiben!
aber meinst du nicht, dass ihr an die ganze sache reichlich blauäugig herangeht??
ich glaube im leben nicht, dass deine frau unter den gegebenen umständen das haus halten kann.
das ist in meinen augen doch völlig absurd.
Aus diesem Grunde kommt für mich ja auch nur in Frage die Wohnung zu verkaufen oder selbst wohnen zu bleiben und sie auszuzahlen. Aber ich warte nicht Jahre bis sie dann in der Lage ist mich nach und nach auszuzahlen. Das was der Wohnungsverkauf bringt lege ich für die Kinder fest. Sollte ja mal Erbteil werden. Wobei da nicht viel bei rum kommt. Schließlich zahle ich erst seit 3 Jahren.